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Die Videospielbranche ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen, was darauf zurückgeht, dass Computerspiele als Medien von immer mehr Menschen akzeptiert und konsumiert werden. Dabei entstehen auch immer mehr Videospiele, die für Erwachsene entwickelt werden und Aspekte beinhalten, die für Kinder ungeeignet erscheinen.
In Deutschland sind die Themen Jugendschutz und Videospiele eng miteinander verknüpft. Hier erfahren Sie, wie die Altersbeschränkungen zur elektronischen Unterhaltungssoftware gelangen und wann Spiele auf dem Index landen können. Nicht zuletzt kommt auch die Kontroverse um „Gewalt in Videospielen“ zur Sprache.
FAQ: Jugendschutz für Videospiele
Die Zahl der nicht volljährigen Spieler ist signifikant, daher gilt die Altersbeschränkung für Computerspiele im Zuge des Jugendmedienschutzes als ebenso wichtig, wie es bei Filmen der Fall ist.
Verantwortlich für die Altersfreigaben bei Videospielen ist Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Deren Vorgaben gelten in der Regel aber nur beim Verkauf, sodass Eltern ihren Kindern auch Games für höhere Altersgruppen zum Spielen geben können. Allerdings hat die Beurteilung meist seine berechtigten Gründe.
Laut Jugendschutzgesetz können unter anderen Inhalte, die Anreize zu Gewalttätigkeit, Rassenhass oder Verbrechen geben, Selbstjustiz nahelegen, den Nationalsozialismus oder Drogenkonsum verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen, indiziert werden.
Jugendschutz in puncto Videospiele: Der Job der USK
Geht es darum, festzulegen, mit wie viel Jahren ein bestimmtes Game gespielt werden darf, hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) das Sagen. Ähnlich wie die FSK in Bezug auf die Filmwirtschaft tätig ist, legt die Selbstkontrollinstitution fest, ob ein Computerspiel ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben wird.
Ca. 2.000 Prüfverfahren leitet die USK jährlich ein, um den Jugendschutz in puncto Videospiele zu fördern. Dabei werden nicht nur physische Spieledatenträger überprüft. Auch Online-Spiele und Apps aus dem Smartphone-Store erhalten ein Alterskennzeichen, welches beim Verkauf in jedem Fall beachtet werden muss. Andernfalls droht Händlern ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Hingegen können Eltern ihren Kindern zu Hause auch erlauben, sich an Videospielen zu erfreuen, die eigentlich ein höheres Alter fordern.
Indizierte Spiele
Auf dem Index können ausschließlich Spiele landen, die sich bei einer Prüfung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als zweillos jugendgefährdend herausstellen.
Doch die Bundesprüfstelle wird diesbezüglich niemals von sich aus tätig. Es muss zu einem Antrag oder einer Anregung von außen kommen, damit es zu diesen speziellen Prüfungen kommt.
Jedoch kann der Jugendschutz für Videospiele nicht mehr in einem Indizierungsverfahren geprüft werden, wenn diese bereits eine Altersfreigabe durch die USK erhalten haben. Andersherum werden Games, die ohne Wertung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verkauft werden sollen, direkt indiziert.
Geht es um Jugendschutz in Bezug auf Videospiele, können sich Eltern aber in jedem Fall an den Wertungen der USK orientieren und darauf achten, dass die Medienkompetenz ihrer Kinder bei der Spieleauswahl beachtet wird.