FAQ: Handyblitzer
Ja, spezielle Messgeräte wie das Modell MonoCam können eine unerlaubte Handynutzung erfassen. Dabei erkennen die Blitzer Handys im Bereich des Fahrers sowie die typische Handhaltung beim Telefonieren oder Texten mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI).
Bislang kamen Blitzer mit Handy-Erkennung nur im Zuge eines Pilotversuches 2022 in Rheinland-Pfalz zum Einsatz. Dies liegt vor allem daran, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Blitzer fehlt.
Die unerlaubte Verwendung eines Handys am Steuer zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Inhaltsverzeichnis
Video: Handy am Steuer
Kann ein Blitzer sehen, ob man am Handy ist?
Im Jahr 2021 verzeichnete das Statistische Bundesamt fast 6.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, die auf die Ablenkung des Fahrzeugführers zurückzuführen waren. Nicht selten richten die Autofahrer ihre Aufmerksamkeit dabei auf ihr Handy statt auf den fließenden Verkehr. Dass am Steuer ein Handyverbot gilt, ist allgemein bekannt. Das Risiko, erwischt zu werden, ist allerdings verhältnismäßig gering, da flächendeckende Kontrollen bislang nicht möglich sind. Dies könnte sich in Zukunft aber aufgrund sogenannter Handy-Blitzer ändern. Doch kann ein Blitzer ein Handy erkennen?
Tatsächlich ist dies mithilfe modernster Technik mittlerweile möglich. Der Blitzer erkennt das Handy am Steuer mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI). Diese überprüft das Videomaterial in Echtzeit und analysiert dabei, ob ein Handy im Bereich des Fahrers zu erkennen ist und ob der Fahrer eine fürs Telefonieren oder Texten typische Handhaltung aufweist. Sind diese Kriterien erfüllt, löst der Blitzer aus und erstellt ein Beweisfoto. Da nicht immer alle Aufnahmen eindeutig sind, kontrolliert im weiteren Verlauf ein Beamter der Polizei die Bilder. Hat der Blitzer korrekt wegen einem Handy ausgelöst, leitet die zuständige Bußgeldstelle ein Verfahren ein und der Verkehrssünder erhält in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid.
Damit die Kamera optimal in das Fahrzeuginnere filmen kann, wird der Handy-Blitzer auf der Autobahn an Brücken angebracht. Als Ergänzung zu den restlichen Geräten, die dort zur Verkehrsüberwachung und -steuerung installiert sind, fällt die Videokamera kaum auf. Dies liegt wohl auch daran, dass der Handy-Blitzer vom Aussehen einer Überwachungskamera ähnelt.
Vom Handy-Blitzer erwischt: Welche Strafe droht?
Ein Handyverstoß stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Dieser sieht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Weitere Konsequenzen drohen zudem für Fahranfänger, denn der Gesetzgeber bewertet ein solches Fehlverhalten als A-Verstoß. Dieser kann die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.
Sind Handy-Blitzer in Deutschland erlaubt?
Tatsächlich ist die Zulässigkeit der Handy-Blitzer in Deutschland umstritten, denn für den dauerhaften Einsatz fehlt es bislang an einer Rechtsgrundlage. So erlaubt der Gesetzgeber die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen für Bußgeldverfahren in der Regel nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Wird hingegen der gesamte fließende Verkehr aufgenommen, damit der Blitzer für den Tatbestand „Handy am Steuer“ mögliche Beweismittel sammeln kann, stellt dies einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
Aus diesem Grund wurde der neue Handy-Blitzer in Deutschland bislang nur im Zuge eines Pilotprojektes 2022 in Trier und Mainz erprobt. Von Juni bis August 2022 erfolgte an insgesamt 42 Kontrolltagen der Einsatz auf der Autobahn 602 zwischen den Anschlussstellen Kenn und Trier-Ehrang. Dabei wurden 327 Verstöße gegen das Handyverbot registriert. Von September bis November 2022 wurde der Handy-Blitzer dann auf der Autobahn 60 vor der Anschlussstelle Mainz-Finthen installiert, wobei an 42 Tagen 941 Verstöße festgestellt wurden. Im Zuge des Pilotprojektes wurden demnach insgesamt 1.268 der Tatbestand „Handy am Steuer“ dokumentiert, die anschließend von der zuständigen Bußgeldstelle bearbeitet wurden und zu einem Bußgeldbescheid führten.
Einige Autofahrer, die vom Handy-Blitzer erwischt wurden, legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, weshalb sich das Amtsgericht Trier mit der Frage beschäftigen musste, ob der Einsatz des Messgerätes in Deutschland zulässig und das Beweismaterial verwertbar ist. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass zwar keine Rechtsgrundlage für die Nutzung des Handy-Blitzers vorliegt, die Bußgeldbescheide dennoch rechtskräftig sind. Begründet wird dies damit, dass sich der Pilotversuch auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) des Landes Rheinland-Pfalz stützt. Zudem wurde auf die Überwachung mittels Warntafeln hingewiesen.
Um Blitzer mit Handy-Erkennung dauerhaft und flächendeckend in Deutschland einsetzen zu können, ist es allerdings erforderlich, dass der Gesetzgeber dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage schafft.