Inhaltsverzeichnis
Sanktionen bei Verstößen mit Pfefferspray
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG | Bußgeld bis zu 10.000 Euro |
Verstoß gegen Führungsverbot bei Versammlungen und Veranstaltungen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre |
FAQ: Ist Pfefferspray legal?
Pfefferspray in Form eines Reizstoffsprühgerätes (RSG) darf als Selbstverteidigungswaffe an Jugendliche ab 14 Jahren verkauft werden. Für Sprays, die als Tierabwehrspray deklariert sind, bestehen keine Altersbeschränkungen. Wie diese beiden Arten des Pfeffersprays funktionieren, haben wir hier zusammengefasst.
Ein RSG darf mitgeführt werden, sofern an den Orten kein generelles Verbot von Waffen besteht. Für Tierabwehrsprays bestehen keine Beschränkungen. Allerdings dürfen beide Arten in Regel nicht bei öffentlichen Versammlungen, Veranstaltungen oder bei Konzerten, Feiern etc. mitgeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das kommt darauf an, ob es sich um ein legales Spray handelt oder dieses z. B. unzulässige Wirkstoffe beinhaltet oder generell unter das Waffengesetz fällt. Unterliegt das Reizstoffsprühgerät dem Waffengesetz, kann ein Verstoß Geld- oder Freiheitsstrafen zu Folge haben. Gleiches gilt bei einem unzulässigen Einsatz. Mögliche Sanktionen können Sie der Tabelle entnehmen oder hier nachlesen.
Was ist Pfefferspray?
Ist Pfefferspray legal? Welches Pfefferspray ist legal in Deutschland? Bevor wir diese Fragen klären, ist es zunächst wichtig zu wissen, was Pfefferspray eigentlich ist. Beim Pfefferspray handelt es sich in der Regel um eine Sprühdose, die mit einem Reizstoff gefüllt ist. Dieser wird mithilfe von Druck beim Betätigen einer Taste oder Druckknopfes versprüht. Der Strahl kann als solcher gebündelt austreten oder in Form eines Sprühnebels erfolgen.
Der Reizstoff hat das Ziel, den Gegenüber schnell außer Gefecht zu setzen. Daher soll er die Augen und die Atmung reizen. In sogenannten Reizstoffsprühgeräten dürfen allerdings nur Stoffe zum Einsatz kommen, die als gesundheitlich unbedenklich gelten.
In den Tierabwehrsprays besteht Reizstoff aus dem Wirkstoff Capsaicin, welcher in Chili-Schoten vorkommt. Die Wirkung des Sprays tritt in der Regel nach wenigen Sekunden auf und sollen den Angreifer durch die verschiedenen Wirkungen außer Gefecht setzen. Neben Augen und Atemwegen kann auch die Haut auf den Wirkstoff reagieren.
Folgende Wirkungen können bei Capsaicin-Pfeffersprays auftreten:
- Augen: brennender Schmerz, Verschließen der Augenlieder, Schwellungen der Schleimhäute
- Atmung: Atemnot, Husten, es kann in bestimmten Fällen Erstickungsgefahr bestehen
- Haut: betroffene Stellen brennen oder jucken, Rötungen sind möglich
Doch ist Pfefferspray nun legal und das Kaufen erlaubt oder müssen waffenrechtliche Vorschriften beachtet werden?
Welches Pfefferspray ist erlaubt?
Rechtlich werden in Deutschland Pfeffersprays in zwei Arten kategorisiert. Zum einen gibt es Geräte, die als Reizstoffsprühgeräte (RSG) gelten und gegen Menschen eingesetzt werden sollen. Diese fallen unter die Regelungen des Waffengesetzes (WaffG). Gemäß Anlage 1 Unterabschnitt 2 Punkt 1.2.2 WaffG gelten diese Geräte als tragbare Gegenstände nach § 1 Absatz 2a WaffG und unterliegen daher bestimmten Regelungen.
Ab wie viel Jahren ist ein solches Pfefferspray erlaubt? Ist das Pfefferspray legal, ist der Erwerb ab 14 Jahren zulässig. Der Wirkstoff Oleoresin Capsicum darf hier, wie bereits erwähnt, nicht enthalten sein. Das bedeutet auch, dass nur Geräte mit einem entsprechenden Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt legal verkauf bzw. gekauft werden dürfen.
Zudem ist wichtig, dass Reichweite und Sprühdauer bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Das Mitführen dieser Reizstoffsprühgeräte ist bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen bzw. auf dem Weg dorthin nicht gestattet.
Das gilt auch für die zweite Kategorie bei den Pfeffersprays. Hierbei handelt es sich um sogenannte Tierabwehrsprays, die auch also solche gekennzeichnet werden müssen. Sie gelten nicht als Waffen und unterliegen keinen weiteren Beschränkungen. Wichtig ist diesbezüglich auch, dass die Reichweite dieser Sprays 2 Meter nicht überschreiten darf. Ist ein solches Pfefferspray legal, dürfen Sie diese außerhalb von Veranstaltungen mitführen und müssen auch keine Altersbeschränkung beachten.
