Inhaltsverzeichnis
Wie sieht der Jugendschutz im Internet überhaupt aus? Wann gelten gewisse Inhalte oder Angebote als jugendgefährdend? Wird dies wie im Jugendschutzgesetz an Altersgrenzen festgemacht? Fragen rund um die Kindersicherung im Internet, das Handy sowie den Jugendschutz werden in diesem Ratgeber beantwortet. Außerdem soll es um die möglichen Strafen gehen, auf die sich die Verantwortlichen bei Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gefasst machen müssen.
FAQ: Jugendschutz im Internet
Der Jugendmedienschutz bezieht sich vor allem auf Webseiten, die Gewalt verherrlichen oder pornografisches Material verbreiten, extremistische Webseiten sowie Beiträge, die zu Straftaten aufrufen oder diese verharmlosen. Entsprechende Inhalte können dabei sowohl über Internetseiten als auch über soziale Medien oder Messenger-Dienste verbreitet werden.
Wichtig ist es vor allem, die Kinder über die Risiken aufzuklären. Um einen besseren Jugendschutz zu gewährleisten, kann es zudem sinnvoll sein, eine Kindersicherung zu installieren und den Zugriff auf bestimmte Seiten zu unterbinden.
Ja, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Welche Vorschriften sollen im Internet den Jugendschutz gewährleisten?
In Deutschland wird der Jugendschutz im Internet durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt. Dieser Vertrag wurde im Jahr 2003 zwischen allen deutschen Bundesländern geschlossen und beinhaltet Vorschriften, die Kinder und Jugendlichen Schutz vor schädlichen Angeboten in den Medien und dem Rundfunk bieten sollen.
Dass die dort festgehaltenen Vorschriften zum Jugend- und Kinderschutz im Internet auch eingehalten werden, kontrolliert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
Jedoch gilt dieser Vertrag nur für Betreiber von deutschen Internetseiten. Dies hat zu Folge, dass ungefähr zehn Prozent der Webseiten betroffen sind, die von Deutschland aus erreicht werden können.
Welche Inhalte verstoßen gegen den Jugendschutz im Internet?
Texte, Bilder, Youtube-Videos, Forenbeiträge oder Chatrooms – das Internet bietet Platz für Themen jeglicher Art. Gleichzeitig können diese Inhalte wiederum auf verschiedene Arten besprochen und dargestellt werden. Dass diese nicht in jedem Fall auch für die Augen und Ohren von Kindern und Jugendlichen bestimmt sind, ist selbstverständlich.
Für den Jugendschutz im Internet sind beispielsweise folgende Inhalte relevant:
- Webseiten, die Gewalt verherrlichen
- pornographische Seiten
- extremistische Seiten
- Seiten, die Straftaten verharmlosen und dazu aufrufen
Auch beim Thema Werbung muss auf den Jugendschutz im Internet geachtet werden. Es ist Betreibern von Internetseiten laut § 6 JMStV nicht gestattet
- direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche zu stellen,
- Heranwachsende dazu aufzufordern, ihre Eltern oder sonstige Personen aus der Familie zum Kauf der jeweiligen Produkte zu bringen,
- das Vertrauen auszunutzen, welches junge Menschen in ihre Eltern, Lehrer oder andere Personen aus der Familie setzen,
- Kinder oder Jugendliche grundlos in Situationen zu zeigen, in denen sie sich scheinbar in Gefahr befinden.
Zudem haben Anbieter in puncto Jugendschutz im Internet die Möglichkeit, gewisse Inhalte auf ihren Seiten nur zu bestimmten Uhrzeiten zugänglich zu machen. Jugendliche ab 16 Jahren können so beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr auf diese zugreifen, Erwachsene zwischen 23 und 6 Uhr.
Um es sich noch einfacher zu machen, können Sie sich auch an das Portal jugendschutz.net wenden. Laut § 18 JMStV wird Ihnen auch dort unter die Arme gegriffen:
Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Staatsvertrages weist Jugendschutz.net den Anbieter hierauf hin und informiert die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die KJM hierüber.
Jugendschutz im Internet: Tipps für Eltern
In der heutigen Zeit gehören Internet und Smartphone nicht nur im Leben von Erwachsenen zum Alltag. Auch Kinder und Jugendliche werden meist schon in jungen Jahren mit den Vorzügen des Internets konfrontiert. Youtube-Videos oder das Surfen in sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook gewinnen immer mehr an Beliebtheit. 88 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren besitzen bereits ein eigenes Smartphone.
Möglichkeiten der Kindersicherung im Internet
Mithilfe von Programmen zum Schutz im Internet oder sogenannten Filtersoftwares können Eltern ungeeignete Angebote, Inhalte oder eine Internetseite grundsätzlich sperren. Kinder und Jugendliche können dadurch gar nicht erst auf diese zugreifen.
Diese Möglichkeiten der Kindersicherung im Internet gibt Eltern gerade bei einem kleinen Kind ein besseres Gefühl, wenn es sich im World Wide Web herumtreibt.
Sie können Grenzen setzen, indem Sie den Browser für Ihre Kinder einschränken oder das Internet mit einer Kindersicherung ausrüsten, welche die Nutzung z. B. an ein bestimmtes Zeitlimit bindet. Auch in Bezug auf Spiele oder Programme können Sie entscheiden, welche Ihr Kind benutzen darf und welche nicht. Kinder bemerken den Internetschutz dann teilweise nicht einmal, wenn sie lediglich ihre gewohnten Spiele spielen und dies problemlos funktioniert.
Programme, die dem Jugendschutz am PC dienen, arbeiten oft mit speziellen Listen. Anhand dieser wird entschieden, welche Inhalte angeschaut werden dürfen (Whitelist) und welche nicht (Blacklist). Die Gefahr besteht darin, dass geeignete Internetseiten fälschlicherweise gesperrt oder jugendgefährdende Inhalte nicht erkannt werden.
Wer sein Kind von vornherein auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Internet und Kinderschutz vorbereitet und Interesse dafür zeigt, was die Jugend im World Wide Web treibt, ist zwar nicht gänzlich auf der sicheren Seite, kann sich aber bei möglichen Problemen direkt mit dem Thema Kindersicherung im Internet befassen.
Die Initiative „klicksafe“ setzt sich seit 2004 im Auftrag der Europäischen Kommission für einen sicheren Umgang mit dem Internet und den neuen Medien ein. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Kindern und Jugendlichen. Da sie sich oft nicht im Klaren darüber sind, welche Gefahren im World Wide Web lauern können.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Jugendschutz im Internet?
Da sich der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nur an deutsche Betreiber von Webseiten richtet, müssen in der Regel nur diese mit Ahndungen rechnen. In Einzelfällen können Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet jedoch auch international verfolgt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Regelungen zum Jugendschutz in sehr schwerer Weise verletzt wurden.
Die möglichen Sanktionen sind in § 23 JMStV festgehalten. Dort heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] Angebote verbreitet oder zugänglich macht, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze.
wie bekomme ich die Jugendschutz- Pin im Fernsehen