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Bußgeldkatalog für Italien
Italien ist seit jeher bei deutschen Urlaubern sehr beliebt und lockt jedes Jahr zahlreiche Touristen an, die das milde Klima, das gute Essen und die italienische Lebensart genießen möchten. Auch kulturell und landschaftlich hat das Land natürlich viel zu bieten. Gerade die räumliche Nähe zu Deutschland tut ihr übriges, um die Attraktivität dieses Urlaubsortes zu steigern und erklärt, weshalb viele Deutsche mit dem eigenen Auto oder Mietwagen nach Italien fahren.
Um lästige Bußgeldbescheide aus dem Ausland zu vermeiden – immerhin können Strafzettel aus Italiendie die Urlaubsstimmung trüben – sollten sich Kraftfahrer allerdings vorab mit den wichtigsten Verkehrsregeln in Italien vertraut machen. Wir erklären Ihnen, welche Regeln Sie kennen müssen, wenn Sie einen Italien-Urlaub mit dem Auto planen.
Auszug aus der Bußgeldtabelle für Italien
Verkehrsverstoß | Bußgeld Italien (in Euro) |
---|---|
Warnwestenpflicht missachtet | ab 38 |
Parkverstoß | ab 40 |
Anschnallpflicht missachtet | ab 80 |
Überholverstoß | ab 85 |
Handy am Steuer | ab 160 |
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h | ab 170 |
Rotlicht missachtet | ab 170 |
Alkohol am Steuer | ab 530 |
FAQ: Verkehrsregeln in Italien
Welche Tempolimits je nach Kfz und Straßenart in Italien Anwendung finden, erfahren Sie hier.
Die italienische Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Welche Konsequenzen bei Missachtung drohen können, lesen Sie an dieser Stelle.
Ja, da zwischen Deutschland und Italien ein Vollstreckungsabkommen besteht, können italienische Bußgelder auch in der Bundesrepublik eingetrieben werden. Dazu ist jedoch eine Bagatellgrenze von 70 Euro maßgeblich.
Erlaubte Geschwindigkeit in Italien
Welches Bußgeld aus Italien bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sie zukommen kann, können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten laut dem Bußgeldkatalog von Italien in der Regel höher ausfallen als in Deutschland. Umso wichtiger ist es, die Verkehrsregeln in Italien zu kennen, da die Bußgelder in Italien ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen können.
Für Pkw und Motorrad
Welche Verkehrsregeln Sie in Italien hinsichtlich des zugelassenen Tempos zu beachten haben, ist wie in anderen Ländern auch davon abhängig, welche Art Straße Sie befahren und ob Sie sich innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft bewegen.
Folgendes Tempolimit gilt in Italien:
- Innerorts dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren.
- Außerorts kann die Polizei alle Autos aus dem Verkehr winken, die mit mehr als 90 km/h unterwegs sind.
- Schnellstraßen können mit maximal 110 km/h befahren werden, alles darüber bringt Ihnen in Italien zumindest ein Bußgeld ein.
- Die Höchstgeschwindigkeit in Italien beträgt für die Autobahn 130 km/h. Krafträder, deren Hubraum kleiner als 150 ccm ist, dürfen auf italienischen Autobahnen im Übrigen nicht fahren.
Auf eine wichtige Besonderheit wollen wir Sie an dieser Stelle noch hinweisen: Nachts wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien strenger sanktioniert. Das heißt, zwischen 22 und 7 Uhr fallen die verhängten Bußgelder zu einem Drittel höher aus als am Tage.
Für Anhänger und Wohnmobil
Die vormals genannten Geschwindigkeiten beziehen sich entsprechend den Verkehrsregeln in Italien nur auf normale Pkw und Motorräder, bei Gespannen und Wohnmobilen gelten nach den Verkehrsregeln in Italien hingegen andere Werte. Während die Höchstgeschwindigkeit für Innerorts auch hier auf 50 km/h begrenzt ist, dürfen auf der Land- und Schnellstraße lediglich 70 km/h gefahren werden. Auf der Autobahn in Italien ist die Geschwindigkeit für Pkw mit Anhängern und Wohnmobilen auf 80 km/h beschränkt.
Fahrzeuge, die zwischen 3,5 und 12 Tonnen auf die Waage bringen, müssen innerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls die 50 km/h einhalten, auf den Land- und Schnellstraßen sind hingegen 80 km/h erlaubt. Für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse gilt in Italien auf der Autobahn die maximale Geschwindigkeit von 100 km/h.
Was sagen die Verkehrsregeln in Italien zu Alkohol am Steuer?
Auch wenn die Leute im Urlaub gerne die Seele baumeln lassen und sich nicht den Kopf über Geschwindigkeiten oder Promillegrenzen zerbrechen wollen, müssen sie sich in Italien an die Verkehrsregeln halten. Und dazu gehört eben auch, nur so viel Alkohol zu trinken, wie es zum Führen eines Fahrzeugs erlaubt ist.
