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Gesetzliche Vorgaben für mehr Sicherheit
Wer auf einem Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist sich der Tatsache bewusst, dass Fahrspaß und Adrenalinrausch zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen. Denn Krafträder verfügen im Gegensatz zu Pkw nicht über Sicherheitsgurte oder Airbags. Um dennoch ein gewisses Maß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber Schutzkleidung und Helmpflicht beim Motorrad vor.
Bußgeldtabelle zur Helmpflicht beim Motorrad
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
121178 | Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 | |
121612 | Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. | 60 | 1 |
121618 | Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 70 | 1 |
Warum ist ein Motorradhelm Pflicht?
Sind Motorradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, erleiden diese dabei nicht selten schwere Verletzungen. Ein Grund dafür sind unter anderem die baulichen Besonderheiten der Bikes, denn diese verfügen zum Beispiel über keine Knautschzone, welche die wirkenden Kräfte bei einem Zusammenprall reduzieren könnte.
Da es gerade im Kopf- und Nackenbereich bei Unfällen immer wieder zu schwerwiegenden und oft irreparablen Beeinträchtigungen kommt, hat der Gesetzgeber bereits 1976 die Helmpflicht beim Motorrad eingeführt.
Doch welche Vorgaben gelten bei der Helmpflicht beim Motorrad in Deutschland? Was droht als Strafe, wenn Sie ohne geeigneten Helm mit dem Motorrad unterwegs sind? Und besteht ebenfalls eine Helmpflicht beim Trike? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Helmpflicht beim Motorrad
Ja, die Verkehrsregeln schreiben die Verwendung eines geeigneten Schutzhelms vor.
Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Ja, ein Verstoß gegen die Helmpflicht kann auch bei der Schadensregulierung nach einem Unfall berücksichtigt werden.
Im Video: Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht in Deutschland
Wann besteht eine Helmpflicht für das Motorrad?
Die Teilnahme am Straßenverkehr wird durch eine Vielzahl an Vorschriften geregelt. Ein Großteil der Regelungen ist dabei in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Auch die Vorgaben für die beim Motorrad geltende Helmpflicht lassen sich in diesem Gesetzestext finden. In § 21a Abs. 2 StVO heißt es dazu:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Anhand dieses Auszugs zeigt sich, dass die Helmpflicht beim Motorrad immer dann greift, wenn dieses schneller als 20 km/h fahren kann und über keinen Sicherheitsgurt verfügt.
Gilt auch beim Trike die Helmpflicht? Ja oder nein?
Als Trike werden offene Kraftfahrzeuge bezeichnet, die mit einem Vorderrad und zwei Hinterrädern ausgestattet sind. Ob bei diesen ebenfalls eine Helmpflicht wie beim Motorrad gilt, hängt von der Bauform ab. Denn es existieren Modelle, die über einen Sicherheitsgurt verfügen. Ist dies der Fall, greift die Anschnallpflicht und auf einen Helm kann verzichtet werden. Fehlt ein Gurt, müssen alle Personen einen entsprechenden Schutzhelm tragen.
Ohne Helm mit dem Motorrad fahren – welche Strafe droht?
Halten sich Fahrzeugführer nicht an die geltenden Vorschriften und Verkehrsregeln, riskieren diese eine Strafe. Wer ohne Helm mit dem Motorrad unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Dies gilt auch für mögliche Mitfahrer.
Deutlich höhere Sanktionen sieht der Gesetzgeber vor, wenn Kinder auf dem Motorrad ohne einen entsprechenden Helm mitfahren. Als Strafe zieht ein solcher Verstoß mindestens ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.
Allerdings droht im Falle einer Kollision nicht nur die verkehrsrechtliche Strafe. Wer ein Motorrad ohne Helm fährt, muss ggf. damit rechnen, dass ihm eine Mitschuld gegeben wird. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Schadensregulierung und ein mögliches Schmerzensgeld.
Sie schreiben oben „…….dass die Helmpflicht beim Motorrad immer dann greift, wenn wenn dieses schneller als 20 km/h fahren kann und über keinen Sicherheitsgurt verfügt“. Mit Verlaub, dass ist doch Unsinn. Denn im Umkehrschluß würde das bedeuten, dass ich mir an meine GS 1200 einen Gurt anbaue und bei Benutzung des Gurtes keinen Helm tragen muß. Also bitte, da ist doch ein Knoten drin oder?
Hallo Rainer,
gerne können Sie die gesetzlichen Regelungen unter § 21 StVO nachlesen.
– Die Redaktion