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FAQ: Halten in zweiter Reihe
In aller Regel ist dies nur Taxen erlaubt. Auch Rettungsfahrzeuge im Einsatz können von entsprechenden Sonderrechten Gebrauch machen. Für die meisten anderen Fahrzeugführer ist das Halten in zweiter Reihe in aller Regel untersagt.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro vor. Haben Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Einen Überblick zu den einzelnen Sanktionen gibt diese Tabelle.
Sobald Sie länger als drei Minuten in zweiter Reihe halten oder aber ihr Fahrzeug verlassen, parken Sie. Das Parken in zweiter Reihe kann mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro geahndet werden.
Kurz & Knapp im Video: Halten in zweiter Reihe
Bußgeldkatalog: Unzulässig in zweiter Reihe halten
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
verbotswidriges Halten in zweiter Reihe | 55 | - |
... mit Behinderung | 70 | 1 |
... mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
beim Halten in zweiter Reihe einen Radschutzstreifen genutzt | 55 | - |
... mit Behinderung | 70 | 1 |
... mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 | 1 |
Bußgeldrechner: Park- und Halteverstöße
Was heißt „in zweiter Reihe halten“?
Wenn Sie neben zulässig geparkten Fahrzeugen halten und diese zum Beispiel dadurch blockieren, dann halten Sie in zweiter Reihe. Grundsätzlich halten Sie per Definition auch dann in zweiter Reihe, wenn die markierten Parkplätze, die Sie blockieren, nicht besetzt sind.
Allerdings auch nur dann, wenn Sie dies nicht länger als drei Minuten tun oder Ihr Fahrzeug in der Zeit nicht verlassen und dabei keinen direkten Zugriff mehr auf dieses haben. Sobald Sie länger als drei Minuten in zweiter Reihe halten oder sich von Ihrem Fahrzeug entfernen, parken Sie. Während das Halten in zweiter Reihe unter Umständen gestattet sein kann, gilt dies für das Parken in aller Regel nicht. Hier gelten gemäß StVO lediglich für Taxen Ausnahmen. Doch wann ist es erlaubt, in zweiter Reihe zu halten?
Wann dürfen Sie die zweite Reihe zum Halten benutzen?
Das Halten in zweiter Reihe ist nicht grundsätzlich untersagt. Halten Sie kurz an, um schnell etwas ein- oder auszuladen oder um Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen, dürfen Sie dies. Allerdings auch nur dann, wenn Sie dabei niemand anderen behindern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen anderen daran hindern, einen so blockierten Parkplatz zu nutzen oder zu verlassen. Auch wenn die Fahrbahn nicht breit genug ist, um anderen Verkehrsteilnehmern noch das Vorbeifahren zu ermöglichen, liegt eine generelle Behinderung vor. An Engstellen ist das Halten daher immer untersagt. Auch ein eingeschaltetes Warnblinklicht ändert daran nichts.
Vorsicht! Selbst wenn Sie aus den oben genannten Gründen berechtigt in zweiter Reihe halten: Sobald Sie dabei auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr anhalten, droht ein Bußgeld. Diesen dürfen Sie hierzu nämlich in keinem Fall verwenden. Ob Sie dabei nun Radfahrer behindern oder nicht. In jedem Fall kommt dann ein Bußgeld von mindestens 55 Euro Sie zu. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen, wenn es zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kam.
Außerdem dürfen auch bestimmte Fahrzeuge in zweiter Reihe halten und sogar parken, z. B.:
- Taxifahrer dürfen auch länger in zweiter Reihe stehen, wenn Sie es Fahrgästen so ermöglichen, ein- oder auszusteigen. Aber auch sie dürfen dabei niemanden behindern.
- Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, die sich in einem Einsatz befinden, dürfen ebenfalls in zweiter Reihe stehen, da Sie während des Einsatzes von entsprechenden Sonderrechten Gebrauch machen können
- Auch Fahrzeuge der Müllabfuhr können in aller Regel von solchen Sonderrechten Gebrauch machen, um Mülltonnen zu entleeren oder etwa Sperrmüll aufzusammeln
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: Dieses Bußgeld kann drohen
Wenn Sie unzulässigerweise in zweiter Reihe halten, kann Ihnen laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 55 Euro bis hin zu 100 Euro drohen. Wenn Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer behindern, gefährden oder sogar einen Unfall mit Sachschaden verursachen, kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg hinzukommen.
Wenn Sie jedoch beim Halten in zweiter Reihe einen Unfall mit Personenschaden auslösen, so kann Ihnen zum Beispiel eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Im Falle einer Verurteilung kann diese eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Auch ein Fahrverbot bis sechs Monate oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis kann als Nebenstrafe verhängt werden.
Bitte helfen Sie. Zwischen Parkbuchten befinden sich mit jeweils einen Baum bepflanzt, ca. 1.50 m Breite Ausbuchtungen. Wenn man dort parkt, ohne die Benutzer der Parkbucht zu behindern, ist das auch Parken zweiter Reihe? Auf der Straße ist kein Parkverbot.
Strafzettel von 55 Euro erhalten.
Bitte um Hilfe.
Beste Grüße
Peter H.