Bußgeldkatalog Halteverbotszone (§ 12 StVO)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

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Die Parkverbotszone – Fluch und Segen für Autofahrer

Es gibt unzählige Schilder, die ein Halteverbot kennzeichnen. Einige zeigen nur eine eingeschränkte Halteverbotszone an, andere ein absolutes und wieder andere grenzen den Bereich zudem genau ein. Wer im Halteverbot parkt oder auch zu lange hält, begeht in Deutschland laut StVO eine Ordnungswidrigkeit. Muss das Fahrzeug auch noch abgeschleppt werden, wird es richtig teuer. Nicht nur aus diesen Gründen ist es sinnvoll zu wissen, wann und wofür Sie das Halteverbot nutzen dürfen und wann nicht.

Bußgeldtabelle: Halten in einer Halteverbotszone

Für das ordnungswidrige Halten in einer Halteverbotszone gibt es in der Regel keine Punkte im Fahreignungsregister. Eine Ausnahme besteht allerdings beim Halten in der zweiten Reihe.

TatbestandStrafe (€)Punkte
Halten auf Rad-und Gehwegen, an engen/unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Verzögerungs-/ Beschleunigungsstreifen, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgängerüberwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, an Taxiständen, an durch Markierungen / Lichtzeichen / Verkehrsschildern untersagten Bereichen, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite / Seitenstreifen20
- mit Behinderung35
Halten in zweiter Reihe55
- mit Behinderung701
- mit Gefährdung801
- mit Sachbeschädigung1001
Halten vor Feuerwehr­zufahrten20
- mit Behinderung35
Halten im Fahrraum von Schienen­fahrzeugen20
- mit Behinderung30
Nicht platzsparend gehalten10
Unberechtigtes Halten in Nothalte- / Pannenbucht20
Unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für Radverkehr55
- mit Behinderung70
- mit Gefährdung80
- mit Sachbeschädigung100
Unzulässiges Halten auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen55
- mit Behinderung70
- mit Gefährdung80
- mit Sachbeschädigung100

FAQ: Halteverbotszone

Was ist eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone beschreibt einen Bereich, in dem das Halten und das Parken verboten sind.

Wie ist eine Halteverbotszone gekennzeichnet?

Die entsprechenden Schilder inklusive der dazugehörigen Bedeutung können Sie sich hier anschauen.

Welche Konsequenzen drohen für unrechtmäßiges Halten oder Parken?

Fürs Parken in der Halteverbotszone kann ein Verwarngeld von bis zu 100 Euro drohen. Alle Sanktionen nach aktuellem Bußgeldkatalog können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Fluch Halteverbotszone – Was ist erlaubt, was nicht? Welche Schilder bedeuten was?

Be- und Entladen, parken, halten: Bei der Vielzahl an Verkehrszeichen und Pfeilen, kann der Autofahrer, der die Fahrschule zumeist schon einige Jahre hinter sich gelassen hat, schon einmal den Überblick verlieren. Eine kleine Auffrischung kann also nicht schaden. Damit es beim parken in der Hamburger Innenstadt nicht zu einem Bußgeld kommt, gibt es hier Information zu den Parkhäusern.

  • Das eingeschränkte Halteverbot gestattet das Halten für 3 Minuten, ausgenommen das Fahrzeug wird be- und entladen oder es steigt jemand ein oder aus.
Eingeschränktes Halteverbot
Eingeschränktes Halteverbot
  • Ein zur Fahrbahn weisender Pfeil kennzeichnet den Beginn einer Halteverbotszone.
Beginn einer Halteverbotszone
Beginn einer Halteverbotszone
  • Ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil zeigt das Ende des Halteverbotes an.
Ende einer Halteverbotszone
Ende einer Halteverbotszone
  • Dieses Schild wird meist zur Erinnerung auf längeren Halteverbotszonen angebracht.
Dieses Schild dient der Erinnerung an die Halteverbotszone.
Dieses Schild dient der Erinnerung an die Halteverbotszone.
  • Hier beginnt eine Halteverbotszone. Es gelten die selben Regelungen wie beim eingeschränkten Halteverbot.
Der nachfolgende Bereich ist eine Halteverbotszone.
Der nachfolgende Bereich ist eine Halteverbotszone.
  • Das absolute Halteverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn.
Absolutes Halteverbot
Absolutes Halteverbot
Merke: Eine Halteverbotszone ist immer auch eine Parkverbotszone. Das Parken in einer Parkverbotszone ist verboten.

