Die Kennzeichengröße: Maßangaben für Autoschilder

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland.

Informationen zu den Kennzeichenmaßen und der Kennzeichenschrift

Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland
Informationen zur zugelassenen Kennzeichengröße in Deutschland

Das Kfz-Kennzeichen dient in Deutschland der Kennzeichnung und zum Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen. Das Nummernschild besteht immer aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer.

Die Kennzeichengröße kann aber von Fahrzeug zu Fahrzeug variieren. So ist es möglich, dass nicht jedes Kfz ein gleich großes Nummernschild besitzt. Sogar bei der Schrift gibt es Unterschiede. Welche das sind und welche Kennzeichengröße für Ihr Auto oder Ihre anderen Fahrzeuge gemäß der StVO geeignet ist, erfahren Sie hier. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Kennzeichen-Maße und Schriftarten.

FAQ: Kennzeichengröße

Ist die Größe der Kennzeichen vorgeschrieben?

Ja, für alle Merkmale der Kfz-Kennzeichen gibt es konkrete Vorgaben. So sind in der FZV zum Beispiel auch die Schriftart und die Höhe der einzelnen Zeichen genau definiert.

Wie groß ist ein Pkw-Kennzeichen?

Ein einzeiliges Kennzeichen ist max. 520 mm breit und 110 mm hoch. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sind alle Kennzeichen gleich groß?

Nein, je nach Art des Fahrzeugs können die Kennzeichen auch schmaler ausfallen oder zweizeilig sein. Dies ist zum Beispiel beim Motorrad der Fall.

Maße der Kfz-Kennzeichen-Schrift

Die Kennzeichenschrift ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgegeben. Verwendet werden darf nur die fälschungssichere FE-Schrift. Diese kann jedoch verschiedene Größen und Maße haben. Zwei Schriftarten sind dabei möglich: Die Mittelschrift und die Engschrift. Es gibt allerdings auch noch die sogenannte „verkleinerte Mittelschrift“. Diese ist jedoch nur für das Nummernschild am Motorrad oder für zweizeilige Kfz-Kennzeichen zugelassen.

  • Mittelschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern 44,5 mm
  • Engschrift: Schrifthöhe 75 mm; Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern 38,5 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm, Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29 mm

Die Engschrift darf laut Verkehrsrecht im Übrigen nur verwendet werden, wenn der Platz für die Mittelschrift nicht ausreicht. Die Mischung von Mittel- und Engschrift auf einem Kennzeichen ist nicht zulässig. Es gibt aber Toleranzen bei der Kennzeichengröße zur Fertigung der Pkw-Kennzeichen.

Zulässige Toleranzen bei der Fertigung der Schilder:

  • Mittelschrift / Engschrift (75 mm): Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm; Strichbreite +/- 1,0 mm
  • Verkleinerte Mittelschrift (49 mm): Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm; Strichbreite +/- 0,5 mm

Kennzeichengröße und Bestimmungen zu den Kennzeichenmaßen

Für alle Kennzeichenschilder gilt: Für die Kennzeichengröße ist keine Mindestbreite vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind jedoch festgelegt.

Die Größe der vorgesehenen oder eventuell vorgeschriebenen Anbringungsstelle am Auto darf ebenfalls nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muss auf beiden Seiten gleich sein. Außerdem sollte zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld eine Lichtkante von maximal 2,0 mm eingehalten werden. Das ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Kennzeichenmaße im Überblick:

  • Einzeiliges Kennzeichen: max. 520 mm breit, 110 mm hoch
  • Zweizeiliges Kennzeichen: max. 340 mm breit (bei einem Motorrad: 280 mm), 200 mm hoch
  • Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen: max. 255 mm breit, 130 mm hoch
  • Motorradkennzeichen: 180 bis 220 mm breit, 200 mm hoch

Die Kennzeichenmaße im Detail:

Kennzeichengröße des einzeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein Eurokennzeichen

Größe des Schildes: max. 520*110 mm (= maximale Breite, Höhe exakt festgelegt)

  • Strichbreite des umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis -1,0 mm)
  • Breite des Euro-Feldes: 45 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer (Raum für Plaketten):
    63,5 bis 67,5 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem / unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße des zweizeiligen Eurokennzeichens
Beispiel für ein zweizeiliges Kennzeichen

Die Größe des Schildes darf max. 340 x 200 mm betragen. Hierbei gelten die 340 mm als maximale Breite, während die Höhe exakt festgelegt ist.

