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Kinobesuche sind für Heranwachsende oft ein ganz besonderer Spaß. Die große Leinwand, die bequemen Sitze und das verführerisch duftende Popcorn: Kinder und Jugendliche genießen das besondere Flair in den Kinosälen ähnlich wie Erwachsene.
Dabei müssen Eltern jedoch darauf achten, dass ihre Sprösslinge im Kino die Altersfreigabe beachten. Im vorliegenden Ratgeber werden Sie umfassend zum Thema „Jugendschutzgesetz im Kino“ informiert.
Hier erfahren Sie, welche Vorgaben der Gesetzgeber diesbezüglich aufgestellt hat. Darüber hinaus gibt es Informationen dazu, wie die FSK jedes öffentliche Kino beeinflusst, welche Altersfreigabe für Jugendliche durch elterliche Begleitung gesenkt werden kann und was es mit dem sogenannten „Muttizettel“ auf sich hat.
FAQ: Jugenschutzgesetz zum Kino
Im Kino gelten feste Altersbeschränkungen, an die sich Eltern wie Kinder halten müssen. Die Einschätzung erfolgt in Deutschland durch die FSK.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Ein Besuch solcher Filme ist für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung von sorgeberechtigten Personen erlaubt.
Der Jugendschutz untersagt in diesem Fall die Bewerbung sowie den offen Verkauf.
Ohne Altersvorgabe keine Erlaubnis zur Filmvorführung
Eine festgesetzte Altersbeschränkung ist laut Jugendschutzgesetz im Kino eine absolute Pflicht, wenn Filme öffentlich vorgeführt werden sollen. Die FSK, also die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, ist für die Prüfung und Alterskennzeichnung von Kinofilmen in Deutschland verantwortlich. Das geht zurück auf § 11 des Jugendschutzgesetzes. Dieser Paragraph schreibt jedem Kino vor:
Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.“
Als öffentliche Filmveranstaltungen zählen nicht nur die Filmabende in deutschen Kinos. Die genannte Klausel kommt auch dann zum Tragen, wenn kurze Videofilme, Clips oder Trailer in Foyers, Schaufenstern oder Diskotheken gezeigt werden. Sind also nicht jugendfreie Inhalte zu sehen, müssen die Betreiber dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu den jeweiligen Medien haben.
Die Bewertung der filmischen Werke
Es zeigt sich: Das Jugendschutzgesetz bezogen aufs Kino dreht sich hauptsächlich um die Altersfreigaben, ohne welche die Filme nicht aufgeführt werden dürfen. Doch wie gelangt die Selbstkontrolle zu den einzelnen Einschätzungen? Je nach Art des Films beschäftigten sich unterschiedlich große Prüfgremien mit dem jeweiligen Werk und legen anhand eigens festgelegter Grundsätze und der zwischen den Bundesländern getroffenen Vereinbarungen eine Altersbeschränkung fest.
Dabei kann es bei Widersprüchen innerhalb der Institution zu zusätzlichen Prüfungen kommen, die sich über mehrere Instanzen erstrecken. Eine so erlangte Freigabe verhindert darüber hinaus auch, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Indizierung vornehmen kann. Indizierte Medien dürfen nicht länger beworben und offen verkauft werden. Auch dies dient dem Jugendschutz.
Ist jetzt schon paar Jahre her, aber wir als Eltern wollten mit unserem fast 6jährigen Sohn in einen Dino-Film rein. Wir durften ihn nicht gucken, da er FSK6 war. Stattdessen mussten wir uns dann „Der kleine Prinz“ anschauen.
Werde in 2 Monaten 16 und wollte eigentlich mit meinem Freund (16) mir übermorgen einen Film ab 16 anschauen, von welchem ich bereits den ersten Teil kenne. Finde es ehrlich nicht sinnvoll da keine Ausnahme zu machen
Kann man unter 16 auch noch in nen Film ab 20 Uhr
Wir wollten heute mit unserer Tochter nach langerZeit mal wieder ins Kino. Sie hatte sich einen Film ausgesucht welcher ab 16 Freigegeben ist. Unsere Tochter wird im Herbst 17 und weil sie keinen Ausweis mit hatte durfte sie nicht in den Film obwohl wir als Eltern dabei waren. Ganz ehrlich, wie doof ist bitte sowas. Echt unglaublich
Ich finde es Schwachsinn wenn man 14 Jahre alt ist und mit sein Eltern in ein Film ab FSK 16. Will darf man es nicht aber jeder weiß das man mit 14 Jahren zu hause denn so was schaut wenn nicht so gar was schlimmeres
ich bin 14 Jahre alt. und darf nicht mit mein Eltern. in ein Film ab FSK.16 Finde ich echt blöd wegen 2 Jahren plus Eltern da finde ich es echt Onotig (sorry für die rechts Reibung)
Gerade im Bereich zwischen FSK 12 und FSK 16 sehe ich oft keinen Unterschied. Einige FSK 12 Filme finde ich sogar verstörender als manch Titel ab 16. Und da dürfen dann plötzlich kleine Kinder mit…
Es sollte doch der erziehungsberechtigten Person obliegen zu entscheiden was angemessen ist. Nichts jedes Kind entwickelt sich gleich.
Und wo ist der Unterschied Zuhause einen FSK 16 Film zusammen zu schauen oder gemeinsam im Kino? Ohne Begleitung kann ich es ja nachvollziehen, aber mit?
Dass 6-Jährige theoretisch in einen Film ab 12 reinkämen, liegt grob gesprochen an einer Klüngelei zwischen Filmindustrie und Gesetzgeber. Ein Kompromiss, um die wichtige Kinder-Zielgruppe finanziell ausschlachten zu können. Höchst problematisch! So wie ich für Eigenverantwortung bin, bin ich noch mehr für Kinderschutz, den Eltern nicht immer übernehmen können und wollen.
Da gebe ich Euch Recht. Meine Tochter darf am Vorabend ihres 18. Geburtstages nicht in einen Fim FSK 18, aber ein 6-Jähriges darf in einen gewaltverherlichenden Film mit FSK12. Wer hat sich so etwas ausgedacht?
Ich darf also mit meinem 6 jährigen in einen Film der FSK12 aber mit meinem 5 jährigen darf ich nicht in FSK6. Was für ein Schwachsinn
Gestern habe ich den Film „Der Pfad“ gesehen, der ab 6 Jahren „freigegeben“ ist. Das finde ich absolut unpassend. Krieg, Verhaftung des Vaters und vieles mehr kann ein sechsjähriges Kind doch nicht verkraften. Wer glaubt so etwas?
Freundliche Grüße