Geltungsbereich einer Park- oder Halteverbotszone

Der Geltungsbereich einer Halteverbotszone kann durch Tage oder Uhrzeiten näher bestimmt sein.
Der Geltungsbereich einer Halteverbotszone kann durch Tage oder Uhrzeiten näher bestimmt sein.

Generell gilt: Das Halteverbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der das Schild steht. Ist das Schild also am rechten Fahrbahnrand platziert, hat dies auf die linke Seite keine Auswirkungen. Außerdem beginnt der Geltungsbereich ab dem Schild und endet – sofern nicht anders geregelt – an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Ist unter einem Halteverbotsschild eine weitere Information angebracht, charakterisiert diese den Geltungsbereich näher. In Wohngegenden ist ein Halteverbot oft durch Tages- oder Uhrzeiten bestimmt. Nur während dieser Zeiten ist das Schild bzw. das Halteverbot wirksam. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken und Halten erlaubt. So als wäre das Schild nicht vorhanden.

Doch es gibt Bereiche, in denen das Halten auch ohne Halteverbotsschild untersagt ist:

  • an engen und unübersichtlichen Stellen (wenn zum Beispiel ein Feuerwehrwagen nicht mehr durchkommen würde)
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • auf Ein- und Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • in und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor
  • bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen
Wenn Sie sich also unsicher sind, ob Sie an einer solchen Stelle halten oder parken dürfen, stellen Sie sich die Frage, ob Sie den Verkehr (oder einen eventuellen Feuerwehreinsatz) dadurch behindern würden. Dann sollten Sie lieber einen anderen Platz suchen. Das kostet zwar Zeit und Nerven, allerdings droht andernfalls tatsächlich auch mal ein Strafzettel, wenn Sie beispielsweise direkt hinter einer Einmündung stehen. Hier muss kein Halteverbotsschild stehen, da es sich um eine generelle Halteverbotszone handelt. Es müsste sonst hinter jeder einzelnen Einmündung ein Schild stehen.

Segen – Eine Halteverbotszone einrichten für den Umzug

Doch so eine Parkverbotszone ist nicht immer nur ein Ärgernis. Bei einem Umzug kann sie sehr hilfreich sein. Hier kommt es darauf an, ob Sie Ihren Wohnungswechsel selbst organisieren oder eine Firma damit beauftragen wollen. Letztere können eine kurzfristige Halteverbotszone für Ihren Umzug einrichten. Sie sollten im Voraus abklären, ob dies Teil des Services der Umzugsfirma ist. Falls nicht, ist es sinnvoll, eine Parkverbotszone sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung einzurichten. So kann der Transporter in Ruhe be- und entladen werden. Allerdings fallen Kosten für jede Halteverbotszone an.

Wo stelle ich den Antrag?

Eine Halteverbotszone für den Umzug kann sehr hilfreich sein.
Eine Halteverbotszone für den Umzug kann sehr hilfreich sein.

Falls, Sie sich für Eigenregie entscheiden, können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Halteverbotszone beantragen. In Berlin sind die jeweiligen Bezirksämter dafür zuständig. In einigen Städten übernehmen Polizeikommissariat, das Ordnungsamt oder das Amt für Verkehrsmanagement diese Aufgabe.

