Inhaltsverzeichnis
Alle Informationen über Kennzeichen:
Bußgeldrechner: Verstöße rund um das Kennzeichen
Autokennzeichen in Deutschland: Bundesländer, Sonderkennzeichen, Maße
Das Kfz-Kennzeichen, umgangssprachlich häufig auch Nummernschild genannt, dient der Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen und wird von der amtlichen Kfz-Zulassungsstelle erteilt. Der folgende Artikel befasst sich mit dem Thema Autokennzeichen, beschreibt aus welchem Kürzel sich ein Pkw-Kennzeichen zusammensetzt und wie viel Nummernschilder kosten.
Zudem gehen wir darauf ein, welche Strafen laut Bußgeldkatalog erfolgen können, sollte das Kennzeichen bei einem Kfz fehlen oder missbräuchlich verwendet werden. Denn die StVO sieht in Deutschland die Kennzeichen-Pflicht für alle zugelassenen Fahrzeuge vor und ein Verstoß gegen diese Bestimmung bedingt derzeit laut aktuellem Bußgeldkatalog einen Bußgeldbescheid zur Zahlungsaufforderung zu einer Geldbuße sowie Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Nachfolgend erhalten Sie interessante Informationen zu den Autokennzeichen in Deutschland.
FAQ: Kfz-Kennzeichen
Mithilfe der Kennzeichen lassen sich die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden und ihren Haltern zuordnen. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn das Kfz an einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat beteiligt ist.
Bei den Angaben lässt sich zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer unterscheiden. Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.
In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro vor.
Aus welchen Buchstaben bestehen Kfz-Schilder?
Das Kfz-Zeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Diese Zweiteilung ist europaweit vertreten, daher wird häufig auch von einem Euro-Kennzeichen bzw. dem Autokennzeichen-Europa gesprochen. Nachfolgend werden die beiden Teile, die zusammen maximal acht Zeichen betragen dürfen, näher beschrieben.
Unterscheidungszeichen
- besteht aus bis zu drei Buchstaben
- die Buchstaben beziehen sich:
- auf den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde (= regelmäßiger Standort des Kfz) oder
- auf Fahrzeuge der Bundes- & Landesorgane (z. B. Bundespolizei, Bundeswehr, Nato etc.)
- bei einem Umzug/Wohnortwechsel darf das Autokennzeichen beibehalten werden (keine Umkennzeichnungspflicht)
Erkennungsnummer
- besteht aus 1 bis 2 Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern
- Buchstaben entfallen bei Behördenkennzeichen (bei allen anderen Autokennzeichen sind alle Buchstaben möglich, mit Ausnahme von Umlauten)
- alle Ziffern sind möglich, allerdings darf die Ziffernkombination nicht mit 0 beginnen
- die Zeichenkombination darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen
Kfz-Zeichen: Funktion & Historie
Deutsche Autokennzeichen dienen in erster Linie neben der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen, die sich laut Verkehrsrecht im Straßenverkehr fortbewegen dürfen. Fahrzeuge, die nur über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, gehören zu den zulassungsfreien Kfz und sind mit einem speziellen Versicherungskennzeichen versehen.
Im Folgenden wird auf die wichtigsten historischen Hintergründe der Kfz-Kennzeichen eingegangen, um den Bedeutungsgehalt der Nummernschilder näher zu umschreiben.
- ab 1870 Einführung von Nummernschildern für Fahrräder
- 1896: erstes Nummernschild an einem Automobil in Baden
- 1907: erste einheitliche Regelung für die Länder des deutschen Reiches (mit römischen Ziffern für das Territorium und einem Buchstaben für den Verwaltungsbezirk und einer Ziffernfolge, z. B. „IA20“ für Preußen-Berlin)
- 1948: einheitliches System, Nummernschilder mit weißer Beschriftung auf schwarzem Grund (Kennzeichnung der Besatzungszonen)
- 1956 Einführung des heutigen Systems
- 1994 Einführung der Euro-Kennzeichen (Autokennzeichen Europa): seit 2000 finden bei Neuzulassungen nur noch diese Autokennzeichen Verwendung
Kfz-Zeichen: Besonderheiten und Wissenswertes
Nachfolgend werden die Besonderheiten rund um die Autokennzeichen in Deutschland aufgelistet und näher beschrieben.
