Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog zum Hupen
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
116000 | Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. | 5 |
116100 | Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. | 10 |
116142 | Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden. | 10 |
355000 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig / mangelhaft war. | 15 |
FAQ: Hupen im Straßenverkehr
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Hupen außerhalb geschlossener Ortschaften beim Überholen oder als Hinweis auf eine bestehende Gefahr gestattet.
Nur in Gefahrensituationen ist das Hupen in geschlossenen Ortschaften gestattet. Bei einem Überholmanöver oder als Warnung vor einem Blitzer ist das Hupen innerorts verboten. Bei Hochzeiten oder Sportveranstaltungen drückt die Polizei meist allerdings ein Auge zu.
Wer Warnzeichen wie die Hupe entgegen der StVO nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, erfahren Sie hier. In Einzelfällen kann ggf. auch eine Anzeige wegen Hupen (Nötigung) drohen.
Wann darf ich hupen? Kompakt im Video erklärt
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts / innerorts benutzt werden?
Damit Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese über eine Hupe, offiziell als Einrichtung für Schallzeichen bezeichnet, verfügen. In § 55 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) heißt es dazu:
Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen.
Anhand dieses Zitates ergibt sich auch der Zweck der Hupe. So sollen durch die Abgabe von Schallzeichen Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam gemacht werden. Eine Belästigung der Fahrzeugführer ist dabei – soweit möglich – zu vermeiden. Daher gelten unter anderen Vorgaben zur Lautstärke, die vorschreiben, dass die Schallzeichen aus einer Entfernung von 7 m den Grenzwert von 105 db(A) nicht übersteigen dürfen.
Ergänzend dazu sieht auch § 16 Abs. 1 StVO Vorschriften zum Hupen vor. Darin heißt es:
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Demnach ist außerhalb geschlossener Ortschaften das Hupen beim Überholen gestattet. Die kurzen Schallzeichen dienen dazu, dass Fahrmanöver anzukündigen. Bei Überholvorgängen innerorts darf die Hupe allerdings nicht betätigt werden.
Darüber hinaus ist das Hupen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet, wenn für den Fahrer oder andere Personen eine Gefahrensituation besteht. Doch welche Gefahrensituationen rechtfertigen den Einsatz der Hupe? Darf ich etwa andere Verkehrsteilnehmer vor Blitzern warnen, die durch Bußgelder deren Geldbeutel gefährden? In der nachfolgenden Übersicht finden Sie ein paar Beispiele:
Gefahrensituation
- Kind rennt auf die Straße
- Autofahrer droht auf die Gegenfahrbahn zu geraten
- Hinweis auf eine ungesicherte Unfallstelle
- Wildtiere auf der Fahrbahn
Keine Gefahrensituation
- Kind zur Eile antreiben
- Autofahrer fahrt trotz grüner Ampel nicht los
- Hinweis auf einen Blitzer
- Begrüßung eines Bekannten
Droht fürs Hupen eine Strafe?
Autofahrer, die sich nicht an die geltenden Verkehrsvorschriften halten und von der Polizei beim unerlaubten Hupen erwischt werden, müssen mit Konsequenzen rechnen. Der Gesetzgeber bewertet ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit, weshalb dieses Sanktionen gemäß des Bußgeldkataloges nach sich ziehen. Dabei droht in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 10 Euro.
Unter Umständen kann der Einsatz der Hupe aber auch weitreichendere Folgen haben, denn in Einzelfällen kann deswegen auch eine Anzeige wegen Nötigung drohen. Damit ein solches Vorgehen erfolgversprechend ist und wegen der Straftat eine Verurteilung erfolgen kann, muss der widerrechtliche Einsatz der Schallzeichen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. So kam das OLG Düsseldorf am 18. März 1996 (Az.: 5 Ss 383/95) zu dem Schluss, dass eine Nötigung im Straßenverkehr nur vorliegt, wenn der Fahrzeugführer durch das Hupen versucht eine Gefahrenlage herbeizuführen, die bei der anderen Partei eine unüberwindbare Furcht hervorruft.
Bestätigt ein Gericht den Vorwurf der Nötigung, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis ist möglich.
Allerdings müssen Autofahrer nicht immer, wenn sie entgegen der Verkehrsregeln hupen, mit Sanktionen rechnen. Denn nicht selten drücken die Beamten der Polizei bei freudigen Anlässen ein Auge zu. Wollen Sie eine Hochzeit oder den Gewinn einer Fußballmeisterschaft mit einem Hupkonzert feiern, sollten Sie es dabei aber trotzdem nicht übertreiben.