Abgehauen nachdem eine Katze angefahren wurde? Liegt Fahrerflucht vor?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 25. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wurde eine Katze überfahren, kann keine Fahrerflucht nach StGB vorliegen, wenn der Fahrer weiterfährt.

Katze oder Hund angefahren: Eine Fahrerflucht ist nicht gegeben

Wurde eine Katze überfahren, kann keine Fahrerflucht nach StGB vorliegen, wenn der Fahrer weiterfährt.
Wurde eine Katze überfahren, kann keine Fahrerflucht nach StGB vorliegen, wenn der Fahrer weiterfährt.

Jeder Tierbesitzer, der seinen Vierbeiner nicht im Haus einsperren will, kennt die Angst, dass etwas passieren könnten, wenn eine Straße durch das Wohngebiet führt. Die Katze rennt unvermittelt vor ein Auto oder der Hund reißt sich von der Leine los und Autofahrer können nicht mehr rechtzeitig bremsen.

Beide Szenarien haben mitunter schwerwiegende Konsequenzen . Doch für wen? Begeht ein Fahrer, der eine Katze überfahren hat Fahrerflucht, wenn er einfach weiterfährt? Ist der dann für den Schaden verantwortlich oder stellt sich die Sachlage in einem solchen Fall anders dar? Ob, wenn ein Tier überfahren wurde, eine Meldepflicht besteht und ob der Tatbestand einer Unfallflucht überhaupt in Betracht kommt, beleuchtet der folgende Artikel näher.

FAQ: Fahrerflucht beim Unfall mit einer Katze

Droht, nachdem eine Katze überfahren wurde, eine Anzeige wegen Fahrerflucht?

Nein, bei Unfällen mit Haustieren liegt üblicherweise keine Fahrerflucht gemäß 142 StGB vor.

Wie muss ich mich nach einem Unfall mit einer Katze verhalten?

Eine Meldepflicht bei der Polizei oder etwa die Suche nach dem Tierhalter schreibt des Gesetz nicht vor. Stellt das tote Tier allerdings eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Flüchtet ein verletztes Tier, ist die Polizei zu verständigen, da ansonsten der Tatbestand der Tierquälerei vorliegen kann.

Wer kommt für mögliche Schäden am Fahrzeug auf?

Für die Schadensregulierung muss in einem solchen Fall der Tierhalter bzw. dessen Versicherung aufkommen.

Video: Tier angefahren – und nun?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie am besten nach einem Unfall mit einem Haustier reagieren und wer haftet.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich nach einem Unfall mit einem Tier am besten verhalten.

Katze überfahren: Muss die Polizei verständigt werden?

Rechtlich wird der Tatbestand der Fahrerflucht im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. In § 142 StGB ist festgelegt, dass es sich hier um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Laut den gesetzlichen Regelungen müssen Unfallbeteiligte zur Feststellung der Personalien sowie aller wichtigen Daten zur Klärung des Unfallhergangs am Unfallort verbleiben, bis eine solche Feststellung abgeschlossen ist. Wird dies nicht ermöglicht, handelt es sich um eine Fahrerflucht.

Eine solche kann bei Personen- oder Sachschäden vorliegen. Wurde eine Katze überfahren, kommt eine Unfallflucht nur im Zusammenhang mit einem Sachschaden in Frage. Eine Katze ist dem Gesetz nach als Sache zu behandeln, doch im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr gelten in Bezug auf Haustiere besondere Regelungen.

Haben Autofahrer ein Tier überfahren, besteht keine Meldepflicht bei der Polizei, sofern es sich um ein Haustier handelt.
Haben Autofahrer ein Tier überfahren, besteht keine Meldepflicht bei der Polizei, sofern es sich um ein Haustier handelt.

Ein Tierhalter muss dafür Sorge tragen, dass von seinem Tier keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer ausgeht. Kommt es zu einem Unfall, weil das Tier unvermittelt in den Verkehr läuft, wird von einer Pflichtverletzung des Halters ausgegangen.

Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, kann eine Fahrerflucht im Sinne von § 142 StGB nicht vorliegen. Die Polizei muss daher auch nicht verständigt werden. Eine Meldepflicht besteht hier also nicht.

Allerdings gilt dies nur, wenn das tote Tier auf der Fahrbahn keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Ist dem so, sollten betroffene Autofahrer die Unfallstelle durch Warndreieck, Warnblinker und Warnweste absichern. Dann ist die Polizei zu informieren, damit die Gefahr beseitigt werden kann.

Kann es dennoch eine Strafe geben?

Wurde eine Katze überfahren, liegt keine Fahrerflucht vor, wenn der Fahrer weiterfährt. Allerdings kann es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handeln. Demnach darf kein Tier unnötigem Schmerz oder Leid ausgesetzt werden, was beim Zurücklassen einer angefahrenen Katze durchaus der Fall sein kann.

Lassen Fahrer eine verletzte Katze einfach liegen, kann das als Tierquälerei mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Das Tier von seinen Leiden eigenmächtig zu erlösen, ist jedoch auch keine Option. Ein solches Handeln verstößt gegen § 4 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Polizei oder den Tiernotdienst zu informieren.

Besteht ein Recht auf Entschädigung?

Katze oder Hund angefahren? Fahrerflucht kann beim Weiterfahren nicht vorliegen, jedoch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Katze oder Hund angefahren? Fahrerflucht kann beim Weiterfahren nicht vorliegen, jedoch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Hat ein Autofahrer eine Katze überfahren, liegt keine Fahrerflucht vor, wenn dieser weiterfährt. Ein Recht auf Entschädigung oder den Ersatz der Tierarztkosten hat der Tierhalter daher nicht.

Allerdings kann der Fahrer bei Schäden an seinem Fahrzeug den Tierhalter beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in die Pflicht nehmen.

In einem solchen Fall ist das Weiterfahren nach dem Unfall dann zum Nachteil des Autofahrers, da dieser seine eventuellen Ansprüche nicht geltend machen kann. Auch ist hierzu die Ermittlung des Tierhalters notwendig, wenn dieser zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend war.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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