Hundebiss: Schmerzensgeld und Schadensersatz eine Option?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.

Vom Hund gebissen? Ist Schmerzensgeld rechtlich möglich?

Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.
Oft ist Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Option.

Bei vielen wird nach einem Hundebiss das Thema Schmerzensgeld zunächst nicht im Vordergrund stehen. Besonders dann nicht, wenn es zu schweren Verletzungen gekommen ist und die Heilung das Wichtigste ist.

Doch kann es überhaupt Schmerzensgeld bei einem Hundebiss geben? Es kommt immer wieder vor, dass Hunde zubeißen und dann die Frage aufkommt, wer für die Schäden haftet und ob Schadensersatz gezahlt werden muss.

Denn ein Hundebiss kann schwerwiegende Folgen haben. Der Gesetzgeber hat hier besondere Regelungen erstellt, die sich mit dem Schadensersatzanspruch beschäftigen.

Wie der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss gesetzlich geregelt ist, wie hoch dieses ausfallen kann und welche Besonderheiten bei der Geltendmachung zu beachten sind, betrachtet der folgende Artikel näher.

FAQ: Schmerzensgeld bei einem Hundebiss

Habe ich bei einem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld?

Sofern Sie keine Schuld daran trifft, dass Sie von einem Hund gebissen wurden, können Sie in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss durchsetzen?

Wie Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Hundebiss geltend machen können, erfahren Sie hier.

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich bei einem Hundebiss?

In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einem Hundebiss bewegt, zeigt diese Tabelle.

Schmerzensgeld oder Schadensersatz: Bei einem Hundebiss bestehen oft Ansprüche

Nicht nur bei einem Unfall steht Geschädigten Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu, auch in anderen Situation ist solche eine Entschädigung möglich. Rechtlich gesehen, haben Hundehalter die volle Verantwortung für ihren Vierbeiner und dessen Verhalten zu tragen.

Sie müssen dafür sorgen, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Verschiedene Hunderassen haben zudem eine unterschiedliche Beißkraft. Natürlich gilt: Je größer ein Hund, desto stärker kann er zubeißen. Somit ist es auch nicht verwunderlich, wenn Menschen gerade vor größeren Hunden Angst haben oder selbst kleine Hunde vor großen Hunden hin und wieder einen großen Bogen machen.

Haben sie ihr Tier nicht unter Kontrolle oder nicht die richtigen Maßnahmen, wie das Anlegen einer Leine, getroffen, können nach einem Hundebiss Forderungen nach Schmerzensgeld auf sie zukommen.

Wird jemand unverschuldet, ohne Provokation des Tieres oder ein Dazwischengehen bei einem Kampf, von einem Hund gebissen, kann also Schmerzensgeld verlangt werden. Doch wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus, die diese Ansprüche ermöglicht?
Hundebiss: Ansprüche auf Schmerzensgeld sind rechtlich geregelt.
Hundebiss: Ansprüche auf Schmerzensgeld sind rechtlich geregelt.

Besonders die Paragraphen 253 und 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind hier von Bedeutung.

Ersterer befasst sich mit den Ansprüchen auf Entschädigung bei immateriellen Schäden. Solche Schäden sind zum Beispiel „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“.

Auf dieser Grundlage kann bei einem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen und geltend gemacht werden, wenn ein immaterieller Schaden entstanden ist. Zum anderen wird § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) herangezogen, der Folgendes beinhaltet:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

Demnach sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Wie viel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss zusteht, wird im Gesetz jedoch nicht festgelegt. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Entscheidend ist hierbei in der Regel, welche Verletzungen oder Schäden vorliegen, wie schwer diese sind und ob eine dauerhafte Schädigung besteht. Die Verletzungen sind in den meisten Fällen individuell, daher können bei einem Hundebiss das Schmerzensgeld und dessen Höhe nie pauschal benannt werden.

Allerdings gibt es bei der Halterhaftung auch Ausnahmen. So sind die Hundeführer von Diensthunden der Polizei oder anderer Bundesbehörden von dieser Regelung ausgenommen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sich die Beamten nicht pflichtwidrig verhalten haben.

Wie ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen?

Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist eine Einzelfallentscheidung.
Die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist eine Einzelfallentscheidung.

Geschädigte können bei einem Hundebiss Schmerzensgeld und andere Schadensersatzansprüche auf mehreren Wegen geltend machen. Sie können dies zunächst direkt beim Schädiger, also dem Hundehalter, direkt tun oder die Ansprüche an dessen Hundehalterversicherung, falls ein solche vorhanden ist, richten.

Wollen diese keine oder nur eine geringe Entschädigung zahlen, sollten Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Darüber hinaus ist es auch ratsam, dass sich Opfer im Vorfeld informieren, ob bei ihrem Hundebiss Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie hoch dieses eventuell ausfallen könnte.

