FAQ: Illegal Müll entsorgen
Wer sich nicht an die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hält, muss mit Sanktionen rechnen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich zieht.
Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Wohnort und Tatbestand. Eine Orientierung bietet diese Tabelle.
Werden im Sommer die Vorgaben zur Müllentsorgung nicht beachtet, kann dies schnell zu Ungeziefer und üblen Gerüchen führen. Wie Sie den Gestank verhindern erfahren Sie hier.
Bußgeldtabelle: Müllentsorgung im Sommer
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
einen oder mehrere unbedeutende Gegenstände unerlaubt weggeworfen | 10 bis 100 €* |
Gegenstände illegal entsorgt, die scharfe Kanten haben, schneidend wirken oder ätzend sind | 25 bis 300 €* |
bei Brandgefahr durch hohe Temperaturen Zigarette im Wald entzündet | 100 bis 50.000 €* |
unerlaubt abgestellte "Fahrradleichen" | variiert im Einzelfall |
*Bußgelder variieren je nach Bundesland und Einzelfall |
Inhaltsverzeichnis
Bußgeld durch Müll & illegales Wegwerfen
Warme Temperaturen und Sonnenstrahlen locken jedes Jahr zur Sommerzeit mehr Menschen ins Freie. Dadurch nimmt jedoch auch der Abfall zu, der entgegen geltender Gesetze in der Öffentlichkeit zurückgelassen wird. Doch Freunde der Frischluft sollten es sich zweimal überlegen, ob sie illegal Müll entsorgen. Das drohende Bußgeld kann sehr hoch ausfallen.
Bedeutsam ist diesbezüglich mitunter § 69 Absatz 1 Nummer 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Demnach handelt derjenige ordnungswidrig, der fahrlässig oder vorsätzlich Abfälle außerhalb von zugelassenen Anlagen und Einrichtungen entsorgt. Je nach Wohnort müssen Anwohner dabei die Vorgaben der zuständigen Behörde beachten. Immer wieder kommt es doch zu Verstößen, bei denen Bußgelder in sechsstelligen Beträgen anfallen können.
Wie hoch die Sanktionen für unerlaubte Müllentsorgung ausfallen, ist mitunter von dem Bundesland abhängig, in dem die Verstöße begangen werden. Verantwortliche Behörden dürfen nach einem gewissen Ermessensspielraum handeln, müssen Bußgelder aber verhältnismäßig erteilen. Das sorgt dafür, dass beispielsweise eine Privatperson für gewöhnlich nicht so viel zu zahlen hat, wie es bei Unternehmen der Fall ist, die illegal Müll entsorgen. Das Bußgeld fällt im letzteren Fall sehr wahrscheinlich höher aus.
Müllentsorgung kann als Straftat gewertet werden
In einigen Fällen wird unerlaubte Abfallentsorgung als Straftat gewertet und kann sogar eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren nach sich ziehen. Diesbezüglich ist unter anderem § 326 Strafgesetzbuch (StGB) zu beachten. Starke Verunreinigungen von Boden, Luft oder Gewässer können einen Unternehmer so schon einmal für fünf Jahre ins Gefängnis bringen. Folglich ist es beispielsweise nicht empfehlenswert, ein altes Auto im Wald abzustellen. Öl oder Benzin können in den Boden eindringen und somit den Straftatbestand von § 326 StGB erfüllen.
Unschöne Gerüche im Sommer vermeiden
Auch außerhalb des Spektrums der umweltschutzbedingten Ordnungswidrigkeiten sorgt Abfall immer wieder für unerwünschte Erscheinungen. Gerade Anwohner in Mietshäusern könnten sich daran stören, dass etwa die vor dem Haus befindliche Mülltonne stinkt. Im Sommer kommt es durch hohe Temperaturen und aktive Insekten schnell zu extrem unangenehmen Gerüchen, sowohl bei den großen Sammeltonnen als auch beim eigenen Müllbeutel innerhalb der Wohnung.
- Der Biomüll sollte daher alle ein bis zwei Tage rausgebracht werden.
- Damit keine Maden die Mülltonne im Sommer unsicher machen, empfiehlt sich der Einsatz von Behältern mit Filterdeckeln. Diese wandeln Fäulnisgase in geruchsfreie Substanzen um und verhindern, dass sich Insekten einnisten.
- Zeitungspapier, mit dem Kartoffelschalen oder Kaffeefilter eingepackt werden können, entzieht dem Müll Feuchtigkeit und schließt Gerüche ein.
- Bestehendem Gestank kann besonders gut mit Essig zu Leibe gerückt werden.
- Müllbehälter sollten, wenn möglich, nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein.