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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) kümmert sich darum, dass Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen – entweder in der Öffentlichkeit oder durch die Medien – geschützt bleiben. Neben Bestimmungen zu Ausgehzeiten und Alkohol wird natürlich auch der Konsum bzw. Verkauf von Tabakwaren thematisiert.
Die Zigarette von Mama, wenn sie sich mit ihren Freundinnen zum Weiberabend verabredet, die Zigarre von Papa nach dem Essen oder Opa, der genüsslich seine Pfeife raucht: Bereits in der frühen Kindheit werden junge Menschen mit dem Thema Rauchen konfrontiert.
Meist sind diese fasziniert von dem Rauch, der da plötzlich von den scheinbar magischen Glimmstängeln aufsteigt. Dies weckt wiederum ihre Neugierde und führt nicht selten dazu, dass der eine oder andere Heranwachsende eine Zigarette aus der Schachtel der Eltern stibitzt und selbst sein Glück versucht.
Damit so etwas nicht geschieht, müssen Gewerbetreibende und Eltern Hand in Hand zusammenarbeiten. Dazu ist eine Frage besonders wichtig: Ab wann darf man überhaupt rauchen? Dieser Ratgeber informiert Sie über die wichtigsten Vorschriften im Jugendschutzgesetz zum Thema Rauchen und erläutert, welche Sanktionen bei Missachtung auf die Verantwortlichen zukommen können.
FAQ: Ab wann darf man rauchen?
Gemäß Jugendschutz ist das Rauchen in Deutschland erst mit 18 Jahren erlaubt.
Auch der Kauf von Tabakwaren ist erst erlaubt, wenn Sie 18 Jahre alt sind.
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen bei Verstößen gegen das Rauchverbot gemäß Jugendschutzgesetz möglich sind.
Bußgeldtabelle Jugendschutzgesetz zum Rauchen
Die Regelsätze für Bußgelder aus dem Jugendschutzgesetz unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland. Wir haben diese Angaben für Sie zusammengefasst und klären Sie gleichzeitig auch über die Bußgelder gemäß Jugendschutzgesetz auf Bundesebene auf. Eigene Regelungen gelten für
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt
Alle Angaben finden Sie in diesem Dokument zum kostenlosen Download:
Verstoß | Regelsatz für Gewerbetreibende | Regelsatz für sonstige Personen |
---|---|---|
Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, in Gaststätten oder Verkaufsstellen Tabakwaren verkauft oder ihnen das Rauchen erlaubt | 1.000 € | 200 € |
Tabakwaren in einem Automaten angeboten, der die Abgabe von Tabakwaren für Kinder und Jugendliche ermöglicht | 1.500 € | |
Einen Werbefilm oder ein Werbeprogramm für Tabakwaren vor 18 Uhr gezeigt | 1.000 € |
Die Bußgelder in dieser Tabelle dienen lediglich der Orientierung und stammen aus Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.
Ab welchem Alter darf man Zigaretten kaufen?
Der Jugendschutz in puncto Rauchen ist von strengen Vorschriften geprägt. Doch ab wann darf man legal Zigaretten kaufen? Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der Erwerb von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder anderweitige Tabakwaren verboten.
Seit dem 1. April 2016 sind außerdem der Verkauf sowie der Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten dem Jugendschutzgesetz zufolge verboten. Dabei handelt es sich um die aktuellste Änderung des Gesetzes.
Was Heranwachsende jedoch legal erwerben dürfen, sind beispielsweise Feuerzeuge oder Blättchen, mit denen Zigaretten gedreht werden können.
Eine Ausnahme stellen hier jedoch Zigarettenautomaten in Spielhallen dar. Da Kinder und Jugendliche in solchen Etablissements sowieso keinen Zutritt haben, muss der Automat im Inneren auch nicht so eingestellt sein, dass der Zigarettenverkauf nur mit Altersnachweis funktioniert.
Da junge Menschen in Gaststätten zu bestimmten Uhrzeiten ein eingeschränktes Recht auf Zutritt haben, wie beispielsweise in Begleitung ihrer Eltern oder einer von diesen bestimmten qualifizierten Aufsichtsperson, müssen dort die Automaten entweder mit einem solchen System ausgerüstet sein, sich an einer Stelle befinden, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich ist oder zu jeder Zeit von einer dazu berechtigten Person beaufsichtigt werden.
Verkäufer/innen in Supermärkten oder Tankstellen bzw. Betreiber und Mitarbeiter in Gaststätten, Bars oder Hotels haben außerdem die Pflicht, im Zweifelsfall zu prüfen, wie alt ein möglicher Käufer ist. Gewerbetreibende müssen die Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz gut leserlich und sichtbar anbringen.
Auch der Versandhandel hat sein Päckchen in puncto Rauchen und Jugendschutz zu tragen. Im Jugendschutzgesetz heißt es in § 10:
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.“
Ab welchem Alter darf man rauchen?