Ein Aufstellungsprotokoll (auch Beweisliste oder Negativliste genannt) ist zwar nicht in jeder Stadt Pflicht, allerdings empfiehlt es sich trotzdem eines anzufertigen. Das Schriftstück dient bei Streitfragen der Beweisführung. Es sollte Angaben über den Zeitpunkt und den Standort der Schilderaufstellung sowie der Person, die sie platziert, hat enthalten. Außerdem Informationen darüber, welche Fahrzeuge bei der Platzierung in der Zone parkten. Eine kleine Skizze kann hilfreich sein. Führen Sie am Umzugstag Ihre Genehmigung und das Aufstellprotokoll mit sich.

So könnte das Aufstellungsprotokoll für eine Halteverbotszone aussehen.
So könnte das Aufstellungsprotokoll für eine Halteverbotszone aussehen.

Halteverbotszone einrichten: Wie viel kostet das?

Die Kosten für eine kurzfristige Halteverbotszone richten sich je nach Stadt und Dauer. Oft spielt auch die gewünschte Länge der Zone eine Rolle. Für die Genehmigung fallen etwa 12€ bis 40€ an, je nachdem, in welcher Stadt Sie das Parkverbot benötigen. Für die Miete der Schilder werden oft weitere Kosten berechnet, die wiederum variieren. Sie erhalten die Schilder entweder direkt bei der Stadt oder müssen sich selbst darum kümmern. In diesem Fall bekommen Sie die Schilder zum Beispiel bei Umzugsunternehmen oder anderen Dienstleistern zur Miete. Auch hier richtet sich der Betrag meist nach der Anzahl der Tage, an denen die Schilder benötigt werden.

Insgesamt können Sie bei einem Umzug mit Halteverbotszone grob mit einem monetären Aufwand von etwa 80€ bis 160€ rechnen.

Wann sollte ich mich kümmern?

Sie sollten eine Halteverbotszone unbedingt rechtzeitig bestellen. Denn jedes Amt hat seine Bearbeitungszeiten. Stellen Sie den Antrag daher mindestens vier Wochen bevor das Parkverbot in Kraft treten soll.

Bei Behindertenparkplätzen oder vor Einfahrten und Rettungswegen wird die Einrichtung einer Halteverbotszone in der Regel nicht genehmigt. Aber auch, wenn im gewünschten Bereich aus Sicht der Behörde genügend freie Plätze zur Verfügung stehen, sind die Aussichten auf eine Genehmigung schlecht.
In einer Feuerwehrzufahrt wird eine Halteverbotszone grundsätzlich nicht genehmigt
In einer Feuerwehrzufahrt wird eine Halteverbotszone grundsätzlich nicht genehmigt

Tipp: Bei bereits vorhandenen absoluten Halteverbotszonen haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf eine Sondergenehmigung zu stellen. Auch hier sollten Sie eine Frist von etwa vier Wochen einhalten.

Warum muss ich überhaupt eine Halteverbotszone beantragen?

Wenn Sie eine Halteverbotszone einrichten wollen, darf dies ausschließlich über den behördlichen Weg geschehen. Es handelt sich um amtliche Verkehrszeichen, die nur mit entsprechender Beschilderung rechtswirksam sind und auch nur dann, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung erteilt hat.

Haben Sie keine Genehmigung, dürfen Sie Ihren gewünschten Bereich nicht mit Hilfe von Kartons oder Möbeln oder gar selbst gebastelten Schildern blockieren. Das gilt als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ist strafbar. Autofahrer, die diese Stellen als Parkplätze nutzen wollen, haben das Recht die Gegenstände beiseite zu räumen und einzuparken.

Wie viel Platz benötige ich?

Spätestens beim Aufstellen der Schilder kommt diese Frage auf. Oft müssen Sie dies aber bereits bei der Antragstellung mit angeben. Beachten Sie hierbei, dass Sie in der Halteverbotszone Platz zum Rangieren und zum Be- und Entladen des Fahrzeugs benötigen. Dafür sollten Sie natürlich wissen, mit welchem Wagen Sie arbeiten. In der Abbildung finden Sie die gängigsten Umzugstransporter mit entsprechenden Längenangaben. Meist reichen 15 Meter für Ihre Parkverbotszone aus.