- Prüfplakette: Die runde Prüfplakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen und gibt den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung an. In der Regel handelt es sich bei der Plakette um einen Aufkleber, der beim Abziehen zerstört wird, sodass Fälschungen erschwert werden. Einige Zulassungsstellen verwenden auch Feststoffplaketten. Diese kommen aber seit der Einführung des EU-Kennzeichens (Autokennzeichen Europa) kaum noch zum Einsatz.
- Abgas- und Hauptuntersuchung: Die sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung (AU) befand sich bis 2009 am vorderen Nummernschild – mit Ausnahme von Dieselfahrzeugen, die lediglich einen Hinweis auf die Kraftstoffart am Kennzeichen aufwiesen. Ab 2010 wurde die AU zu einem Teil der Hauptuntersuchung (HU), sodass die Plakette hierfür bei Neuzulassungen entfiel. Alte AU-Plaketten wurden bei der nächsten HU entfernt oder überklebt. Jedes Auto muss in Deutschland alle 2 Jahre zur HU – bei der Erstzulassung erst ab dem dritten Jahr. Nutzfahrzeuge wie Busse oder Taxis müssen jedes Jahr zur Hauptuntersuchung.
- Dienstsiegel: Das Dienstsiegel (Zulassungsplakette) mit dem Verweis auf den jeweiligen Stadt- oder Landeskreis der Zulassungsstelle, befindet sich unterhalb des Bindestriches, der sich wiederum zwischen dem Kürzel der einzelnen Buchstaben bzw. zwischen dem Unterscheidungskennzeichen und der Erkennungsnummer befindet. Ab 2012 ist an dieser Stelle eine mehrfarbige Plakette, die den Namen und das Wappen des Landes, in dem das Kfz zugelassen ist, trägt. Die Siegel gibt es sowohl als Klebeplaketten als auch als harte Kunststoffplaketten, wobei letztgenannte seltener in Gebrauch sind.
Die technischen Details der Kfz-Schilder
In Deutschland herrschen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Kennzeichen bei jedem Auto. Kennzeichen müssen beispielsweise eine bestimmte, standardisierte Größe und Beschriftung aufweisen. Im Folgenden wird auf diese Regelungen bezüglich der technischen Details eingegangen, die von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt werden.
- Genormte Abmessungen: das standardisierte, einzeilige Kennzeichen ist 520 mm breit und 110 mm hoch (zweizeilige Kennzeichen: max. 340 mm breit und 200 mm hoch, Kraftradkennzeichen: 180 – 220 mm breit und 200 mm hoch)
- Genormte Schrift: Auf allen Nummernschildern ist die fälschungserschwerende FE-Schrift in den Varianten Mittelschrift oder Engschrift vorgegeben. Die Schrifthöhe beträgt 75 mm – bei verkleinerten zweizeiligen Kraftradkennzeichen beträgt sie 49 mm. Die Zeichen sind alle gleich breit, ab acht Zeichen wird auf Grund von mangelndem Platz die Engschrift verwendet (bis ins Jahr 2000 galt die DIN-Schrift nach DIN 1451)
- Montage ans Kfz: Das Kfz-Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund muss gut erkennbar und sauber an der Kfz-Außenseite angebracht werden. Es darf maximal einen Neigungswinkel von 30° aufweisen und keinesfalls überdeckt werden. Zudem muss es fest montiert werden – mit Ausnahme von Fahrzeugen für Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten. Manipulationen stellen laut Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner einen Kennzeichenmissbrauch dar und werden mit einem Bußgeldbescheid, Punkten in Flensburg und einem erhöhten Bußgeld sanktioniert. Ein Fahrverbot erfolgt in der Regel nicht. Wird das Autokennzeichen durch einen Anhänger verdeckt, muss ein zweites Kennzeichen am Anhänger montiert werden.
