Wie sieht der Jugendschutz in Deutschland aus?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was bestimmt der Jugendschutz?
Was ist Jugendschutz?
Was ist Jugendschutz?

Unter Jugendschutz werden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor Gefahren, welche die Gesundheit, die Entwicklung oder das sonstige Wohl von Kindern und Jugendlichen bedrohen, verstanden. Informationen zum Kinder- und Jugendschutz liefert Ihnen der folgende Ratgeber.

Der Jugendschutz oder auch Kinderschutz dient dem Zweck, junge Menschen vor schädlichen Einflüssen zu beschützen. Diese Einflüsse können beispielsweise aus unangebrachten Filmen oder Spielen, aber auch aus dem Konsum von Alkohol oder Zigaretten oder dem Aufenthalt in Gaststätten bestehen.

Natürlich liegt die Kindererziehung hauptsächlich in der Hand der Eltern. Der Kinder- und Jugendschutz bildet lediglich den gesetzlichen Rahmen, an den sich Erziehungsberechtigte halten müssen. Dabei sollte das oberste Ziel stets darin bestehen, eine positive psychosoziale sowie gesundheitliche Entwicklung für alle Kinder und Jugendlichen in der Familie zu gewährleisten.

FAQ: Jugendschutz

Welche Bestimmungen zum Jugendschutz gibt es?

Hier finden Sie eine Übersicht der Gesetze, die für den Jugendschutz relevant sind.

Welche Altersgrenzen werden beim Jugendschutz definiert?

Als Kinder werden Personen bezeichnet, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Rede von Jugendlichen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den Jugendschutz?

Je nachdem, um welchen Verstoß es sich handelt, ist eine Geldbuße oder eine Freiheits- oder Geldstrafe möglich.

Welche Jugendschutzbestimmungen gibt es?

In Deutschland existieren insgesamt vier Gesetze zum Jugendschutz:

  • Das Jugendschutzgesetz
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Das Sozialgesetzbuch VIII
  • Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Seit 2002 gibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchuG), welches sich unter anderem den Bestimmungen zum Alkoholverzehr, dem Aufenthalt in Gaststätten, Clubs oder Bars, dem Konsum und Verkauf von Zigaretten oder dem Aufenthalt in Spielhallen widmet. Es geht also lediglich um den Jugendschutz in der Öffentlichkeit.

Das Jugendschutzgesetz wird stets aktualisiert und angepasst. Erst im Jahr 2016 kam eine Neuerung hinzu, welche sich auf E-Shishas bezieht. Seit dem 1. April 2016 sind der Verkauf sowie der Konsum von E-Zigaretten für Jugendliche verboten. Der Jugendschutz in der Schweiz wird übrigens ohne ein solches Gesetz geregelt. Im Jugend­arbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geht es hingegen darum, dass arbeitende Kinder und Jugendliche geschützt werden. Die Wochenarbeitszeit ist beispielsweise laut Jugendschutz auf 40 Stunden begrenzt, wenn die betroffenen Jugendlichen fünf Tage in der Woche arbeiten.
Jugendschutz: Eine Übersicht zu Arbeitsbedingungen, Urlaubsanspruch und Pausen gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Jugendschutz: Eine Übersicht zu Arbeitsbedingungen, Urlaubsanspruch und Pausen gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Außerdem finden sich dort Vorschriften zu Pausen, Urlaubsanspruch, Feiertagen sowie gefährlichen Arbeiten. Sollten in einem Arbeitsvertrag andere Regelungen getroffen worden sein, haben diese keine Gültigkeit.

Arbeitgeber, welche die Arbeitsfähigkeit oder das körperliche Wohl eines Kindes oder Jugendlichen absichtlich oder mit Gewalt gefährden, machen sich laut § 59 JArbSchG strafbar und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Im Sozialgesetzbuch VIII dreht sich unter anderem alles um die Familienförderung, die Vormundschaft, welche Behörde wann und wo zuständig ist sowie die Hilfe zur Eingliederung von seelisch behinderten Jugendlichen und Kindern.

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, sprich der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) stellt ein Abkommen zwischen allen Bundesländern dar. Auf diese Weise soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganz Deutschland vor Angeboten in Medien und Rundfunk geschützt werden, die beispielsweise Gewalt verherrlichen. Zudem verfügen mittlerweile bereits zehn der deutschen Bundesländer über eine Landesstelle für Jugendschutz.

