Unfall-Abrechnung nach Gutachten – Darum ist das wichtig!
Oft geht es ganz schnell – das Kind quängelt und sie gucken kurz nach hinten – schon krachen Sie in das vor Ihnen fahrende Fahrzeug, welches plötzlich gebremst hat. Ein Auffahrunfall ist keine Seltenheit und geht meistens mit dem Ärger mit der Versicherung einher.
Wer zahlt den Schaden und wie hoch ist der Schaden überhaupt? Um dies herauszufinden, muss nach einem Unfall ein unabhängiger Gutachter ein Schadensgutachten erstellen. Aber was steht da überhaupt drin? Was kostet ein Kfz-Gutachten für ein Auto? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber!
FAQ: Kfz-Gutachten
Das Kfz-Gutachten bildet üblicherweise die Grundlage für die Schadensregulierung. Denn daraus ergeben sich die unfallbedingten Schäden am Auto und die voraussichtlichen Kosten die Reparatur.
Eine Auflistung der wichtigsten Punkte finden Sie hier.
Die Möglichkeit besteht in der Regel nur bei einem unverschuldeten Unfall. Handelt es sich hingegen um einen Fall für die Kasko-Versicherung bestimmt diese meist den Gutachter.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Kfz-Gutachten?
Wenn Sie einen Unfall nicht selbst verschuldet haben, steht es Ihnen zu, dass der Sachverständige frei gewählt werden kann, der nach einem Verkehrsunfall ein Gutachten erstellt. In diesem Auto-Gutachten wird schriftlich festgehalten, wie hoch die Reparaturkosten des Fahrzeugs sind.
Dementsprechend bestimmt ein Sachverständiger bzw. Gutachter nach einem Autounfall u. a. den Restwert des Fahrzeugs. Der unabhängige Kfz-Unfall-Gutachter entscheidet, ob es sich lohnt, das Auto noch zu reparieren oder sich Gedanken über eine Neuanschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs zu machen und wie hoch die sonstigen anfallenden Kosten sind.
Die Unabhängigkeit der Unfallgutachter ist besonders wichtig, da Versicherungen und Behörden oftmals versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten, sodass diese nicht so viel zahlen müssen.
Sie fragen sich sicherlich: Was kostet ein solches Unfallgutachten überhaupt? Die Kosten für ein Kfz-Gutachten können bei mehreren hundert Euro liegen, die allerdings vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen muss. Sie können generell aber einen Kostenvoranschlag für Ihren PKW verlangen.
Nach einem Unfall
Notieren Sie alle wichtigen Informationen zum Unfallbeteiligten (Versicherungsnummer, Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen) und zum Ort, der Uhrzeit und dem Unfallhergang. Anschließend sollten Sie Fotos von den Schäden an den Fahrzeugen machen sowie Bremsspuren etc. dokumentieren. Dies alles kann hilfreich sein, um die Schadensregulierung bei der Versicherung zu vereinfachen.
Was steht im Kfz-Gutachten?
Im Kfz-Gutachten sind verschiedene Kosten, die nach einem Zusammenstoß der Autos auf Sie zukommen, aufgelistet. Folgende Punkte werden von einem Sachverständigen notiert:
- Gutachterkosten: Sofern Sie keine Schuld am Crash tragen und der Bagatellschaden über 750 Euro beträgt, müssen Sie für das Gutachten nach einem Unfall nichts zahlen. Das übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
- Fahrzeugschaden: Der fachgerechte Schaden des Fahrzeugs wird begutachtet. Das bedeutet, dass Sie den Schaden in einer Vertragswerkstatt Ihres Autos reparieren lassen können. Auf Fotos wird alles dokumentiert.
- Abschleppkosten: Sofern Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, kommen auf die gegnerische Versicherung die Kosten eines Abschleppdienstes hinzu.
- Mietwagenkosten: Benötigen Sie ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu gelangen, muss die Versicherung Ihnen für die Zeit, in der sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt befindet, einen Mietwagen stellen. Wählen Sie den Wagen allerdings nach der gleichen Klasse wie Ihr eigenes Fahrzeug aus, um Ärger mit der Versicherung und eigene Kosten zu vermeiden.
- Nutzungsausfallentschädigung: Benötigen Sie das Auto nicht beruflich oder unregelmäßig, können Sie, während sich Ihr Wagen in der Reparatur befindet, einen Nutzungsausfall geltend machen.
- Totalschaden: Über den Restwert des Fahrzeugs wird bestimmt wie hoch die Kosten einer Neuanschaffung eines gleichwertigen Kfz sind.
- Wertverlust: Durch den Verkehrsunfall entsteht am Fahrzeug ein Wertverlust für Sie. Dieser wird ebenfalls berechnet.
Das Schadengutachten umfasst demnach alle relevanten Kosten, die im Falle eines Unfalls entstehen. Sind Sie am Zusammenstoß nicht schuld, können Sie diese bei der Versicherung geltend machen.
Kfz-Gutachten anfechten – Geht das?
Ein Unfallschaden-Gutachten kann selbstverständlich auch angefochten werden. Dies macht besonders Sinn, wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen und dennoch bei einem Autounfall den Gutachter nicht selbst auswählen konnten und dieser von der gegnerischen Seite bestimmt wird. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei behilflich sein. Diesen müssen Sie auch nicht zahlen. Dafür muss der Unfallverursacher oder seine Versicherung aufkommen.
Ich würde bei strittigen Situation erstmal die Schuldfrage klären.
Wenn ich nicht schuld bin, würde ich dann sofort einen KFZ-Gutachter anrufen, damit der sich um alles kümmert.
Stressfrei und ohne finanzielle Nachteile. Die meisten KFZ-Gutachter arbeiten auch direkt mit Anwälten zusammen, so dass die gegnerischen Parteien (Unfall-Verursacher und dessen Versicherung) gar nicht erst auf die Idee kommen irgendwelche für das Opfer nachteiligen Tricks anzuwenden.
Meine Motorhaube wurde bei einem Auffahrunfall eingedrückt und eigentlich bin ich laut Gesetz als Nachfahrende verantwortlich. Da die vor mir fahrende Seniorin jedoch sehr unsicher gefahren ist und mitten an der grünen Ampel eine Vollbremsung hinlegte, wird sich nun ein KFZ Sachverständigenbüro mit dem Fall beschäftigen. Alle hier empfohlenen Infos habe ich nach dem Unfall selbst notiert und auch die Polizei war vor Ort.