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Bußgeldrechner: Höchstgeschwindigkeit außerorts überschritten
Bußgeldtabelle: Höchstgeschwindigkeit außerorts überschritten
FAQ: Höchstgeschwindigkeit außerorts
Der Gesetzgeber differenziert beim Tempolimit zwischen verschiedenen Fahrzeuggruppen. In dieser Übersicht haben wir die geltenden Vorgaben zusammengefasst.
Schreibt kein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor, ist für Pkw auf der Autobahn keine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben. So gilt lediglich die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Wie hoch zum Beispiel das Bußgeld ausfällt, hängt unter anderem vom Ausmaß des Tempoverstoßes ab. Die konkreten Konsequenzen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Höchstgeschwindigkeit außerorts: Welches Tempo gilt für die jeweiligen Kfz?
Für den Güterverkehr bilden Autobahnen und Landstraßen einen wichtigen Bestandteil der Lieferstrecken. Hier können die Waren in aller Regel schnell mit dem Lkw von A nach B transportiert werden.
Auch für Privatpersonen, gerade Pendler, sind die Schnellstraßen häufig von großer Bedeutung. Liegt doch die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften höher als innerorts. Allerdings gilt diese nicht für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen.
Welches Höchsttempo für die jeweiligen Kraftfahrzeuge auf Landstraße und Autobahn vorgeschrieben ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Außerdem erklären wir, zu welchen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog die überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften führen kann.
Tempolimit auf der Landstraße
Innerorts müssen sich Kfz-Fahrer in aller Regel an eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten, sofern kein anderes Tempolimit vorgegeben ist. Auf der Landstraße sind auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt, wenn es die Witterung zulässt.
Allerdings wird die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auch von der Art des jeweiligen Kfz, mit welchem Sie sich fortbewegen, abhängig gemacht. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für die jeweiligen Kfz gilt, wenn es sich um eine Landstraße handelt:
Geschwindigkeitsbegrenzung | Gilt für: |
---|---|
60 km/h | - Kfz über 7,5 t - Kfz über 3,5 t mit Anhänger - Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen |
80 km/h | - Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw) - Pkw mit Anhänger - Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger - Busse (auch mit Gepäckanhänger) |
100 km/h | - Pkw und andere Kfz bis 3,5 t |
Diese Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für die jeweiligen Fahrzeuge gilt allerdings nur, wenn es sich um eine Landstraße handelt und keine Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit vorgeben.
Freie Fahrt auf der Autobahn?
Deutsche Autobahnen sind vor allem im europäischen Ausland oftmals berühmt und bewundert. Das liegt meist aber nicht daran, dass das deutsche Autobahnnetz so gut ausgebaut ist – es geht vielmehr um die fehlende Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw, die sich auf einer Autobahn befinden.
An einigen Streckenabschnitten ist für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t nämlich lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgeschrieben. Allerdings ist dies kein Freifahrtschein, permanent auf das Gaspedal zu treten. § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nämlich vor:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht– und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Die Geschwindigkeit ist also stets an die Witterung anzupassen. Für Lkw und Pkw mit Anhänger gilt auf der Autobahn ein Tempolimit von 80 bzw. 60 km/h.
Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wird kontrolliert
Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erhöht das Unfallrisiko immens. Nicht selten sind bei Kollisionen mit hohem Tempo auch Personenschäden zu beklagen. Daher wird die Einhaltung vom Tempolimit außerorts kontrolliert.
Zu diesem Zweck kommen Blitzer und Radarfallen zum Einsatz. Diese können sowohl mobil als auch stationär bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden. Auch eine Messung per Nachfahren durch die Polizei ist möglich.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Konnte durch einen Blitzer eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften aufgedeckt werden, wird das sogenannte Bußgeldverfahren eingeleitet. Zunächst wird der Halter des Kfz ermittelt und bekommt einen Anhörungs– oder Zeugenfragebogen zugesendet.
Handelt es sich beim Halter auch gleichzeitig um den Fahrer, wird diesem ein Bußgeldbescheid postalisch übermittelt. In diesem sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog aufgeführt. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestehen.
Wie hoch die Sanktionen im Einzelnen ausfallen, hängt maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Kommt Ihnen eine Messung komisch vor, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Bedenken Sie: Werden Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr zu viel geblitzt, greift die sogenannte Wiederholungstäterregelung. Dadurch kann Ihnen die Behörde ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat auferlegen.