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Das Auto – so individuell wie sein Besitzer
Für so manch einen Fahrzeugbesitzer ist das eigene Auto viel mehr als nur eine bequeme Möglichkeit, um von A nach B zu kommen. Daher werden verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um dem geliebten Gefährt auf die eine oder andere Art und Weise eine persönliche Note zu verleihen. Eine Option können dabei sogenannte Wunschkennzeichen darstellen.
Doch welche Möglichkeiten haben Sie, um das Kfz-Kennzeichen Ihren Wünschen anzupassen? Gibt es Kombinationen, die in Deutschland nicht erlaubt sind? Lässt sich die Verfügbarkeit von einem Wunschkennzeichen online prüfen? Und welche Kosten können für das individuell zusammengestellte Nummernschild anfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Wunschkennzeichen
Diese Frage lässt sich mithilfe einer Suchmaske klären, die die Zulassungsstellen auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Ist das gewünschte Kennzeichen noch nicht vergeben, können Sie dieses anschließend direkt kostenpflichtig reservieren.
Nein, der Gesetzgeber verbietet laut FZV Zusammenstellung, die gegen die guten Sitten verstoßen. Dabei handelt es sich unter anderem um Buchstaben- und Zahlenkonstellationen, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können.
Die Behörden erheben für Reservierung von Wunschkennzeichen bundeseinheitlich Gebühren in Höhe von 12,80 Euro. Weitere Kosten fallen für die Prägung der Schilder sowie für die Zulassung des Fahrzeugs an.
Weitere Ratgeber zum Wunschkennzeichen:
Video: Wunschkennzeichen beantragen und Kennzeichen ummelden
Wie können Sie ein Nummernschild Ihren Wünschen anpassen?
Damit der Besitzer eines Fahrzeugs zum Beispiel infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung überführt werden kann, muss das Kfz über ein Kennzeichen zur Identifikation verfügen. Dieses zeigt eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die sich in folgende zwei Gruppen unterscheiden lassen:
- Unterscheidungszeichen
- Erkennungsnummer
Die Unterscheidungszeichen geben an, in welcher Stadt bzw. in welchem Landkreis das Fahrzeug zugelassen ist. Hierbei handelt es sich um eine Buchstabenkombination mit maximal drei Stellen. Diese Angabe zum Zulassungsbezirk lässt sich auch bei einem Wunschkennzeichen nicht frei bestimmen oder ändern.
Anders sieht es hingegen bei der Erkennungsnummer aus. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung aus Buchstaben und Zahlen, welche die Identifizierung des einzelnen Fahrzeugs ermöglicht. Dabei setzt sich die Erkennungsnummer aus 1 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Zahlen zusammen. Diese Kombination können Sie beim Kfz-Wunschkennzeichen anpassen.
Dabei lassen sich gerade aus dem Zusammenspiel von Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer verschiedene Wortspiele erzeugen. So können zum Beispiel die Bewohner von Bielefeld (BI) durch ihr Wunschnummernschild ihre Leidenschaft für Bier (BI-ER) zum Ausdruck bringen.
Darüber hinaus erfreuen sich aber auch die Initialen der Fahrzeugbesitzer und die Daten von wichtigen Ereignissen – wie etwa Geburtstagen oder Hochzeitstagen – an Beliebtheit. Der Fantasie sind dabei grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, allerdings ist nicht jede Kombination, die theoretisch möglich ist, auch erlaubt.
Welche Kombinationen können Sie sich nicht als Wunschkennzeichen aussuchen?
Durch ein Wunschkennzeichen haben Sie die Möglichkeit, durch die Zusammenstellung von Buchstaben und Zahlen lustige Wortspiele oder persönliche Erinnerungen zu schaffen. Allerdings gilt es dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. So heißt es in § 8 Abs. 1 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Aus diesem Grund sind bei der Vergabe von Wunschnummernschildern Abkürzungen, die für Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus stehen, ausgeschlossen. So sind unter anderem folgende Buchstabenkombinationen verboten:
- HJ – Hitlerjugend
- KZ – Konzentrationslager
- NS – Nationalsozialismus
- SA – Sturmabteilung
- SS – Schutzstaffel
Darüber hinaus können aber auch Städte, Landkreise und Bundesländer verschiedene Konstellationen für das Wunschkennzeichen sperren. So sind zum Beispiel in Nürnberg (N) die Kombinationen N-PD und N-SU untersagt. Im Saalekreis (SK) gilt ein Verbot für die Zusammenstellung SK-IN, da es sich hierbei um die Abkürzung für „Skinhead“ handelt.
