Jugendschutz für Videospiele: So gelangen ungeeignete Spiele nicht ins Kinderzimmer

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Jugendschutz: Welches Videospiel ist schlecht für Ihr Kind?
Auch ein Thema beim Jugendschutz: Computerspiele werden wie Filme für Altersgruppen freigegeben.
Auch ein Thema beim Jugendschutz: Computerspiele werden wie Filme für Altersgruppen freigegeben.

Die Videospielbranche ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen, was darauf zurückgeht, dass Computerspiele als Medien von immer mehr Menschen akzeptiert und konsumiert werden. Dabei entstehen auch immer mehr Videospiele, die für Erwachsene entwickelt werden und Aspekte beinhalten, die für Kinder ungeeignet erscheinen.

In Deutschland sind die Themen Jugendschutz und Videospiele eng miteinander verknüpft. Hier erfahren Sie, wie die Altersbeschränkungen zur elektronischen Unterhaltungssoftware gelangen und wann Spiele auf dem Index landen können. Nicht zuletzt kommt auch die Kontroverse um „Gewalt in Videospielen“ zur Sprache.

FAQ: Jugendschutz für Videospiele

Worum geht es beim Jugendschutz für Videospiele?

Die Zahl der nicht volljährigen Spieler ist signifikant, daher gilt die Altersbeschränkung für Computerspiele im Zuge des Jugendmedienschutzes als ebenso wichtig, wie es bei Filmen der Fall ist.

Sind die Altersangaben bei Videospielen verpflichtend?

Verantwortlich für die Altersfreigaben bei Videospielen ist Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Deren Vorgaben gelten in der Regel aber nur beim Verkauf, sodass Eltern ihren Kindern auch Games für höhere Altersgruppen zum Spielen geben können. Allerdings hat die Beurteilung meist seine berechtigten Gründe.

Aus welchen Gründen erfolgt eine Indizierung von Games?

Laut Jugendschutzgesetz können unter anderen Inhalte, die Anreize zu Gewalttätigkeit, Rassenhass oder Verbrechen geben, Selbstjustiz nahelegen, den Nationalsozialismus oder Drogenkonsum verherrlichen oder die Menschenwürde verletzen, indiziert werden.

Jugendschutz in puncto Videospiele: Der Job der USK

Geht es darum, festzulegen, mit wie viel Jahren ein bestimmtes Game gespielt werden darf, hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) das Sagen. Ähnlich wie die FSK in Bezug auf die Filmwirtschaft tätig ist, legt die Selbstkontrollinstitution fest, ob ein Computerspiel ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben wird.

Die Behörde wird durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und durch den bundesweit gültigen Jugendmedienschutz-Staatesvertrag als feste Prüfinstitution in ganz Deutschland anerkannt. Dabei gibt es auch viele Unternehmen, die sich als Mitglieder der Kontrollinstanz angeschlossen haben.

Ca. 2.000 Prüfverfahren leitet die USK jährlich ein, um den Jugendschutz in puncto Videospiele zu fördern. Dabei werden nicht nur physische Spieledatenträger überprüft. Auch Online-Spiele und Apps aus dem Smartphone-Store erhalten ein Alterskennzeichen, welches beim Verkauf in jedem Fall beachtet werden muss. Andernfalls droht Händlern ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Hingegen können Eltern ihren Kindern zu Hause auch erlauben, sich an Videospielen zu erfreuen, die eigentlich ein höheres Alter fordern.

Indizierte Spiele

Jugendschutz für Videospiele: Interaktive Medien wie diese müssen genau geprüft werden.
Jugendschutz für Videospiele: Interaktive Medien wie diese müssen genau geprüft werden.

Auf dem Index können ausschließlich Spiele landen, die sich bei einer Prüfung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als zweillos jugendgefährdend herausstellen.

Doch die Bundesprüfstelle wird diesbezüglich niemals von sich aus tätig. Es muss zu einem Antrag oder einer Anregung von außen kommen, damit es zu diesen speziellen Prüfungen kommt.

Jedoch kann der Jugendschutz für Videospiele nicht mehr in einem Indizierungsverfahren geprüft werden, wenn diese bereits eine Altersfreigabe durch die USK erhalten haben. Andersherum werden Games, die ohne Wertung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verkauft werden sollen, direkt indiziert.

Durch die vergangenen Amokläufe steht immer wieder die sogenannte Killerspiel-Debatte zur Diskussion. So werden immer wieder Behauptungen aufgestellt, nach denen gewaltgeprägte Videospiele, die Gewaltbereitschaft der Spieler erhöhen sollen. Auf jede Studie, die diese These verstärkt, folgt jedoch eine, welche sie widerlegt.

Geht es um Jugendschutz in Bezug auf Videospiele, können sich Eltern aber in jedem Fall an den Wertungen der USK orientieren und darauf achten, dass die Medienkompetenz ihrer Kinder bei der Spieleauswahl beachtet wird.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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