Ist das Pfefferspray in Deutschland legal, bedeutet dies jedoch nicht, dass sie dieses mit auf Reisen nehmen dürfen. Informieren Sie sich immer vorab, welche Regelungen im Ausland gelten und lassen Sie das Spray am besten daheim. Darüber hinaus ist Pfeffersprays im Handgepäck nicht erlaubt und Sie müssen dieses dann bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen abgeben. Hier gelten zudem auch die Regelungen der jeweiligen Fluglinie. Diese legen fest, ob Pfefferspray im Flugzeug erlaubt ist oder auch aus dem aufgegebenen Gepäck entfernt werden muss.
Welche Folgen kann ein Missbrauch haben?
Legale Pfeffersprays dürfen nur für den Zweck der Notwehr eingesetzt werden. Der Einsatz von frei verkäuflichen Sprays ist grundsätzlich auf die Abwehr von Tieren beschränkt. Der Einsatz gegen Menschen ist Privatpersonen mit diesen grundsätzlich untersagt und erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 214 Strafgesetzbuch (StGB).
Ist das Pfefferspray legal, muss bei einem Einsatz gegen andere Personen dennoch die absolute Notlage und Notwehr nachweisbar sein. Was immer eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Das gilt auch beim Einsatz der Reizstoffsprühgeräte der ersten Kategorie. Auch hier muss eine Notlage bzw. Notwehr vorliegen, damit ein Einsatz gegen Menschen gerechtfertigt ist. In beiden Fällen kann die gefährliche Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monate und zehn Jahren zur Folge haben. In minder schweren Fällen drohen drei Monate bis fünf Jahre.
Achtung: Enthalten die Reizstoffsprühgeräte nicht zugelassene Wirkstoffe, besitzen keine Ausweisung als Tierabwehrspray oder fehlt das BKA-Prüfzeichen, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. In diesem Fall können Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre drohen.
Pfefferspray bei der Polizei: Erlaubt oder unzulässig?
Bei der Polizei gehören Reizstoffsprühgeräte (RSG) der ersten Kategorie zur Ausrüstung. Ist das Pfefferspray legal für den Einsatz zugelassen, dürfen Beamten dieses für die Ausübung eines unmittelbaren Zwangs anwenden. Die Ausführungen für die Polizei sind nicht frei erhältlich und sind nur für den Einsatz durch Beamte bestimmt.
Kommentar: wollen Sie uns verarschen? Kriminelle Gauner verüben ihre Übeltaten gewöhnlich nicht tagsüber in Menschenmenge. Im Wald oder anderen menschenleeren Gegenden können Sie lange pfeifen oder signalisieren – erwarten Sie dass einem da eine Wildsau zu Hilfe kommt, oder was? Vor lauter Angst man könnte Pfefferspray mißbrauchen machen Sie die Notwehr strafbar – dafür ist aber jeder Gauner durch §§ gut geschützt, nicht wahr? Nun wollen Sie auch Messer mit sich führen verbieten – damit die verrückte Amokläufer in ihrer Tätigkeit nicht gehindert werden oder was? Wenn ein Krimineller zu Schaden kommt, ist sein Problem – selber schuld, ist Risiko seiner Branche. Wir werden uns sicher nicht zu Zielscheiben für Diebe, Sexualtäter und Mörder machen nur wenn die Polizei/Gesetzgeber sich in die Hose macht, man könnte sich selbst wehren – schließlich steht die Polizei nicht hinter jeder Person 24 Stunden täglich. Sein Leben, Freiheit + Hab und Gut zu verteidigen ist Grundrecht jeden Menschen – egal was die §§ sagen oder versäumen. In Notsituation würde ich sicher nicht überlegen, welcher Pfefferspray zugelassen ist oder nicht – genauso wie ich zurückstechen würde, wenn mich jemand angreift. Ich würde mein Leben/meine Sicherheit nicht für ein kriminellen Gauner oder einen Verrückten, der in Klapsmühle gehört und wegen Unverantwortlichkeit der Verantwortlichen frei herumläuft – opfern. Nur weil ein paar wiederum kriminelle Spinner den Pfefferspray und andere Selbstverteidigungswaffen mißbrauchen könnten. Man kann alles benutzen oder mißbrauchen – damit, dass Sie das quasi alles verbieten ist den Opfern nicht geholfen – und um die geht es, nicht um die Gauner, die die Gesellschaft schädigen (oder heutzutage nicht mal vor der Polizei und co. stop machen).
Mit Gruß K.
Muss der Einsatz von Pfefferspray zur Tierabwehr gegen Menschen von Privatpersonen angekündigt werden oder kann er einfach aus der Situation heraus zum Einsatz gebracht werden?
So nach dem Motto: „Wenn Sie nicht sofort aufhören, benutze ich Pfefferspray!“
Gut geschrieben und doch nicht ganz richtig, weil Reizstoffsprühgeräte kein PTB-Siegel tragen, sondern, wenn es zugelassen ist, ein BKA-Prüfzeichen!
Hallo B.Thomas,
vielen Dank für den Hinweis.
– Die Redaktion