Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Zweck, schädliche oder entwicklungsgefährdende Einflüsse durch die Medien oder in der Öffentlichkeit von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Unter anderem sind im JuSchuG Vorschriften zum Thema Jugendschutz und Alkohol festgehalten.
Dass Kinder keinen Alkohol konsumieren dürfen, ist kein Geheimnis. Bei Jugendlichen wird es jedoch schon etwas komplizierter, da diese ab einem bestimmten Alter zumindest Bier, Sekt und Wein zu sich nehmen dürfen.
Doch ist Alkohol wirklich erst ab 16 Jahren erlaubt? Macht es einen Unterschied, ob Alkohol von Kindern und Jugendlich in Anwesenheit ihrer Eltern konsumiert wird?
Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Ratgeber. Außerdem wird thematisiert, welche Strafen Gewerbetreibende oder sonstige Personen zu fürchten haben, wenn Sie sich nicht an das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol halten.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Jugendschutz bei Alkohol
Die Bußgelder werden von den Bundesländer festgelegt. Hier können Sie sich die jeweiligen Bußgeldtabellen zum Jugendschutz herunterladen.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut Jugendschutz ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.
Mit 16 Jahren dürfen Sie Wein, Sekt oder Bier kaufen. Hochprozentiger Alkohol ist bis zur Volljährigkeit tabu.
Bußgeldkatalog Jugendschutzgesetz bei Alkohol
Die Regelsätze für Bußgelder aus dem Jugendschutzgesetz unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Wir haben diese Angaben für Sie zusammengefasst und klären Sie gleichzeitig auch über die Bußgelder gemäß Jugendschutzgesetz auf Bundesebene auf. Eigene Regelungen gelten für
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
Alle Angaben finden Sie in diesem Dokument zum kostenlosen Download:
Verstoß | Regelsatz für Gewerbetreibende | Regelsatz für sonstige Personen |
---|---|---|
Kindern in der Öffentlichkeit, in Gaststätten oder Verkaufsstellen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht geringer Menge enthalten, abgegeben oder ihnen den Konsum erlaubt | 3.000 € | 500 € |
Jugendlichen in der Öffentlichkeit, in Gaststätten oder Verkaufsstellen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht geringer Menge enthalten, abgegeben oder ihnen den Konsum erlaubt | 2.000 € | 300 € |
Alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit in Automaten angeboten, ohne die Ausnahmetatbestände des § 9 Abs. 3 S. 1 oder S. 2 beachtet zu haben | 1.500 € | |
Einen Werbefilm oder ein Werbeprogramm für alkoholische Getränke vor 18 Uhr gezeigt | 1.000 € |
Die Bußgelder in dieser Tabelle dienen lediglich der Orientierung und stammen aus Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.
Das Jugendschutzgesetz: Wer mit Alkohol in Berührung kommen darf
Es existieren diverse Vorschriften, wer Alkohol laut Jugendschutzgesetz kaufen bzw. konsumieren darf und wer nicht. Dabei gilt stets, dass zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden wird.
Aus diesem Grund muss zu Beginn definiert werden, wann junge Menschen noch als Kinder und wann als Jugendliche angesehen werden:
„Im Sinne dieses Gesetzes
- sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
- sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.“
Diese Definition lässt bereits vermuten, dass der Konsum bzw. Verkauf von Alkohol an eine Altersbeschränkung gebunden ist. Doch wie sieht diese Beschränkung genau aus?
Ab wann darf man Alkohol trinken?
Das Jugendschutzgesetz zum Thema Alkohol besagt, dass Alkohol bei Jugendlichen erst ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn sich junge Menschen in Begleitung ihrer Eltern befinden. In einem solchen Fall dürfen sie auch mit 14 Jahren bereits Bier, Sekt oder Wein konsumieren.
Ab 16 Jahren dürfen die Jugendlichen übrigens auch ohne ihre Eltern trinken. Laut Jugendschutzgesetz darf zwar Alkohol konsumiert werden, jedoch ebenfalls nur Sekt, Wein oder Bier. Von hochprozentigen bzw. branntweinhaltigen Getränken sollten die Heranwachsenden immer noch die Finger lassen! Dazu zählen beispielsweise
- Wodka
- Schnaps
- Likör
- Whiskey
- Rum
- Alkopops
Es macht keinen Unterschied, wie hoch der Alkoholgehalt letztendlich ist. Vielmehr geht es darum, welche Art von Alkohol die jeweiligen Getränke beinhalten.