- Material: Kennzeichen bzw. Nummernschilder müssen reflektierend sein, genormte Maße aufweisen und die Prüf- u. Überwachungszeichen sowie die Registriernummer enthalten. Sie werden aus Aluminium gefertigt und mit einem selbstleuchtenden Kunststoff überzogen (LED-Reflexionsschicht).
Spezielle Autokennzeichen in Deutschland: Sonderkennzeichen
In Deutschland gibt es bestimmte Kfz-Schilder, die sowohl in der Farbe als auch in der Beschriftung von den Standardkennzeichen zugelassener Fahrzeuge abweichen: Die sogenannten Sonderkennzeichen, die im Folgenden aufgezählt werden:
1. Behördenkennzeichen (allgemein)
Bis zum Jahre 2007 besaß jedes Behördenfahrzeug ein Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, indem die Behörde ihren Dienstsitz hat, gefolgt von einer erkennungsspezifischen Ziffernfolge. Für die kommunale Verwaltung wurde eine 1 vorangestellt (1XX, 1XXX oder 1XXXX, z.B. 1-89), für Gerichte eine Kombination aus 9X oder 9XXXX, für die Polizei ein 3XXX, 3XXXX, 7XXX oder 7XXXX etc. Diese Zahlenkombinationen werden seit 2007 nicht mehr verwendet. Spezielle Fahrzeuge wie z. B. Taxis tragen jedoch nach wie vor bestimmte Kürzel, wie das „TX“ als Unterscheidungszeichen. („SW“ steht für Fahrzeuge der Stadtwerke.)
- Beispiel: Busse der Berliner Verkehrsbetriebe besitzen die Kombination „B V XXXX“
- Behördenfahrzeuge weisen Unterscheidungszeichen der Länder auf: zum Beispiel B für Berlin, BBL für Brandenburg oder BYL für Bayern (die zuständige Zulassungsbehörde ist diejenige der jeweiligen Landeshauptstadt)
Die Behördenfahrzeuge des Landes Thüringen tragen Pkw-Kennzeichen mit folgendem Kürzel: „THL4-9999“. Die „4“ vor dem Trennstrich steht in diesem Fall für „Innenministerium“. (alternativ: 1= Landtag, 3=Staatskanzlei, 5=Justizministerium, 6=Finanzministerium, 7=Verkehrsministerium)
2. Kennzeichen der Polizei
Die Vergabe der Polizeikennzeichen ist durch den Wegfall der Behördenkennzeichen seit 2007 ebenfalls unterschiedlich geregelt. Es gibt auch Polizei-Kennzeichen oder Landesunterscheidungszeichen der jeweiligen Landesverwaltung, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen „NRW4-XXXX“ & „NRW5-XXXX“ sowie „NRW5-XXX“ & „NRW6-XXX“ für Motorräder. Ein Beispiel für zivile Kennzeichen von Polizeifahrzeugen wäre für die Bereitschaftspolizei in Bamberg: „BA P XXXX“.
3. Kennzeichen der Institutionen des Bundes
Institutionelle Bundesorgane | Kennzeichen-Kürzel |
---|---|
Dienstwagen des Bundespräsidenten | „0 – 1“ |
Dienstwagen des Bundeskanzlers | „0 – 2“ |
Dienstwagen des Außenministers | „0 – 3“ |
Dienstwagen des Ersten Staatssekretärs | „0 – 4“ |
Dienstwagen des Bundestagspräsidenten | „1 – 1“ |
Deutscher Bundestag | BD 1 - ... |
Bundesrat | BD 3 - ... |
Bundesverfassungsgericht | BD 4 - ... |
Bundespräsidialamt | BD 5 - ... |
Bundeskanzleramt | BD 6 - ... |
Presse- & Informationsamt (Bundesregierung) | BD 6 - ... |
Auswärtiges Amt | BD 7 - ... |
Bundesministerium des Innern | BD 9 - ... |
Bundesministerium der Justiz | BD 10 - ... |
Für die Kennzeichen der Zollbehörden, der Bundesbahn und Bundespost, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundeswehr und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gibt es ebenfalls spezielle Kennzeichen und Kürzel mit entsprechenden Unterscheidungszeichen.