Schmerzensgeldtabellen bieten hierfür eine gute Grundlage und Übersicht. Diese Tabellen sind Urteilssammlungen zu Entscheidungen. Hier finden sich auch Urteile zum Schadensersatz nach einem Hundebiss. In der Regel sind diese Sammlungen nach Verletzungsart oder nach dem verletzten Körperteil gegliedert, sodass üblicherweise auch für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss eine Tabelle vorhanden ist.

Betroffene sowie deren Anwälte können eine solche Schmerzensgeldtabelle nach einem Hundebiss nutzen, um sich über die geltende Rechtsprechung zu informieren und um einen Überblick über eventuelle Höhen der Entschädigung zu erhalten.

Bei Unsicherheiten, wie Betroffene ihren Anspruch auf Schmerzensgeld am besten anbringen, ist die Konsultation eines Anwalts immer empfehlenswert. Haben Geschädigte zudem auch eine private Unfallversicherung welche Schmerzensgeld beinhaltet, können sie zusätzlich bei einem Hundebiss über diese Schadensersatz geltend machen.

Kommt es zu einer Verhandlung nach einem Hundebiss, die das Schmerzensgeld festlegen soll, ist es wichtig, dass Betroffene einige Punkte beachten. So ist es wichtig, dass Bissopfer nachweisen können, dass genau der Hund des Beschuldigten sie gebissen hat. Sind hier Zeugen vorhanden oder können die Bissspuren eindeutig zugeordnet werden, ist das in der Regel ausreichend.

Auch sollten Bissopfer klar darstellen, dass keine Mitschuld besteht – dass also das Tier nicht provoziert wurde oder sie in einem Kampf dazwischen gegangen sind.

Besonders von Bedeutung sind bei einem Hundebiss, der mit Schmerzensgeld reguliert werden soll, auch die ärztlichen Nachweise über die erlittenen Verletzungen und Schäden. Betroffene sollten daher immer schnellstmöglich zu einem Arzt gehen und einen Arztbericht anfertigen lassen. Denn die Verletzungen und Dauerschäden müssen nachweislich durch den Biss entstanden sein.

Schmerzensgeldtabelle: Bei einem Hundebiss eine wertvolle Informationsquelle

Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ins Bein finden sich in der Schmerzensgeldtabelle.
Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ins Bein finden sich in der Schmerzensgeldtabelle.

Es ist immer empfehlenswert bei einem Hundebiss eine Schmerzensgeldtabelle als Hilfsmittel zu nutzen und die Geltendmachung der Ansprüche auf diesen Informationen aufzubauen.

Neben den Betroffenen und deren Anwälten nutzen auch Richter diese Auskünfte, um über das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss und dessen Höhe zu entscheiden.

Zu den wichtigsten Tabellen, die derzeit verwendet werden, gehören die Beck‘sche Schmerzensgeldtabelle, die Celler Schmerzensgeldtabelle vom Oberlandesgericht Celle und die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm vom ADAC. Diese sind zumeist online sowie kostenlos einsehbar und bieten eine Übersicht, was bei einem Hundebiss als Schmerzensgeld zuerkannt wurde.

Diese Urteilssammlungen sind, wie beschrieben, in Kategorien unterteilt, sodass beispielsweise auch Informationen zum Schmerzensgeld bei einem Hundebiss in die Hand in einer Tabelle zu finden sind. Wichtig hierbei ist, dass diese Übersichten nur informativen Charakter haben und rechtlich nicht bindend sind.

Ob bei einem Hundebiss und wie viel Schmerzensgeld letztendlich gezahlt wird, obliegt dem Gericht und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Bei einem Hundebiss kann eine Schmerzensgeldtabelle wie folgt aussehen:

Ver­let­zungEnt­schei­dung zur Hö­he
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss ins Bein (Ober- und Un­ter­schen­kel ver­letzt)etwa 4.100 Euro (AG Bad Lie­ben­wer­da, 1999)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in den Ober­schen­keletwa 6.100 Euro (LG Aachen, 1999)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in den Armetwa 2.600 Euro (OLG Düs­sel­dorf, 1996)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in die Hand (Fin­ger­glied­ver­lust)etwa 5.100 Euro (LG Nürn­berg 1990)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss in die Wa­deetwa 1.400 Euro (LG Ell­wan­gen, 1998)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss ins Ge­sichtetwa 16.400 Euro (LG Augs­burg, 1988)
Schmer­zens­geld: Hun­de­biss mit schwe­rer Ge­ni­tal­ver­let­zungetwa 51.100 Euro (OLG Saar­brücken, 1988)

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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