Auch in Anwesenheit der Eltern sind branntweinhaltige Getränke für Jugendliche verboten. Erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen sie laut Jugendschutzgesetz Alkohol in jeglicher Form zu sich nehmen.
Ab wann darf man Alkohol kaufen?
Die Regelungen, welche das Jugendschutzgesetz bei Alkohol vorsieht, können ebenso auf die Abgabe der teilweise hochprozentigen Getränke angewandt werden. In § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG) heißt es dazu:
„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“
Betreiber von Verkaufsstellen für Alkohol sowie Inhaber von Gaststätten oder ähnlichem stehen dementsprechend ebenso in der Pflicht, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht zu gefährden, indem sie einen Alkoholkonsum im Jugendalter unterstützen. Besonders dem exzessiven Alkoholkonsum („Komasaufen“) soll so entgegengewirkt werden.
Aus diesem Grund müssen und sollten im Zweifelsfall Alterskontrollen stattfinden. Was viele Jugendliche als nervig empfinden, dient in der Regel lediglich ihrem eigenen Wohl. Nach der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins steht dem Verkauf von Alkohol nichts mehr im Weg.
Seit 2004 muss außerdem laut dem „Alkopopsteuergesetz“ auf den alkoholhaltigen Süßgetränken folgender Hinweis angebracht sein:
„Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz.“
Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Altersbeschränkung für Alkohol nicht ausschließlich auf Getränke bezieht. Auch alkoholhaltige Pralinen, Eiscremesorten, Kuchen oder Joghurts fallen in diese Kategorie und dürfen in keinem Fall an Heranwachsende verkauft werden.
Eine Ausnahme kann lediglich dann gemacht werden, wenn die Menge an Alkohol in den besagten Lebensmitteln so gering ist, dass eine Schädigung ausgeschlossen werden kann.
Dürfen Kinder oder Jugendliche eigentlich Alkohol im Auftrag ihrer Eltern kaufen? An dieser Stelle sieht das Jugendschutzgesetz eine glasklare Antwort vor: Nein. Zudem sollten Eltern sich ihrer Fürsorgepflicht bewusst sein und die Heranwachsenden gar nicht erst darum bitten, Alkohol für sie zu besorgen.
Jugendschutzgesetz & Alkohol: Diese Strafen drohen bei Missachtung
Stellt die bei Alkohol festgesetzte Altersgrenze für Sie als Gewerbetreibenden eher eine bloße Orientierung dar und Sie verkaufen alkohol- oder branntweinhaltige Getränke an Kinder, dann kann ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro auf Sie zukommen.
Handelt es sich bei den möglichen Kunden um Jugendliche, so sinkt das mögliche Bußgeld auf einen Betrag von 2.000 Euro.
Sind andere Personen an der Aktion beteiligt, so müssen diese beim Alkoholverkauf an Kinder mit 500 Euro und bei Jugendlichen mit 300 Euro Bußgeld rechnen.
Bieten Sie als Gewerbetreibender alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit in Automaten frei zugänglich an, sodass es für Heranwachsende ein Leichtes wäre, sich daran zu bedienen, ist ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro die Konsequenz.
Wenn ich das lese könnte ich vor Wut an die Decke gehen!!!!!
Mehr Angst darum das der verantwortungslose Spross ein Bußgeld zahlen muss, als sich mal Gedanken darum zu machen was dem KIND alles hätte passieren können!!! SCHÄMEN SOLLTEN SIE SICH!!
Guten Tag
Mein Sohn (18 Jahre) hat einem ca. 14 bis 15 Jungen, geholfen an Alkohol zu kommen. Der Junge hat ihn gefragt, ob mein Sohn für ihn eine Flasche Springer Urvater ( 28%) kaufen kann. Der Junge hat ihm das Geld für den Alkohol gegeben, mein Sohn hat ihm die Flasche gekauft und gegeben.
Das ist das erste mal passiert. Jetzt hat er Post vom Landkreis bekommen., Anhörung zum Bußgeldverfahren. Welch Strafe kann denn jetzt auf ihm zukommen. Soll er sich zu der Tat bekennen, die Aussage ist ja freiwillig. Es hat keiner gesehen, daß er ihm den Alkohol gegeben hat. Es gibt aber ein Handy Verlauf wo der junge ihn fragt, ob mein Sohn ihm Alkohol kaufen kann. Muß er jetzt ein Bußgeld zahlen?
Ich würde mich freuen, wenn sie sich bei mir melden würden