Hagelschaden am Auto: Reparatur, Kosten, Versicherung

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Achtung bei Gewitter: Wenn es Eisklumpen im Sommer regnet

Hagelschäden entstehen vor allem bei Sommergewittern.
Hagelschäden entstehen vor allem bei Sommergewittern.

Nicht jedes Gewitter bringt Regen mit sich. Stattdessen können ebenso gut Hagelkörner von oben herunterprasseln. Diese Eisklumpen entstehen aufgrund großer Temperaturunterschiede zwischen der warmen Erde und der kalten Wolkenschicht, weshalb Hagel vor allem im Sommer vorkommt.

Hagelkörner können mehrere Zentimeter dick werden, sind steinhart und fallen mit hohem Tempo zur Erde. Die Kraft, mit der sie unten aufschlagen, ist durchaus groß genug, um Verletzungen oder Sachschäden zu verursachen. Gerade Glas und Blech hat ihnen oft wenig entgegenzusetzen, weshalb ein Hagelschaden bei Autos keine Seltenheit ist. Was Sie tun können, wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Ihre Versicherung die Schadensregulierung übernimmt, erklärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Hagelschaden

Kann ich einen Hagelschaden selbst reparieren?

Ja, hat der Hagel an Ihrem Auto keine allzu großen Schäden hinterlassen, ist das möglich. Eine kleine Delle können Sie selbst ausbeulen, indem Sie den Lack mit Heißluft erwärmen und dann die Delle vorsichtig mit einem Saugnapf bearbeiten. Sind die Hagelschäden an Ihrem Auto allerdings so beträchtlich, dass bereits der Lack gerissen ist, oder hat es Ihre Scheibe erwischt, sollten Sie lieber einen Fachmann ranlassen.

Kommt bei einem Hagelschaden auch die Teilkasko auf?

Ja, in der Regel deckt auch die Teilkasko einen Hagelschaden ab. Lesen Sie hier im Zweifelsfall in Ihrem Vertrag nach, ob Ihr Auto auch gegen Naturschäden bzw. Schäden durch höhere Gewalt versichert ist. Wann Sie den Hagelschaden melden müssen, lesen Sie hier.

Ich möchte meinen Hagelschaden reparieren lassen. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Dies hängt von der Größe und Anzahl der Dellen ab und wo genau diese sich befinden. In der Regel sollten Sie bei einem Hagelschaden mit Kosten zwischen 100 und 300 Euro rechnen. Mitunter kann es sich lohnen, die Angebote der verschiedenen Werkstätten zu vergleichen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich die Versicherungssumme auszahlen zu lassen, statt den Hagelschaden zu reparieren.

So gehen Sie bei einem Hagelschaden vor!

Einen Hagelschaden an Ihrem Auto sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden!
Einen Hagelschaden an Ihrem Auto sollten Sie umgehend Ihrer Versicherung melden!

Bemerken Sie einen Hagelschaden bei Ihrem Auto, sollten Sie umgehend aktiv werden. Melden Sie als allererstes den Schaden Ihrer Kaskoversicherung. Geben Sie hierbei genau an, wann und wo sich der Hagelschauer ereignete, und schicken Sie möglichst auch Fotos der Schäden. Die Versicherung beauftragt dann einen Sachverständigen, der das Auto mit dem Hagelschaden begutachtet. Er legt die Schadenshöhe und den Reparaturweg fest. Handelt es sich um einen Totalschaden, bestimmt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.

Sollte sich der Hagelschaden reparieren lassen, können Sie nun zur Werkstatt fahren und die Reparatur in Auftrag geben. Die Rechnung schicken Sie dann Ihrer Versicherung und bekommen die Kosten erstattet.

Haben Sie keine Zeit, auf den Gutachter zu warten, sollten Sie trotzdem den Hagelschaden zunächst Ihrer Versicherung melden. Klären Sie mit dieser ab, ob sie auch die Kosten für eine sofortige Notreparatur übernimmt. Machen Sie das nicht, müssen Sie diese möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen.

Hagelschaden reparieren oder auszahlen lassen?

Sie haben die Möglichkeit, sich die vorgesehene Summe für die Reparatur auszahlen zu lassen, anstatt den Schaden tatsächlich beheben zu lassen. Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen, denn Autos mit unrepariertem Hagelschaden erleiden einen Wertverlust. Außerdem kann es Ihnen passieren, dass Sie bei einem erneuten Hagelschaden (großteils) auf den Kosten sitzenbleiben.

So erging es einem Autobesitzer aus München. Dieser hatte 2008 einen Hagelschaden an seinem Auto erlitten und sich die Versicherungssumme von 2409 Euro auszahlen lassen, ohne den Schaden reparieren zu lassen. Als das Auto nur ein Jahr später erneut Opfer eines Hagelschauers wurde, schätzte der Gutachter den Schaden auf 2625 Euro. Allerdings wusste dieser nichts von dem Vorschaden und ging fälschlicherweise davon aus, dass das Auto vor dem zweiten Hagel unbeschadet gewesen wäre. Die Versicherung zahlte dem Besitzer deshalb nur den Differenzbetrag zwischen den ermittelten Schadenskosten abzüglich der Selbstbeteiligung. Der Geschädigte erhielt gerade einmal 66 Euro. Eine Klage seinerseits vor dem Amtsgericht München scheiterte (Az.: 271 C 10327/10).

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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