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Zukunftsvorstellung trifft Verkehrsrecht
Beim Hoverboard handelt es sich um einen Vertreter einer neuen Generation von Fortbewegungsmittel, welches wir immer häufiger auf den Straßen bzw. den Gehwegen zu Gesicht bekommen. Dabei verspricht das Gefährt, welches sich mithilfe von Gewichtsverlagerungen steuern lässt, vor allem einen hohen Spaßfaktor.
Doch was genau ist ein Hoverboard? Ist das Fahren in Deutschland erlaubt? Benötigen Sie dafür eine Zulassung oder einen Führerschein? Welche Regeln gelten gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für das Hoverboard im Straßenverkehr? Und welche Sanktionen drohen, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle zum Hoverboard
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
803600 | Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlicher Straße gefahren | 70 | 1 |
803500 | Das Nutzen eines Fahrzeuges ohne Zulassung auf öffentlicher Straße anordnen oder zulassen | 70 |
FAQ: Hoverboard im Straßenverkehr
Nein, zum aktuellen Zeitpunkt dürfen Sie mit einem Hoverboard nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Gesetz erlaubt die Nutzung ausschließlich auf Privatgelände.
Nein, denn die aktuelle Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) schreibt für diese eine Lenkstange vor. Über diese verfügt das Hoverboard im Gegensatz zum E-Scooter nicht.
Was ist ein Hoverboard?
Unter der Bezeichnung „Hoverboard“ wird eigentlich ein selbstschwebendes Skateboard verstanden. Dieses fiktionale Fahrzeug geht dabei auf den Science-Fiction-Film Zurück in die Zukunft II aus dem Jahre 1989 zurück.
Die im Handel erhältlichen Hoverboards – die auch unter dem Namen „E-Board“ laufen – haben mit dieser Zukunftsvision allerdings nicht viel gemeinsam. Denn diese Gefährte fahren elektrobetrieben und werden mithilfe von Gewichtsverlagerungen gelenkt. Die Höchstgeschwindigkeit kann je nach Modell und Hersteller variieren, liegt im Durchschnitt aber zwischen 10 und 20 km/h.
Nichtsdestotrotz erfreut sich dieses Fortbewegungsmittel immer größerer Beliebtheit, weshalb es auch keine Seltenheit mehr ist, wenn Personen mit Hoverboard am Straßenverkehr teilnehmen. Insbesondere Kinder nutzen gerne diese futuristische Art der Fortbewegung.
Darf man mit einem Hoverboard im Straßenverkehr fahren?
Nachdem wir geklärt haben, worum es sich bei diesem Gefährt überhaupt handelt, stellt sich natürlich auch die Frage: Darf man mit dem Hoverboard auf der Straße/dem Gehweg fahren? Vielleicht kann ein Blick in die Gesetze für Klarheit sorgen. Wie sich nach dem intensiven Studium der Gesetzestexte zeigt, ist dies leider nicht so, denn eine namentliche Erwähnung findet das Hoverboard weder in StVO, FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) oder StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Allerdings schreibt die StVZO in § 16 vor, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Zulassung benötigen. Ein Hoverboard könnte diese ggf. erhalten, wenn es wie der E-Scooter und das Segway folgende Kriterien für Elektrokleinstfahrzeuge erfüllt:
- Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
- eine Lenk- oder Haltestange
- Nenndauerleistung von maximal 500 Watt bzw. 1400 Watt bei Verwendung von mindestens 60 Prozent zur Selbstbalancierung
- Maximale Maße: Breite 700 mm, Höhe 1400 mm und Länge 2000 mm
- Masse ohne Fahrer: maximal 55 kg
Wie sich zeigt, entspricht das Hoverboard den Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge in vielen Punkten. Allerdings führt das Fehlen einer Lenk- oder Haltestange dazu, dass das Gefährt keine Zulassung erhält. Somit ist es gemäß der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland nicht gestattet, ein Hoverboard zu fahren. Verboten ist dies dabei sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg.
Doch wenn der öffentliche Straßenverkehr für das Hoverboard verboten ist, wo darf ich dann fahren? Nach aktuellem Stand ist die Verwendung dieser Gefährte nur auf einem Privatgelände gestattet.
Hoverboard im Straßenverkehr fahren: Welche Strafe droht?
Ohne eine entsprechende Zulassung verstößt die Verwendung von einem Hoverboard gegen die Verkehrsregeln. Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt vor. Für Fahranfänger in der Probezeit geht die Verwendung von einem Hoverboard im Straßenverkehr zudem mit einem A-Verstoß einher. Handelt es sich um das erste A-Delikt, führt dieses zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Darüber hinaus kann aber auch eine Straftat vorliegen. So verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 412 Cs 206/16) den Fahrer eines Hoverboards aufgrund eines Verstoßes gegen die Versicherungspflicht zu einer Geldstrafe von 450 Euro. Die Anklage hatte ursprünglich für den Trip mit dem Hoverboard den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vorgesehen, allerdings konnte der Angeklagte einen gültigen Führerschein der Klasse B vorweisen. Dieser sollte – so die Ansicht des Gerichts – ausreichen, auch wenn der Gesetzgeber für das Hoverboard noch keinen Führerschein bzw. keine Führerscheinklasse festgelegt hat.