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Kurze Wege mit schweren Kisten
Bei einem Umzug dreht sich fast alles um eine Vielzahl an Pappkartons. Gilt es, die Umzugskartons doch zuerst einzupacken, dann zur neuen Bleibe zu transportieren und abschließend wieder auszupacken.
Damit Sie im Zuge dessen die schweren Kisten nicht weiter tragen müssen als unbedingt notwendig, sollte der Umzugswagen direkt vor der neuen und der alten Unterkunft parken. Damit sich dieses Vorhaben vor allem in Städten realisieren lässt, ist nicht selten ein Halteverbot für den Umzug notwendig.
Doch wie können Sie eine Halteverbotszone beim Umzug einrichten? Welche Unterlagen sind dafür notwendig? Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Und was können Sie unternehmen, wenn ein Fahrzeug Ihr mobiles Halteverbot bei einem Umzug blockiert? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Halteverbot für einen Umzug
Benötigen Sie für einen Umzug ein Halteverbot, können Sie dieses bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. dem Straßenverkehrsamt beantragen.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie hier.
In einem solchen Fall sollten Sie sich an die Polizei bzw. das Ordnungsamt wenden, damit diese ein Abschleppunternehmen verständigen.
Wer darf Halteverbotsschilder aufstellen und vor allem wo?
Über die Berechtigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen verfügen in der Regel ausschließlich die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsämter. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor. So können Bürger zum Beispiel wegen einem Umzug eine Halteverbotszone beantragen.
Eine Genehmigung für das Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde möglich. Dabei sollten Sie das Halteverbot möglichst frühzeitig bestellen. Abhängig vom jeweiligen Amt ist mit einem Vorlauf von zwei bis vier Wochen zu rechnen. Denn es gilt jedes Halteverbot für einen Umzug individuell zu prüfen.
Schließlich können Sie nicht überall die Schilder für ein Halteverbot beim Umzug aufstellen. Denn auch hierfür sieht der Gesetzgeber konkrete Vorgaben vor. So ist der Antrag auf ein mobiles Halteverbot zum Beispiel aus folgenden Gründen abzulehnen:
- befindet sich im Bereich bestehender absoluter Halteverbote
- würde Behindertenparkplätze oder Einfahrten blockieren
- könnte Rettungswege versperren
Parkverbot für Umzug beantragen: Unterlagen & Kosten
Wünschen Sie ein Halteverbot, um Ihren Umzug stressfreier über die Bühne zu bekommen, ist dafür ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dieser sollte neben den Informationen zum Antragssteller auch den Grund für die Halteverbotszone, den Ort der Sperrung, die vorgesehene Dauer und ggf. auch eine Skizze enthalten.
Wie hoch die Kosten für eine Sondergenehmigung ausfallen, lässt sich pauschal nicht einschätzen, da es dafür keine einheitlichen Gebührenregelungen gibt. So belaufen sich die Ausgaben in Berlin im Durchschnitt auf 12 Euro, wohingegen in München mit rund 39 Euro zu rechnen ist.
Darüber hinaus ist es mit der Genehmigung für das Halteverbot beim Umzug noch nicht getan, schließlich sind in der Regel auch die notwendigen Halteverbotsschilder zu mieten. Diese erhalten Sie bei verschiedenen Dienstleistern, die sich ggf. auch gleich um das Aufstellen kümmern. Dadurch bleiben Ihnen zeitraubende Aufgaben wie die Abholung, die Errichtung vor Ort und die abschließende Abgabe der Schilder erspart.
Was können Sie tun, wenn das Halteverbot bei einem Umzug ignoriert wird?
Haben Sie mit einer amtlichen Genehmigung für einen Umzug ein Halteverbot durch Schilder gekennzeichnet, müssen alle Verkehrsteilnehmer dieses beachten und den entsprechenden Bereich freihalten. Stellen Sie allerdings fest, dass das Halteverbot für den Umzug missachtet wurde, können Sie entsprechende Maßnahmen einleiten, um gegen das dort abgestellte Fahrzeug vorzugehen.
Wenden Sie sich dafür an die zuständige Behörde. Abhängig von Ihrem Wohnort kann es sich dabei entweder um das Ordnungsamt oder die Polizei handeln. Damit die Beamten entsprechende Maßnahmen einleiten, ist in der Regel die Genehmigung vorzulegen, die es Ihnen erlaubt, die Parkverbotsschilder für den Umzug aufzustellen.
Dem Parksünder droht in einem solchen Fall ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 35 Euro. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch das blockierte Halteverbot der Umzug behindert wird und es somit notwendig ist, dieses abzuschleppen. Dementsprechend müsste der Autofahrer zusätzlich zur Geldsanktion die Abschleppkosten tragen. Diese können sich leicht auf mehr als 200 Euro belaufen.