Schmerzensgeld für Nicht-Vermögensschäden
Bei einem Verkehrsunfall kann es zu Blechschäden aber auch zu einer Vielzahl an Verletzungen kommen. Eine solche Wunde oder im schlimmsten Fall auch ein Bruch beziehungsweise eine bleibende Beeinträchtigung werden rechtlich als ein immaterieller Schaden bezeichnet.
Wichtig wird das Thema meist dann, wenn es um einen etwaigen Anspruch auf Schmerzensgeld geht. Ein immaterieller Schaden kann sich in diesem Zusammenhang dann nicht nur auf die körperlichen Verletzungen beziehen, sondern auch psychische Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Traumata oder einen Schock, einschließen.
Wann ein immaterieller Schadensersatz rechtlich möglich ist und welche gesetzlichen Grundlagen es diesbezüglich gibt, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Immaterieller Schaden
Ein immaterieller Schaden liegt zum Beispiel vor, wenn ein Geschädigter bei einem Unfall Verletzungen erleidet. Diese Beeinträchtigung ist zu unterscheiden vom Vermögensschaden.
Ja, grundsätzlich kann ein immaterieller Schaden einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen.
Die Schmerzensgeldhöhe hängt immer von den individuellen Umständen ab. So spielen unter anderem die erlittenen Verletzungen, die Dauer der Krankschreibung sowie die bleibenden Schäden eine wichtige Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein immaterieller Schaden?
Die Bezeichnung „immateriell“ bestimmt, dass es sich hierbei um einen Schaden handelt, der keine Vermögenseinbuße darstellt. Also meist nicht an einem Material oder einer Sache entstanden ist. Rechtlich definiert ist ein immaterieller Schaden in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Diese besagt Folgendes:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Eine solche Verletzung des Körpers, der Seele, Freiheit, Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung wird oft auch als ideeller Schaden bezeichnet. Umgangssprachlich wird synonym Schmerzensgeld verwendet, was nicht ganz korrekt ist.
Begründen immaterielle Schäden einen Schmerzensgeldanspruch?
Nur immaterielle Schäden können dem deutschen Recht nach durch ein Schmerzensgeld entschädigt werden. Dies ist ebenfalls im oben genannten Paragraphen festgehalten. So muss jedoch nicht ausschließlich eine körperliche Verletzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld vorliegen. Ein seelischer Schaden kann ebenfalls einen solchen begründen.
Ein immaterieller Schaden spielt neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch in einigen verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle. Schmerzensgeldansprüche sind jedoch in jedem Rechtsgebiet zivilrechtlicher Natur und müssen in der Regel durch den Geschädigten beantragt werden.
Neben den in den § 253 Absatz 2 BGB genannten Situationen kann ein Schmerzensgeld beispielsweise in Fällen einer Produkthaftung nach § 8 Satz 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie bei schuldhaften Urheberrechtsverletzungen laut § 97 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) begründet sein.
Darüber hinaus regelt das Straßenverkehrsgesetz in § 11 Satz 2 ebenfalls, wann beim Vorliegen einer Verletzung des Körpers, ein immaterieller Schaden durch Schadensersatz ausgeglichen werden muss.
Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Im Strafrecht können Schmerzensgeldansprüche mit dem Strafverfahren gekoppelt werden, auch wenn es sich weiterhin um zivilrechtliche Forderung handelt.
Immaterieller Schaden: Wie einen solchen geltend machen?
Ein immaterieller Schaden kann, wie erwähnt, in verschiedenen Formen vorliegen. Je nach Schwere der körperlichen oder seelischen Verletzungen bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. des Schadensersatzes.
Sowohl die physischen als auch psychischen Beeinträchtigungen müssen bei einer Geltendmachung eines Anspruchs nachgewiesen werden. Ein immaterieller Schadensersatz soll eine Entschädigung für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen darstellen.
Wie hoch ein solcher ausfällt, ist pauschal nicht festlegbar, da die Höhe je nach Ausmaß der Verletzungen bestimmt wird.