Wie viel Platz Sie für die Halteverbotszone benötigen, ergibt sich u.a. aus der Länge des Fahrzeuges.
Wie viel Platz Sie für die Halteverbotszone benötigen, ergibt sich u.a. aus der Länge des Fahrzeuges.

Wie sind die Schilder aufzustellen?

Anweisungen, wie Sie die Schilder aufstellen sollen, finden Sie in der Genehmigung. Sind sie einmal platziert, dürfen sie nicht wieder verschoben werden.

Doch kommt es nicht nur auf das Wie sondern auch auf das Wann an. Die Verkehrszeichen müssen spätestens – je nach Stadt – in der Regel zwei bis vier Werktage vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt werden. Der Tag der Aufstellung zählt nicht dazu. Wollen Sie also an einem Freitag umziehen, beschildern Sie Ihre Halteverbotszone am Montag, wenn die Frist drei Tage beträgt. Denn hier geht es um volle Tage. So haben Anwohner die Chance, ihr Fahrzeug rechtzeitig umzuparken.

Ist der Bewilligungszeitraum für Ihre Halteverbotszone beendet, müssen Sie die Verkehrszeichen eigenständig wieder abgeben. Es gibt aber auch diverse Unternehmen, die gegen Gebühr einen entsprechenden Service anbieten, wodurch Sie sich Antragstellung, Platzierung etc. ersparen.

Was tun, wenn jemand in meiner Halteverbotszone steht?

Steht ein Fahrzeug in Ihrer genehmigten Halteverbotszone, können Sie es abschleppen lassen
Steht ein Fahrzeug in Ihrer genehmigten Halteverbotszone, können Sie es abschleppen lassen

Falls jemand trotz Ihrer genehmigten und daher rechtskräftigen Halteverbotszone sein Fahrzeug dort abstellt, haben Sie natürlich das Recht, dies abschleppen zu lassen. Allerdings dauert das sicher einiges an Zeit. Daher empfiehlt es sich, zunächst nach eventuell hinterlassenen Kontaktdaten an zum Beispiel der Windschutzscheibe zu schauen. Es würde sicher sehr viel schneller gehen, wenn der Fahrzeughalter sein Auto einfach selbst umparkt.

Ist das nicht der Fall, rufen Sie das Ordnungsamt. Dies wird meist auch versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Gelingt auch dieser Versuch nicht, beauftragen die Ordnungshüter einen Abschleppdienst. Die Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter.

Auf keinen Fall sollten Sie selbst eine Abschleppfirma anrufen. Auf dieser Summe würden Sie sitzen bleiben.

Wann ist eine Halteverbotszone noch sinnvoll?

Im Bereich von Lieferungen besteht oft eine Halteverbotszone
Im Bereich von Lieferungen besteht oft eine Halteverbotszone

Nicht nur bei einem Umzug kann es hilfreich sein, auf ein temporäres Parkverbot zurückgreifen zu können. Wenn bei einer großen Lieferung beispielsweise lange in zweiter Reihe geparkt werden müsste und der Verkehr dadurch behindert würde, bietet es sich an, eine Halteverbotszone zu beantragen. Das kann für Privatpersonen zum Beispiel bei Möbellieferungen interessant sein.

Bei Dreharbeiten gibt es des Öfteren Halteverbote und Straßensperrungen. Denn ein Filmset hat in der Regel nicht nur die Schauspieler im Gepäck, sondern auch Wagen für Maske, Verpflegung und Kostüm. Da wird auch mal eine ganze Seitenstraße benötigt.

Veranstaltungen verlangen meist ausreichend Parkplätze, zum Ein- und Aussteigen, aber auch zum Be- und Entladen. Dabei bietet sich eine großzügige Einrichtung einer Halteverbotszone an, damit Personal, Caterer und Getränkelieferanten ausreichend Zeit und Platz für ihre Arbeit zur Verfügung haben.

Es gilt das Gleiche wie bei einem Umzug: Halteverbotszone rechtzeitig beantragen, Verkehrszeichen organisieren und ordnungsgemäß aufstellen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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