Wie der Verkauf von Tabakwaren ist auch das Rauchen selbst laut Jugendschutzgesetz erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Für junge Menschen ist damit klar geregelt, dass der Konsum der Glimmstängel unter dieser Altersgrenze absolut tabu ist.
Auch wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden, ist das Rauchen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit verboten. Doch ab wann darf man Zuhause rauchen? Das Rauchen ist dem Jugendschutz zufolge in den eigenen vier Wänden Verantwortung der Eltern.
Die Frage: „Ab wann darf man in Deutschland rauchen?“ stellen sich Kinder, Jugendliche oder deren Eltern trotzdem nur allzu oft. § 10 des Jugendschutzgesetzes besagt dazu Folgendes:
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.“
Welche Sanktionen sind möglich?
Wer Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren abgibt, muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen. Auch wenn den jungen Menschen die Zigaretten nicht verkauft werden, können trotzdem Strafen drohen: Wer Heranwachsenden in der Öffentlichkeit das Rauchen gestattet, wird mit 1.500 Euro Bußgeld konfrontiert.
Bei dieser Angabe handelt es sich jedoch lediglich um einen Regelsatz. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Neben den immensen Geldstrafen kann es außerdem zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kommen.
Diese strengen Sanktionen sollten nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wachrütteln und sie an ihre Pflicht erinnern, Heranwachsende von Tabakwaren fernzuhalten und ihnen den Konsum bzw. Erwerb gar nicht erst zu ermöglichen.
Kinder und Jugendliche sprühen oft nur so vor Kreativität und denken sich die genialsten Pläne aus, um doch an Zigaretten zu kommen.
Aus diesem Grund gilt vor allem für Betreiber von Verkaufsstellen von Tabakwaren: Lieber zwei Mal mehr kontrolliert, als einmal zu wenig, denn Rauchen kann nicht nur der psychischen sondern auch der körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig schaden.
Stop das ist doch echt doof, wen ich mein Kind erlaube zu Rauchen selbst wen wir in einer Feier sind ist es doch mein Ding, das heißt ich muss Angst haben mein Kind an meiner Vape ziehen zu lassen das ich keine Strafe bekomme sobald die Polizei oder wer auch immer eine Kontrolle durchführt oder sieht.
Also des finde ich echt Hard.
Hallo, habe ich das richtig verstanden. dass mein 15-jähriger Sohn keine e-vapes kaufen darf, und diese auch nicht in der Öffentlichkeit konsumieren darf. Aber dass es nicht rechtswidrig ist, wenn er bei mir zu Hause eine e-vape raucht?
@der Ich : von 14- 18 gilt man als jugendlich, ab 18 als volljährig und damit erwachsen.
Im Jugendschutzgesetz steht, dass das Rauchen und der Kauf von Tabak für Kinder und Jugendliche verboten ist.
Es ist z.B. auch nicht gestattet, dass Jugendliche im Beisein eines oder mehrerer Erwachsene in der Öffentlichkeit rauchen.
In Bayern können Personen, unter deren Anwesenheit Kinder und Jugendliche rauchen, mit bis zu 2000€, Personen (unabhängig davon, ob Händler, Verkäufer oder Privatpersonen), die Minderjährigen Zugang zu Tabakwaren oder E-Zigaretten verschaffen (ob durch Verkauf oder unentgeltliche Abgabe) können mit bis zu 50.000€ belangt werden.
@noch_ein_ich: korrekt. Das einzige Risiko für den 16jährigen besteht darin, dass bei einer Kontrolle durch die Polizei bzw. Ordnungsamt seine mitgeführten Zigaretten zwecks Gefahrenabwehr einbehalten werden (außerdem muss er natürlich die bereits angezündete Zigarette löschen und umweltgerecht entsorgen). Und im Privatbereich gilt JuSchG auch nicht.
@ auch Ich… § 10 regelt nur, daß unter 18jährigen in der Öffentlichkeit das Rauchen nicht gestattet werden darf…, es geht hier also um die Gestattungshandlung durch einen Dritten. Wenn sich der 16jährige aber einfach eine anzündet, kann er nicht belangt werden.
@Der Ich
in der Öffentlichkeit schon:
Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit,
Kurze Frage. Wie kommen Sie zu der Aussage, dass das Rauchen selbst für unter 18jährige verboten sei? Es gibt im gesamten JugSchG keine einzige Passage die Minderjährigen den Konsum untersagt. Zudem ist das gesamte JugSchG überhaupt nicht an Kinder und Jugendliche gerichtet, da sie mit unter 14 Jahren ohnehin strafunmündig sind.
Hallo Der Ich,
das Jugendschutzgesetz regelt, dass Jugendlichen der Erwerb oder der Konsum von Tabak nicht gestattet werden darf.
– Die Redaktion