In einigen Bundesländern ist auch die Verwendung der Zahlenkombinationen 18 und 88 nicht erlaubt. Die Begründung ergibt durch die Übertragung ins Alphabet, wodurch 18 zu AH (Adolf Hitler) und 88 zu HH (Heil Hitler) wird. Beides also Abkürzungen, die ebenfalls in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen.
Ist mein Wunschkennzeichen noch verfügbar?
Damit ein Fahrzeug zum Beispiel über das Beweisfoto eines Blitzers eindeutig identifiziert werden kann, darf jede Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nur einmal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Dieser Umstand kann dazu führen, dass das angedachte Wunschkennzeichen vielleicht gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer also für die Kombination auf dem Nummernschild eine besonders lustige oder kreative Idee hat, sollte die Verfügbarkeit von diesem Wunschkennzeichen überprüfen. Für die Suche stellen unter anderem die Zulassungsstellen auf ihren Internetseiten eine entsprechende Suchmaske bereit, mit welcher Sie die gewünschte Kombination mit einer Datenbank abgleichen können.
Diese Option, um für ein Wunschkennzeichen die Verfügbarkeit zu prüfen, ist kostenlos und bietet noch einen weiteren Vorteil. Denn wird angezeigt, dass noch kein anderes Fahrzeug mit dieser Kombination aus Buchstaben und Zahlen unterwegs ist, können Sie für das persönliche Wunschkennzeichen direkt eine Reservierung vornehmen.
Alternativ dazu können Sie auch einen Termin bei der Zulassungsstelle machen und dort das Wunschkennzeichen überprüfen lassen. Allerdings ist dies häufig mit langen Wartezeiten verbunden. Darüber hinaus haben die Sachbearbeiter meist nicht die Zeit, verschiedenste Kombinationen zu testen, sodass ggf. ein Kennzeichen zugeteilt wird.
Wie lange bleibt die Reservierung bestehen?
Haben Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert, gilt diese Vormerkung nur für einen begrenzten Zeitraum. Wie lang dieser ausfällt, kann dabei je nach Zulassungsstelle variieren. So kann die Zeitspanne unter Umständen nur zwei Wochen oder sogar sechs Monate betragen. Viele Zulassungsstellen räumen auch die Möglichkeit ein, die Reservierung zu verlängern. Welche Fristen und Regelungen dabei an Ihrem Heimatort gelten, sollten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen.
Was kosten Wunschkennzeichen?
Wer bei der Zulassungsstelle ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, muss die für diesen Service anfallenden Gebühren zahlen. Somit sind die auf Wunsch erstellten Kfz-Kennzeichen grundsätzlich teurer, als wenn die Behörde die Kombination aus Buchstaben und Zahlen per Liste oder Zufall vergibt.
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen ergeben sich aus der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind somit in der gesamten Bundesrepublik einheitlich. Für die Zuteilung des Wunschnummernschildes sieht der Gesetzgeber Gebühren in Höhe von 10,20 Euro vor. Hinzu kommt eine zusätzliche Gebühr von 2,60 Euro für die Reservierung.
Somit müssen Fahrzeugbesitzer, die für ihr Auto ein Wunschkennzeichen haben wollen, insgesamt mit Gebühren in Höhe von 12,80 Euro rechnen. Diese Summe erhebt die zuständige Behörde erst bei der Zulassung des Fahrzeugs.
Allerdings ist es mit diesen Gebühren noch nicht getan, denn für das Wunschkennzeichen fallen weitere Kosten an. Hierbei handelt es sich vor allem um die Ausgaben für die Herstellung der Schilder. Die Prägung der zwei Kfz-Kennzeichen schlägt dabei im Durchschnitt mit 15 bis 20 Euro zu Buche.