Die Promillegrenze liegt in Italien, wie in den meisten europäischen Ländern, bei 0,5 Promille. Alles ab diesem Wert wird als „Trunkenheit am Steuer“ klassifiziert und entsprechend geahndet. Fahranfänger, also Fahrer, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, Berufskraftfahrer und solche, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen führen, dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie danach noch fahren wollen.
Um die Verkehrsteilnehmer zu erziehen, damit sie künftig die Verkehrsregeln in Italien einhalten, setzt der Gesetzgeber zur Abschreckung auf hohe Strafen. Bei einem Strafurteil wird unter Umständen sogar das Fahrzeug konfisziert oder – wenn es nicht das eigene Auto ist – die Dauer vom Führerscheinentzug verdoppelt.
- Alkoholgehalt von 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgeld von 531 bis zu 2125 Euro, Führerschein zwischen drei und sechs Monate einbehalten
- 0,8 bis 1,5 Promille: Geldbuße zwischen 800 und 3200 Euro, Haftstrafe von bis zu 6 Monaten, Führerschein für 0,5 bis zu 1 Jahr eingezogen
- Ab 1,5 Promille: Geldbuße zwischen 1500 und 6000 Euro, Haftstrafe von 6 bis 12 Monaten, Führerscheinentzug für 6 bis 12 Monate
Parken
Um in Italien keinen Strafzettel zu bekommen, sollten sich Autofahrer auch hier an die Vorschriften halten. Sie können sich beim Parken in Italien ganz einfach an den bunten Bordsteinkanten orientieren. Die Farben geben Auskunft darüber, ob entsprechend der Verkehrsregeln in Italien hier geparkt werden darf oder Sie sich einen anderen Parkplatz suchen müssen.
Die Farbmarkierungen haben dabei folgende Bedeutung:
- Weiß kennzeichnet einen kostenlosen Parkplatz
- Blau weist auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz hin
- Gelb markiert ein Parkverbot (die Plätze werden für Busse und Taxen freigehalten)
- Schwarz-gelbe Markierungen stehen für ein absolutes Parkverbot
- Grüne Parkflächen dürfen werktags zwischen 8 und 9:30 Uhr sowie zwischen 14:30 und 16 Uhr nicht genutzt werden
- Rosa Zeichen gibt es seit 2015 und die so gekennzeichneten Parkplätze sind Schwangeren und Müttern mit Kleinkindern vorbehalten
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Italien
Natürlich gibt es noch weitere Verkehrsregeln, die in Italien für einen geordneten und sicheren Verkehr sorgen sollen. Manche davon mögen dem ausländischen Fahrer kurios erscheinen, so gibt es bspw. in Ortschaften ein striktes Hupverbot. Auch an anderen Stellen kann ein Schild mit der Aufschrift „Zone di silenzio“ auf ein solches hinweisen.
Ein weiterer Punkt, den Autofahrer zu beachten haben, ist, dass auch tagsüber gemäß der Straßenverkehrsordnung für Italien mit Licht gefahren werden muss. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist dafür das Abblendlicht zu verwenden.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Richtlinien, welche die Reifen in Italien erfüllen müssen:
- So sollen die aufgezogenen Reifen den Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein nicht unterschreiten.
- Während der Sommermonate (16. Mai bis 14. Oktober) sind Winterreifen verboten.
- Vom 15. Oktober bis 15. Mai besteht Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen dabei die Mindestprofiltiefe für Italien erfüllen.
Sofern die Schulbusse die Warnblinkanlage aktiviert haben, dürfen sie den Verkehrsregeln in Italien entsprechend nicht überholt werden. Dieses Überholverbot gilt auch, wenn die Busse an der Haltestelle stoppen.
Müssen Sie Strafzettel aus Italien bezahlen?
Haben Sie gegen die Verkehrsregeln in Italien verstoßen, kann es sein, dass Sie die Konsequenzen direkt vor Ort zu spüren bekommen, etwa wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten oder einen Strafzettel aus Italien wegen falschem Parken erhalten.
Viele Urlauber glauben irrigerweise, dass sie den Bußgeldbescheid aus Italien nicht begleichen müssen, da er in Deutschland nicht vollstreckt wird. Das ist falsch. Mittlerweile können Bußgelder ab 70 Euro innerhalb Europas fast immer im Heimatland durchgesetzt werden.
Schnelles Zahlen kann sich nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Italien sogar lohnen, denn begleichen Sie das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen kann der Betrag um 30 Prozent gesenkt werden.
Wir waren im Frühling mit dem Wohnmobil 3.5 t auf der Autobahn auf dritten Spur unterwegs. Zwei Spuren waren überfüllt mit LKWs. Die Polizei hielt uns auf und wir mussten eine Buse von 60.00 Euro bezahlen. Grund: Unser Wohnmobil ist länger als 7m und hat auf der dritten Spur Fahrverbot. Wir sahen aber nur Verkehrstafeln mit ab 7,5 t Fahrverbot auf der dritten Spur. Auch im Internet finde ich keine Antwort. Unseres Wohnmobil ist immer gut gewartet, keine Mängel und neu Pneus. Unsere Ausweise sin auf den neustem Stand. Haben die Polizisten nur einen Grund gesucht, weil wir Schweizer sind und nicht EU Bürger?
Freundliche Grüsse Reto