Deutsche Autokennzeichen und ihre Vielfalt
Kfz-Schilder in Deutschland weisen eine große Vielfalt und Bandbreite auf. Neben den Sonderkennzeichen der Bundesbehörden gibt es auch Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen, Wunschkennzeichen, Diplomatenkennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen. Im Folgenden werden die wichtigsten Varianten der „Autokennzeichen Deutschland“ dargestellt.
- Saisonkennzeichen: Sie haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und letzten Monat der Gültigkeit angegeben und weisen aus Platzgründen maximal 7 Zeichen auf. Der Zeitraum der Zulassung ist zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines Kalenderjahres frei wählbar (automatische An- & Abmeldung, geringere Nummernschilder-Kosten, geeignet für Fahrzeuge die nur saisonal im Einsatz sind, wie Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile). Kfz mit Saisonkennzeichen sind während des Zulassungsraums versichert.
- Wechselkennzeichen: In Deutschland besteht die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge mit nur einem Autokennzeichen zuzulassen. Allerdings müssen die beiden Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Die Nummernschilder-Kosten für diese Zulassungsart betragen etwa 65 Euro. Allerdings will die Bundesregierung bei der Benutzung von Wechselkennzeichen keine Steuerersparnis gewähren.
- Kennzeichen historischer Fahrzeuge: Altes Auto? Kennzeichen für Oldtimer weisen hinter der Zulassungsnummer ein „H“ für ein historisches Kfz auf. Das Auto muss nachweislich vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in Verkehr gekommen sein. Die Kennzeichen folgen dem gleichen Schema von Zivil-, Behörden- oder Diplomatenkennzeichen, nur dass sie zusätzlich ein „H“ als abschließendes Zeichen aufweisen (Bsp.: „AB DE 123H“, Steuer- & Versicherungsvorteile).
- Rote Kennzeichen: Sie bestehen aus einem Zulassungskürzel und einer Erkennungsnummer ohne Buchstaben und werden vergeben als Autokennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Sie beginnen mit den Nummern „05“ oder „06“. Zudem werden sie für Fahrten zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen verwendet (in diesem Fall mit der Nummer „07“). Ein spezieller Fahrzeugschein für rote Kennzeichen muss stets mitgeführt werden.
- Grüne Kennzeichen: Dies sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißer Fläche und in allen anderen Punkten identisch mit den normalen Kfz-Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge von Hilfsorganisationen ausgegeben. Eine Genehmigung zur Steuerbefreiung muss vom Finanzamt hierfür zuvor vorliegen.
- Kurzzeitkennzeichen: Dies sind Kfz-Schilder, die für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen sind. Diese Kennzeichen gelten nur für ein einziges Fahrzeug und benötigen keinen Nachweis für eine bestandene HU/AU. Diese Nummernschilder gelten für höchstens fünf Tage und der Gültigkeitszeitraum ist am Rand des Nummernschildes vermerkt. Über den Zeitraum der fünf Tage ist das Fahrzeug versichert. Ebenso wie alle anderen Autokennzeichen müssen auch Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Bußgeldkatalog: Sanktionen bei fehlendem oder manipuliertem Autokennzeichen
In Deutschland darf man nicht ohne ein Pkw-Kennzeichen fahren, denn dies verstößt gegen das geltende Verkehrsrecht bzw. gegen die StVO. Ebenso dürfen Autokennzeichen in Deutschland nicht manipuliert oder bedeckt werden. Wer es trotzdem tut, riskiert laut aktuellem Bußgeldkatalog harte Sanktionen, was die folgende Tabelle verdeutlicht:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Kfz in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche, das rote o. das Kurzzeitkennzeichen fehlte | 60 Euro | keine Punkte | kein Fahrverbot |
Kfz-Kennzeichen mit Glas, Folie o. Ähnlichem abdecken | 65 Euro | keine Punkte | kein Fahrverbot |
Um diesen Sanktionsmaßnahmen möglichst zu entgehen, sollten diese Verstöße gegen das Verkehrsrecht und gegen die StVO unterlassen werden. Ebenso ist es nicht ratsam, selbstständig das von der Zulassungsbehörde vergebenen Kennzeichen zu entfernen oder zu beschädigen.
