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Wo ist das Skaten in der Stadt erlaubt?
In den Neunzigern waren Inline-Skates aus dem Straßenbild kaum wegzudenken, denn damals entwickelte sich das Fahren mit dieser Variante des Rollschuhs zur Trendsportart. Aufgrund der großen Beliebtheit musste auch der Gesetzgeber aktiv werden und Vorschriften definieren, gemäß denen Inline-Skates am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Bußgeldtabelle zu Inline-Skates im Straßenverkehr
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|---|
131100 | Sie benutzten mit Inline-Skates bzw. Rollschuhen unzulässig die Fahrbahn, den Seitenstreifen oder den Radweg. | 10 |
131101 | … Sie behinderten dadurch Andere. | 15 |
131102 | … Sie gefährdeten dadurch Andere. | 20 |
131000 | … Es kam zu einem Unfall | 35 |
131106 | Sie nahmen bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht. | 10 |
131107 | … Sie behinderten dadurch Andere. | 15 |
131108 | … Sie gefährdeten dadurch Andere. | 20 |
131006 | … Es kam zu einem Unfall | 35 |
131112 | Sie ermöglichten bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren anderen Fahrzeugen nicht das Überholen. | 10 |
131113 | … Sie behinderten dadurch Andere. | 15 |
131114 | … Sie gefährdeten dadurch Andere. | 20 |
131012 | … Es kam zu einem Unfall | 35 |
FAQ: Inline-Skates im Straßenverkehr
Gemäß § 24 StVO werden Inline-Skater den Fußgängern gleichgestellt, weswegen die Nutzung des Gehweges vorgeschrieben ist. Dies gilt allerdings nur, wenn sich diese mit etwa der gleiche Geschwindigkeit wie Fußgänger fortbewegen. Fehlt ein Gehweg, muss auf die Straße ausgewichen werden. Die Verwendung von Radwegen ist hingegen nur zulässig, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen die erlaubt.
Nein, eine gesetzliche Helmpflicht besteht bei der Verwendung von Inline-Skates oder Rollschuhen nicht. Allerdings ist das Anlegen einer geeigneten Schutzausrüstung – zu der neben einem Helm auch Handgelenk-, Ellenbogen- und Knieschützer zählen – sinnvoll, um schwere Verletzungen zu verhindern.
Nehmen Sie mit Inline-Skates am öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen Sie sich an die geltenden Vorschriften halten. Werden diese missachtet, sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor. Wann ein Verstoß vorliegt und wie hoch die Verwarngelder ausfallen, zeigt diese Bußgeldtabelle.
Unterwegs mit Inline-Skates: Welche Verkehrsregeln müssen Sie beachten?
Touren mit Inline-Skates oder Rollschuhen finden in den meisten Fällen als vergnügliche Freizeitaktivität statt, bei denen Spaß und Sport miteinander kombiniert werden. Wer sich dabei allerdings nicht nur auf abgesperrte Flächen und Privatgelände beschränken, sondern mit den Inline-Skates auch den Straßenverkehr erobern will, muss die geltenden Vorschriften beachten.
So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob die Verwendung von Inline-Skates auf der Straße zulässig ist. Die gesetzlichen Vorgaben dazu liefert § 24 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Wie dieses Zitat zeigt, wertet das Verkehrsrecht Inline-Skates nicht als Fahrzeuge, weshalb Inline-Skater grundsätzlich als Fußgänger gelten. Demnach müssen sie mit Inline-Skates den Gehweg verwenden und ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen.
Ist kein Gehweg vorhanden, gelten besondere Vorgaben, wenn Sie mit Ihren Inline-Skates am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist entweder der linke oder der rechte Fahrbahnrand zu verwenden. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist hingegen nur die Nutzung des linken Fahrbahnrandes zulässig.
Damit Sie auf Inline-Skates einen Radweg nutzen zu dürfen, muss dies gemäß § 31 Abs. 2 StVO durch ein spezielles Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt werden. Dabei müssen die Skater auf den übrigen Verkehr Rücksicht nehmen. Um ein Überholen durch Fahrräder zu ermöglichen, müssen sich diese zudem entsprechend der Fahrtrichtung am rechten Rand des Radweges aufhalten.
Sicherheit beim Skaten: Ist eine Schutzausrüstung vorgeschrieben?
Nehmen Sie mit Inline-Skates am öffentlichen Straßenverkehr teil, lassen sich Stürze oder Unfälle nicht immer verhindern. Um dabei schwere Verletzungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine geeignete Schutzausrüstung anzulegen. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehören dabei:
- Schutzhelm
- Handgelenkschützer
- Ellenbogenschützer
- Knieschützer
Die Verwendung solcher Protektoren ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch eine Helmpflicht besteht nicht. Somit ist es jedem Skater selbst überlassen, welche Schutzmaßnahmen er ergreift.