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FAQ: Hundegebell als Ruhestörung
Ja, dies kann als Lärmbelästigung gewertet werden.
Eine Übersicht mit verschiedenen Urteilen finden Sie hier.
Hundebellen kann als unzulässiger Lärm und somit als Ordnungswidrigkeit gelten. In einem solchen Fall ist ein Bußgeld möglich.
Auch für Hunde und deren Halter gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten, weil Hundegebell immer laut ist und damit eine Belastung darstellt.
Die Hunde bellen ständig beim Nachbarn? Für die Beurteilung, wann eine Lärmbelästigung vorliegt, stellen die Gerichte eine Frage: „Hundegebell – Was ist für Mieter zumutbar?“
Jede unzumutbare Störung gilt als Lärmbelästigung, weil dadurch die normale Nutzung der Mieträume beeinträchtigt ist. An Schlaf oder Erholung ist dann nicht mehr zu denken.
Hundegebell als Ruhestörung – Urteile zur Zumutbarkeit
Dem Tierhalter obliegen als Mieter auch gewisse Pflichten, die sein Recht, einen Hund in der Wohnung zu halten, beschränken. Er muss seinen Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist.
Nur so kann gewährleistet werden, dass der Hausfrieden gewahrt bleibt. Diese Abgrenzung geht unter anderem aus den Urteilen der Amtsgerichte Dortmund und Bremen hervor (AG Dortmund, WuM 1989, 495, 496; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005).
Die Frage der Unzumutbarkeit einer Lärmbelästigung durch Hundegebell beantworten folgende Urteile:
Hundegebell (Zeitpunkt und Dauer) | Urteil |
---|---|
Kurzes Bellen | Ein nur kurzes Bellen des Hundes ist für Nachbarn zumutbar, weil es außerhalb des Einflussbereichs des Tierhalters liegt. |
Regelmäßiges Hundebellen zu verschiedenen Zeitpunkten | Durchgehendes Hundebellen „im Duett“ für einzelne Tage über ein bis drei Stunden, teilweise bis nach 22:00 Uhr stört den Hausfrieden. (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005) |
Hundegebell während der Ruhezeiten, beispielsweise nachts nach 23:00 Uhr | Bellen in den Ruhezeiten ist unzumutbar, insbesondere zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr, mittags sowie an Sonntagen und Feiertagen (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89) |
Dauerhaftes, durchgehendes Hundebellen von ca. 45 bis 75 Minuten | Nach diesem Gerichtsurteil stellt Hundegebell dann eine unzumutbare Ruhestörung dar, wenn ein Hund dauerhaft über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich bellt. (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87) |
Nach dieser Rechtsprechung können sich Mieter gegen störendes Hundegebell zur Wehr setzen: Sie können sich beim Vermieter beschweren und unter Umständen auch die Miete mindern.
Anzeige wegen Hundegebell – Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG
Doch nicht nur die Zivilgerichte beschäftigen sich im Bereich des Miet- und Eigentumsrechts mit der Belästigung durch Hundegebell. Vielmehr kann sich bei störendem Hundegebell auch das Ordnungsamt bzw. die zuständige Ordnungsbehörde einschalten. Diese können gegen die Tierhalter Anordnungen erlassen, wenn Nachbarn sich über lange andauerndes Bellen beschweren.
In einem Fall erstatteten Nachbarn beim Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung durch Hundegebell. Sie hatten auch ein entsprechendes Lärmprotokoll erstellt. Darauf hin erließ die Ordnungsbehörde eine sofortige Anordnung gegen den Hundehalter.
Sie verpflichtet ihn, seine sechs Hunde täglich von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen im geschlossenen Gebäude zu belassen. Sie stufte das erhebliche Hundegebell als Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ein.
Der Hundebesitzer ging in diesem Fall gegen die Anordnung des Amtes vor.
Doch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gab der Behörde Recht und stärkte damit auch die Rechte der Nachbarn bei Lärmbelästigung durch Hundegebell (Beschluss vom 5. Juli 2013, Az.: 11 ME 148/13).
Das OVG betrachtete das langanhaltende und häufige übermäßige Bellen als Belästigung der Nachbarschaft, vor allem in den Ruhezeiten. Denn es sei ein lautes, ungleichmäßiges Geräusch und könne das körperliche Wohlbefinden betroffener Nachbarn beeinträchtigen.
habe nachbarn mit 3 hunden im garten,wenn jemand vorbeilauft wird gebellt.ist das ruhestörend? gruß
Ob Mensch oder Tier – JEDER sollte sich um gegenseitige Rücksichtnahme bemühen und ggf. entsprechende, vernünftige Maßnahmen ergreifen. So schwer ist das wirklich nicht! Klar, freundlich mit Geduld und konsequent vermittelt wird man sehr schnell Erfolge verbuchen können für ein besseres, vertrauensvolles Miteinander (Wir haben selbst einen Hund seit 10 Jahren OHNE derartige Probleme und viel Freude miteinander – eine absolute Lebensbereicherung!) Um Lebewesen muss man sich regelmäßig kümmern, sie nicht sich selbst überlassen. Positives gesellschaftliches Miteinander erfordert nun einmal, selbst auch etwas Positives dazu beizutragen. Egoisten, welche rücksichtslos, ignorant, faul oder einfach überfordert sind, sollten VORHER besser nachdenken, ob sie das schaffen können und sich fachmännischen Rat einholen, anstatt andere mit ihrer Unfähigkeit zu belasten. Ansonsten müssen diese Beratungsresistenten eben eines Besseren belehrt werden über ihr Portemonnaie, was dann vielleicht richtig teuer wird, aber garantiert hilft, wenn sonst nix fruchtet.