Bei einer verkürzten Ausführung (z. B. für ein Motorrad) gilt eine Kennzeichengröße von max. 280 x 200 mm.

Auch die Strichbreite des umlaufenden Randes ist vorgeschrieben: Sie beträgt 4,5 mm, wobei eine Toleranz von +2,0 mm bis -1,0 mm) zulässig ist.

Zur oberen Zeile eines zweizeiligen Kennzeichens gelten folgende Maße:

  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm
  • Breite des Euro-Feldes: 40 mm
  • Abstand zwischen Euro-Feld und Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
  • Durchmesser der Stempelplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)
  • Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen oberer und unterer Zeile: 15 mm

In der unteren Zeile sind folgende Abstände einzuhalten:

  • Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
  • Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mm
Kennzeichengröße eines Saisonkennzeichens
Beispiel für ein Saisonkennzeichen

Hier gelten die gleichen Kennzeichenmaße wie für das Standard-Eurokennzeichen (ein- bzw. zweizeilig). Das zusätzliche Feld für die Gültigkeit (Betriebszeitraum) ist insgesamt 30 mm breit.

Der Abstand beträgt links und rechts jeweils mindestens 8 mm. Beim zweizeiligen Saisonkennzeichen wird das Zusatzfeld in der oberen Zeile rechts von den Plaketten eingeprägt.

Kennzeichengröße eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen)
Oldtimer-Kennzeichen

Beim einzeiligen H-Kennzeichen ist der Bereich für die Plaketten 58 bis 67,5 mm breit; der Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer beträgt 20 bis 30 mm. Das „H” entspricht einem normalen Buchstaben, der Abstand links davon beträgt ebenfalls 20 bis 30 mm, rechts davon 8 mm (zum Rand). Ansonsten gelten die Werte des einzeiligen Standardkennzeichens.


Beim zweizeiligen H-Kennzeichen misst der Bereich zwischen dem Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer wiederum 20 bis 30 mm. Ebenso groß ist auch hier der Raum links vom Kennbuchstaben „H” (rechts davon 8 mm zum Rand). Beim verkürzten zweizeiligen Schild (bis max. 280 mm) sind statt 20 bis 30 mm jeweils 15 bis 30 mm vorgesehen. Ansonsten gelten die Werte des zweizeiligen Standard-Eurokennzeichens.

Mögliche Abweichungen bei der Kennzeichengröße

Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung
Abweichungen von der vorgeschriebenen Kennzeichengröße entstehen durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung

Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der der Motorrad- oder Pkw-Schilder.

Diese Abweichungen der Maße sind jedoch so gering, dass sie bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle nicht beanstandet werden und auch mit dem bloßen Auge kaum sichtbar sind. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen.

Manche Fahrzeughalter lassen sich sogar bewusst Schilder mit einer abweichenden (vor allem kleineren) Kennzeichengröße prägen und spekulieren darauf, dass die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt. Auch kommt es vor, dass sich Fahrzeughalter vom Schildermacher gleich zwei Sätze des zugeteilten Kennzeichens für ihr Fahrzeug prägen lassen, einen mit der vorschriftsmäßigen Kennzeichengröße – und einen „nach Wunsch”, z.B. mit geringeren Abständen, Engschrift statt Mittelschrift usw.

Die „legalen” Kennzeichen werden dann der Zulassungsstelle vorgelegt und abgestempelt. Nachträglich werden die Plaketten aber durch den Fahrzeughalter wieder entfernt, und auf dem zweiten, ungestempelten Satz Schilder angebracht.

Diese Vorgehensweise ist natürlich verboten. Doch lässt sich bei Verkehrskontrollen kaum mehr nachvollziehen, dass die nun verwendeten, vorschriftswidrigen Schilder nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt wurden. Sollte das jedoch herauskommen, was immer möglich ist, drohen saftige Bußgelder. Daher ist es nur ratsam hier ehrlich zu bleiben und die richtigen Kennzeichengrößen am Pkw oder am Motorrad anzubringen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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