Unter anderem regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Vorschriften zu Teleshopping und Werbung, Sendezeiten sowie dem Jugendschutz im Internet. Deutsche Betreiber von Internetseiten müssen sich demnach auch an den Jugendschutz halten. Es fallen jedoch nur ungefähr zehn Prozent der Seiten im Internet, die in Deutschland verfügbar sind, in diese Kategorie.

Wo liegen beim Jugendschutz die Altersgrenzen?

Laut § 1 des Jugendschutzgesetzes wird zwischen Kindheit und Jugend wie folgt unterschieden:

„Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
  2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.“
Jugendschutz: Auch ab 16 sind Jugendliche noch nicht erwachsen.
Jugendschutz: Auch ab 16 sind Jugendliche noch nicht erwachsen.

Diese Differenzierung gilt jedoch erst einmal nur für den Gesetzestext selbst. In der Realität existieren beim Jugendschutz weitaus mehr Grenzen bezüglich des Alters.

Folgende Übersicht gibt einen Überblick der Altersgrenzen, für die je nach Vorschriften zum Schutz der Jugend andere Regelungen gelten:

  • unter sechs Jahren
  • zwischen sechs und elf Jahren
  • zwischen zwölf und dreizehn Jahren
  • unter sechzehn Jahren
  • über sechzehn Jahren

Es ist dabei natürlich selbstverständlich, dass die Regelungen in puncto Jugendschutz in der Öffentlichkeit bei einem elfjährigen Kind härter ausfallen, als bei einem vierzehnjährigen Jugendlichen. Dies wird beim Thema „öffentliche Filmveranstaltungen“ bereits deutlich:

Mit elf Jahren dürfen Kinder sich beispielsweise nur bis 20 Uhr im Kino befinden. Die Filme müssen zudem die Bezeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ oder „Freigegeben ab sechs Jahren“ aufweisen. Mit 14 Jahren sehen die Vorschriften schon etwas anders aus: Bis 22 Uhr dürfen die Jugendlichen sich im Kino aufhalten, die Filme können die vorher genannten oder die Bezeichnung „Freigegeben ab zwölf Jahren“ tragen.

Welche Aufgaben hat das Bundesministerium in puncto Jugendschutz?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kümmert sich beim Thema Jugendschutz vor allem darum, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Aus diesem Grund steht die Aufklärungsarbeit an oberster Stelle.

Veranstalter, Gastronomen, Einzelhändler, Eltern und vor allem Kinder und Jugendliche selbst müssen zuerst informiert werden, dass es so etwas wie den Jugendschutz überhaupt gibt.

Zudem müssen sie laut Bundesministerium verstehen, wieso es so wichtig ist, nicht gegen die Vorschriften zu verstoßen. Die Aktionen „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“ und „Jugendschutz aktiv“ machen zudem einen Austausch zwischen Eltern und Jugendlichen möglich. Durch eine deutschlandweite Informationsarbeit und das Betreiben von aktivem Jugendschutz plant das Bundesministerium, die Akzeptanz dessen auch in Zukunft sicherzustellen.

Wie werden Verstöße gegen den Jugendschutz geahndet?

Verstöße gegen den Jugendschutz können teuer werden.
Verstöße gegen den Jugendschutz können teuer werden.

§ 28 des Jugendschutzgesetzes zufolge können Verstöße gegen den Jugendschutz sehr hart bestraft werden.

Dabei geht es nicht nur darum, ein unangemessenes Verhalten herbeizuführen, sondern auch, ein solches zu billigen und nichts dagegen zu unternehmen. Unter anderem heißt es dort:

„Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das […] verhindert werden soll. […] Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“

Der Regelsatz für Gewerbetreibende, die einem Kind den Zutritt zu einem Club oder ähnlichem gestatten, liegt beispielsweise bei 10.000 Euro. Werden in einem Automaten Zigaretten oder Tabakwaren angeboten, auf die Kinder und Jugendliche problemlos zugreifen können, müssen die Verantwortlichen mit einem Bußgeld von 1.500 Euro rechnen.

Die Liste der jugendgefährdenden Medien, welche umgangssprachlich auch als „Index“ bekannt ist, spielt beim Jugendschutz ebenfalls eine große Rolle. Medien, die sich auf dem „Index“ befinden, dürfen nicht veröffentlicht werden, um so einem möglichen Werbeeffekt entgegenzuwirken.

Es dürfen Medien, die sich auf dem Index befinden, laut Jugendschutz in keinem Fall Kindern oder Jugendlichen „angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden“ (Quelle: § 15 JuSchuG). Bei Missachtung droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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