Handy am Steuer: Kann ein Fahrverbot folgen?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Handy ist am Steuer tabu!

Das Handy am Steuer kann ein Fahrverbot bedingen – aber nicht in jedem Fall.
Das Handy am Steuer kann ein Fahrverbot bedingen – aber nicht in jedem Fall.

Dass das Handy am Steuer nichts zu suchen hat, sollte den meisten Autofahrern hinlänglich bekannt sein. Ebenso wissen die meisten Fahrer, dass damit keineswegs nur Telefonieren oder SMS-Schreiben gemeint ist, sondern dass im Prinzip jede Tätigkeit, für die Sie das Handy bzw. das Smartphone aufnehmen und manuell bedienen müssen, untersagt ist.

Manche Fahrer mögen die Regelungen für zu streng halten: Immerhin ist so ein Smartphone mit allerlei nützlichen Funktionen ausgestattet und eine kurze SMS dauert ja auch nicht lange. Sind Sie aber nur kurz abgelenkt, kann ein Unfall schneller folgen, als Sie zu glauben bereit sind. Nicht umsonst müssen Autofahrer, welche die gesetzlichen Vorschriften missachten, nicht nur ein Bußgeld über 100 Euro zahlen, sondern bekommen auch einen Punkt in Flensburg. Kann aber das Handy am Steuer auch ein Fahrverbot bedingen?

FAQ: Wann für das Handy am Steuer ein Fahrverbot droht

Welche Sanktionen drohen für das Handy am Steuer?

Für das Handy am Steuer drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Ist es möglich, für den Handyverstoß ein Fahrverbot zu bekommen?

Ja, bei einer Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 150 Euro an. Dazu werden zwei Punkte in Flensburg fällig sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Werden Wiederholungstäter härter sanktioniert?

Ja, wenn Sie mehrmals mit dem Handy am Steuer erwischt werden, darf die Bußgeldbehörde die Sanktionen angemessen anheben und bspw. ein höheres Bußgeld oder ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit verhängen.

Video: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.

Wiederholungstäter mit Handy können ein Fahrverbot bekommen

Ein Fahrverbot wegen der Handy-Nutzung am Steuer ist wahrscheinlich, wenn Sie schon einmal dahingehend aufgefallen sind.
Ein Fahrverbot wegen der Handy-Nutzung am Steuer ist wahrscheinlich, wenn Sie schon einmal dahingehend aufgefallen sind.

Werden Sie erstmals mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie in der Regel nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Sie zahlen das Bußgeld, erhalten einen Punkt und wiederholen Ihr Verhalten hoffentlich nicht. Sollte es aber genau dazu kommen und Sie werden erneut mit dem Handy in der Hand aufgegriffen, während Sie ein Kfz führen, gelten Sie unter Umständen als Wiederholungstäter.

Die Wiederholungstäter-Regelung kennen die meisten Autofahrer wahrscheinlich in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber sie lässt sich auch auf andere Tatbestände anwenden. Verletzen Sie Ihre Pflichten als Kraftfahrzeugführer in beharrlicher Weise, kann gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Fahrverbot verhängt werden. Derart können die Behörden die wiederholte Handy-Benutzung am Steuer auslegen. Ein Fahrverbot ist dann durchaus möglich.

Das Handy am Steuer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Für eine solche kann ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und höchstens drei Monaten verhängt werden.

Wann ist ein Fahrverbot bei Handy am Steuer außerdem möglich?

Ein Fahrverbot bei Handy-Nutzung am Steuer ist möglich, wenn diese zu einer Gefährdung führt.
Ein Fahrverbot bei Handy-Nutzung am Steuer ist möglich, wenn diese zu einer Gefährdung führt.

Dass das Handy am Steuer ein Fahrverbot bedingt, ist nicht ausschließlich bei Wiederholungstätern möglich. Auch wenn Sie erstmalig dementsprechend auffallen, aber mit Ihrem Verhalten den Verkehr bzw. andere Verkehrsteilnehmer gefährden, kann die Sanktion folgen. In so einem Fall erhöht sich außerdem das zu zahlende Bußgeld auf 150 Euro und Sie bekommen zwei Punkte in Flensburg. Mit diesem Verstoß geht auch ein einmonatiges Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog einher.

Gleiches geschieht, wenn Sie eine Sachbeschädigung verursachen. Auch in diesem Fall schreibt der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot wegen der Handy-Nutzung am Steuer vor. Weiterhin müssen Sie ein Bußgeld von 200 Euro zahlen und die Erhöhung Ihres Kontos in Flensburg um zwei Punkte in Kauf nehmen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Sie begehen, während Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, können unter Umständen auch Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Im Falle der Handynutzung wird in der Regel aber nur eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro fällig.

Können Sie sich gegen die Maßnahme wehren?

Dass bei einem wiederholten Handy-Verstoß ein Fahrverbot aufgehoben wird, ist eher unwahrscheinlich.
Dass bei einem wiederholten Handy-Verstoß ein Fahrverbot aufgehoben wird, ist eher unwahrscheinlich.

Hat das Handy am Steuer zu einem Fahrverbot geführt, ist das natürlich ärgerlich. Aber das soll es auch sein, denn die Maßnahme soll nicht nur als „Strafe“ für Ihr Verhalten dienen, sondern auch zur Verkehrserziehung. Nichtsdestotrotz gibt es Fälle, in denen ein Fahrverbot nicht nur beschwerlich, sondern sogar existenzbedrohend sein kann. Das kann der Fall sein, wenn Sie beruflich unbedingt auf Ihren Führerschein angewiesen sind und durch das Fahrverbot möglicherweise Ihre Arbeit verlieren würden.

In solchen Fällen ist es ratsam, sich als Betroffener an einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, zu wenden. Dieser kann versuchen, das Fahrverbot abzuwenden und in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Dem wird allerdings nur in begründeten Einzelfällen stattgegeben.

Gegen eine solche Umwandlung spricht allerdings, wenn Sie als Wiederholungstäter aufgefallen sind, denn üblicherweise wird von einem Fahrverbot nur dann abgesehen, wenn Sie sich einen entsprechenden Verstoß das erste Mal geleistet haben. Ihr Anwalt wird Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten aber umfassend beraten können.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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