Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog zum Halten auf dem Radweg
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
112070 | Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg. | 50 | |
112071 | Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten dadurch Andere. | 55 | |
112072 | Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg und gefährdeten dadurch Andere. | 70 | |
112073 | Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg. Es kam zum Unfall. | 90 | |
141570 | Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237). | 50 | |
141571 | Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. | 55 | |
141572 | Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und gefährdeten dadurch Andere. | 70 | |
141573 | Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237). Es kam zum Unfall. | 90 | |
141090 | Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241). | 50 | |
141091 | Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241) und behinderten dadurch Andere. | 55 | |
141092 | Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241) und gefährdeten dadurch Andere. | 70 | |
141093 | Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240 / 241). Es kam zum Unfall. | 90 | |
142170 | Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). | 55 | |
142671 | Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und behinderten dadurch Andere. | 70 | 1 |
142672 | Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 |
142673 | Sie hielten verbotswidrig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340). Es kam zum Unfall. | 100 | 1 |
FAQ: Halten auf dem Radweg
Nein, Radwege sind grundsätzlich nur dem Fahrradverkehr vorbehalten und dürfen daher gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von Kfz nicht zum Halten genutzt werden.
Autofahrer dürfen Schutzstreifen für Radfahrer nur bei Bedarf befahren, etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. Dabei ist eine Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen ist hingegen untersagt.
Verkehrsteilnehmer, die auf einem Radweg halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldsanktion zwischen 50 und 90 Euro vor. Für das unerlaubte Halten auf dem Fahrradstreifen fällt das Bußgeld höher aus und auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Was besagt die StVO zum Halten auf Fahrradschutzstreifen und Radweg?
Müssen sich Fahrrad- und Autofahrer die Straße teilen, sind Konflikte und gefährliche Situationen nicht ausgeschlossen. Um den Radlern mehr Sicherheit zu verschaffen, gibt es vielerorts speziell ausgezeichnete Radwege. Markiert werden diese durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241.
Gemäß StVO dürfen die als Fahrradweg gekennzeichneten Bereiche der Fahrbahn oder des Gehweges ausschließlich von Fahrradfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern genutzt werden. Das bedeutet auch, dass mit anderen Fahrzeugen das Halten auf dem Radweg bei kurzen Erledigungen oder um Personen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, grundsätzlich nicht gestattet ist. Fahrzeugführer, die diese Verkehrsregel nicht beachten und unerlaubt auf dem Fahrradweg halten, droht ein Bußgeld.
Neben dem Radweg gibt es außerdem den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer. Gekennzeichnet wird dieser durch eine unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Zusätzlich dazu wird die Fahrbahnmarkierung in regelmäßigen Abständen durch das Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn ergänzt.
Im Gegensatz zum Radweg erlaubt der Gesetzgeber Kfz das Befahren der Schutzstreifen, allerdings gilt es dabei mehrere Vorgaben zu beachten. So darf der Radverkehr nicht gefährdet werden und das Befahren ist nur bei Bedarf zulässig. Dies kann insbesondere beim Ausweichen vor dem Gegenverkehr der Fall sein. Ungeachtet dessen ist es allerdings nicht erlaubt, auf dem Schutzstreifen für Radfahrer zu halten.
Auf dem Fahrradweg oder Schutzstreifen halten: Welche Strafe droht?
Da es nicht erlaubt ist, auf dem Radweg oder Fahrradschutzstreifen zu halten, müssen Fahrzeugführer, die gegen diese Verkehrsregeln verstoßen, mit Sanktionen rechnen. Halte- und Parkverstöße gelten üblicherweise als Ordnungswidrigkeit, weshalb der Bußgeldkatalog Anwendung findet.
Für das Halten auf dem Radweg liegt das Bußgeld mindestens bei 50 Euro. Geht der Verstoß mit einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, erhöht sich die Geldsanktion auf 55 bzw. 70 Euro. Führt das Fehlverhalten zu einem Unfall, zieht dies ein Bußgeld von 90 Euro nach sich.
Für das unerlaubte Halten auf dem Schutzstreifen fällt das Bußgeld höher aus als für das Halten auf dem Radweg. So müssen Verkehrssünder zwischen 55 und 100 Euro zahlen. Zudem sieht der Bußgeldkatalog bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall auch einen Punkt in Flensburg vor.
Wichtig! Halten Sie auf dem Radweg länger als 3 Minuten oder verlassen Sie Ihr Fahrzeug, wertet der Gesetzgeber dies gemäß § 12 Abs. 2 StVO als Parken auf dem Radweg.
In manchen Städten schon, in Ulm nicht. Da haben die SPD und die Grünen das Sagen!
Ist es erlaubt, auf einem ca 1,40 m breiten, in der Fahrbahnmitte liegenden elfenbeinfarbigen „Allzweckstreifen“ mit dem PKW zu halten oder zu parken?