Nummernschilder online?
Auf Bussgeldkatalog.net ist es möglich, bestimmte Nummernschilder online zu suchen und die Kürzel der deutschen Autokennzeichen je nach Landes- und Stadtkreis zu erhalten. Diese sogenannten Kennzeichen-Datenbanken helfen weiter, wenn Nummernschilder online gesucht werden oder die Frage im Raum steht, zu welcher Region ein Nummernschild gehört.
In Deutschland ist es zudem seit 1994 möglich, gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen zu beantragen. Dies lässt sich am besten durch eine Reservierung bei der betreffenden Zulassungsbehörde bewerkstelligen. Mit einer Vorabreservierung gestaltet sich der Antrag in Bezug auf ein Wunschkennzeichen problemlos und einfach.
Nachdem mich eine Frau auf die Prozedur beim Abmelden eines Fahrzeuges (Händler Mitarbeiterin) negativ äußerte, habe ich mir die StVO vorgenommen und dort den Passus gefunden, der Halter des Fahrzeuges hat das Kennzeichen „zur Entstempelung vorzulegen, um das Kennzeichen durch entfernen des Dienstsiegels vorzulegen“. Gemäß BGB ist das Erbrechen eines Dienstsiegels mit mehrjähriger Haft belegt.
Warum werde ich daher von den Bediensteten der Zulassungsstellen immer wieder aufgefordert, dieses Dienstsiegels zu erbrechen.
Das mir zur Verfügung gestellte Werkzeug stellt eine große Gefahr für einen ungeübte Person mit hoher Verletzungsgefahr dar. Weiterhin ist es auf jedem Amt oder Behörde, die Personen bei Umgang mit entsprechendem Werkzeug zu schulen und auf die Gefahren aufmerk zumachen. In Folge wurde eine Tischbohrmaschine mit einem entsprechendem Schleifkopf aufgestellt, um diesen Vorgang gefahrlos zu machen.
Am heuten Tag war dies nicht der Fall, und ich habe mich geweigert mit dem Hinweis auf das BGB, auf die Einweisung, was passiert bei er körperlichen Verletzung, was passiert bei einer unter umständen Arbeitsunfähigkeit, hier vor allem in Bezug auf einer eventuellen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Erst nach dem eine vorgesetzte Person hinzugeholt wurde, übernahm diese das Entfernen des Dienstsiegels.
Warum nicht gemäß unseren Vorschriften gleich ohne den Tumult bezüglich der Verweigerung.
Mir geht ein (mein) Fall ab.
Ich habe eine Kennzeichen mit 7 Zeichen (drei Buchstaben für den Ort, zwei Buchstaben und zwei Ziffern für die Erkennungsnummer) und die übereinanderliegenden Monate des Saisonkennzeichens.
Das Fahrzeug wird nun Oldtimer und soll das „H“ zusätzlich erhalten. Muss ich nun eine der beiden Ziffern oder Buchstaben der Erkennungsnummer opfern bzw. eine neue dreistellige Erkennungsnummer zugeteilt erhalten, damit die Grenze von 7 Zeichen wieder eingehalten wird?
Es ist unglaublich, wenn ich ganz ohne Nummernschild fahre, kostet es mich 60€, und weil ich die 12 Sterne des Eurorzeichens auf blauem Grund, mit einem kleinen Aufkleber des Fußballvereins überklebt habe, soll ich 65€ zahlen…
Alle Zeichen des Kennzeichens sind gut lesbar, auch das „D“ auf blauem Grund links, nur die Sterne eben nicht…
Der TÜV Mitarbeiter, bei dem ich schon 2 mal mit diesem Kennzeichen war, hat nicht einmal gesagt, das ich das besser abmachen soll, er sagte sogar: „Oh, ein Fan von….!“
Also das spottet jeder Beschreibungund löst bei mir nur Empörung aus…