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Das Handy ist am Steuer tabu!
Dass das Handy am Steuer nichts zu suchen hat, sollte den meisten Autofahrern hinlänglich bekannt sein. Ebenso wissen die meisten Fahrer, dass damit keineswegs nur Telefonieren oder SMS-Schreiben gemeint ist, sondern dass im Prinzip jede Tätigkeit, für die Sie das Handy bzw. das Smartphone aufnehmen und manuell bedienen müssen, untersagt ist.
Manche Fahrer mögen die Regelungen für zu streng halten: Immerhin ist so ein Smartphone mit allerlei nützlichen Funktionen ausgestattet und eine kurze SMS dauert ja auch nicht lange. Sind Sie aber nur kurz abgelenkt, kann ein Unfall schneller folgen, als Sie zu glauben bereit sind. Nicht umsonst müssen Autofahrer, welche die gesetzlichen Vorschriften missachten, nicht nur ein Bußgeld über 100 Euro zahlen, sondern bekommen auch einen Punkt in Flensburg. Kann aber das Handy am Steuer auch ein Fahrverbot bedingen?
FAQ: Wann für das Handy am Steuer ein Fahrverbot droht
Für das Handy am Steuer drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Ja, bei einer Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 150 Euro an. Dazu werden zwei Punkte in Flensburg fällig sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ja, wenn Sie mehrmals mit dem Handy am Steuer erwischt werden, darf die Bußgeldbehörde die Sanktionen angemessen anheben und bspw. ein höheres Bußgeld oder ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit verhängen.
Video: Handy am Steuer
Wiederholungstäter mit Handy können ein Fahrverbot bekommen
Werden Sie erstmals mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie in der Regel nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Sie zahlen das Bußgeld, erhalten einen Punkt und wiederholen Ihr Verhalten hoffentlich nicht. Sollte es aber genau dazu kommen und Sie werden erneut mit dem Handy in der Hand aufgegriffen, während Sie ein Kfz führen, gelten Sie unter Umständen als Wiederholungstäter.
Die Wiederholungstäter-Regelung kennen die meisten Autofahrer wahrscheinlich in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber sie lässt sich auch auf andere Tatbestände anwenden. Verletzen Sie Ihre Pflichten als Kraftfahrzeugführer in beharrlicher Weise, kann gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot verhängt werden. Derart können die Behörden die wiederholte Handy-Benutzung am Steuer auslegen. Ein Fahrverbot ist dann durchaus möglich.
Wann ist ein Fahrverbot bei Handy am Steuer außerdem möglich?
Dass das Handy am Steuer ein Fahrverbot bedingt, ist nicht ausschließlich bei Wiederholungstätern möglich. Auch wenn Sie erstmalig dementsprechend auffallen, aber mit Ihrem Verhalten den Verkehr bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden, kann die Sanktion folgen. In so einem Fall erhöht sich außerdem das zu zahlende Bußgeld auf 150 Euro und Sie bekommen zwei Punkte in Flensburg. Mit diesem Verstoß geht auch ein einmonatiges Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog einher.
Gleiches geschieht, wenn Sie eine Sachbeschädigung verursachen. Auch in diesem Fall schreibt der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot wegen der Handy-Nutzung am Steuer vor. Weiterhin müssen Sie ein Bußgeld von 200 Euro zahlen und die Erhöhung Ihres Kontos in Flensburg um zwei Punkte in Kauf nehmen.
Können Sie sich gegen die Maßnahme wehren?
Hat das Handy am Steuer zu einem Fahrverbot geführt, ist das natürlich ärgerlich. Aber das soll es auch sein, denn die Maßnahme soll nicht nur als „Strafe“ für Ihr Verhalten dienen, sondern auch zur Verkehrserziehung. Nichtsdestotrotz gibt es Fälle, in denen ein Fahrverbot nicht nur beschwerlich, sondern sogar existenzbedrohend sein kann. Das kann der Fall sein, wenn Sie beruflich unbedingt auf Ihren Führerschein angewiesen sind und durch das Fahrverbot möglicherweise Ihre Arbeit verlieren würden.
In solchen Fällen ist es ratsam, sich als Betroffener an einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, zu wenden. Dieser kann versuchen, das Fahrverbot abzuwenden und in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Dem wird allerdings nur in begründeten Einzelfällen stattgegeben.