Wunschkennzeichen fürs Motorrad: Welche Vorschriften sind zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Individuelle Nummernschilder fürs Kraftrad

Wer sich ein Wunschkennzeichen für sein Motorrad wünscht, muss dabei die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.
Wer sich ein Wunschkennzeichen für sein Motorrad wünscht, muss dabei die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

Motorräder stehen nicht selten für ein ganz besonderes Lebensgefühl und vermitteln ein Gefühl der Freiheit und Unabhängigkeit. Daher soll vielleicht auch nicht irgendein beliebiges Kennzeichen das Kraftrad zieren. Wer auch bei diesem Identifikationsmerkmal für Kfz seine persönliche Note einbringen will, hat die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen fürs Motorrad zu wählen.

Doch gibt es beim individuellen Motorradkennzeichen rechtliche Besonderheiten zu beachten? Wo können Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Motorrad reservieren? Wie lässt sich die Verfügbarkeit prüfen? Und welche Kosten fallen dabei an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Wunschkennzeichen fürs Motorrad

Sind Wunschkennzeichen beim Motorrad möglich?

Ja, für beim Motorrad besteht die Option, ein Wunschkennzeichen anfertigen zu lassen.

Warum sind manche Kombinationen beim Nummernschild nicht erlaubt?

Grundsätzlich sind beim Kennzeichen alle Kombinationen untersagt, die gegen die guten Sitten verstoßen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Abkürzungen handeln, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen.

Welche Kosten fallen für das individuelle Nummernschild beim Motorrad an?

Möchten Sie für Ihr Motorrad ein Wunschkennzeichen reservieren, erhebt die zuständige Behörde dafür eine Gebühr von 12,80 Euro. Diese beinhaltet allerdings nicht die Herstellung der Schilder, sodass dafür noch weitere Ausgaben anstehen.

Welche Vorgaben gelten für das Wunschkennzeichen beim Motorrad?

Die Entscheidung für individuelle Nummernschilder kann zahlreiche Gründe haben. So können Fahrzeugbesitzer dadurch zum Beispiel wichtige Ereignisse festhalten, die Zugehörigkeit zu einem Verein kundtun oder zeigen, dass sie Fan kleiner Wortspiele sind. Allerdings setzt der Gesetzgeber der Kreativität auch Grenzen, denn nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind beim Wunschkennzeichen fürs Motorrad erlaubt. Denn in § 8 Abs. 1 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZVO) heißt es:

Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Das Unterscheidungszeichen steht für den Zulassungsort (Stadt bzw. Landkreis). Bei der Erkennungsnummer handelt es sich um die Zeichen, die beim Wunschkennzeichen angepasst werden können und aus Buchstaben sowie Zahlen besteht.
Wollen Sie für Ihr Motorrad ein Wunschkennzeichen beantragen, sind ein paar Buchstabenkombinationen tabu.
Wollen Sie für Ihr Motorrad ein Wunschkennzeichen beantragen, sind ein paar Buchstabenkombinationen tabu.

Untersagt sind beim Wunschkennzeichen fürs Motorrad vor allem Kürzel und Zahlen, die mit Organisationen bzw. Einrichtungen aus dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können. Darunter fallen unter anderem HJ, KZ, NS, SA und SS. Einige Bundesländer erlauben außerdem nicht die Verwendung der 18 und der 88.

Abhängig vom Wohnort können weitere Einschränkungen gelten. Denn gemeinsam mit dem Kürzel der Stadt bzw. des Landkreises können sich weitere unerwünschte Kombinationen ergeben. Der Saalkreis (SK) gibt beispielsweise kein Nummernschild mit den Buchstaben IN aus, da sich dadurch eine Abkürzung für Skinhead (SK-IN) ergibt.

Unabhängig von Verstößen gegen die guten Sitten stehen auch die Umlaute (Ä, Ö und Ü) in der Regel nicht zur Verfügung. Denn diese Sonderzeichen sind nicht überall in Europa gebräuchlich. Ausnahmen können allerdings die Kürzel der Landkreise darstellen.

Darüber hinaus ist aber auch der Platz begrenzt. Möchten Sie ein Motorradkennzeichen als Wunschkennzeichen gestalten, stehen Ihnen dafür in der Regel nur folgende Anzahl an Zeichen zur Verfügung:

  • Kürzel der Stadt bzw. des Landkreises plus 1 Buchstabe und 3 Ziffern
  • Kürzel der Stadt bzw. des Landkreises plus 2 Buchstaben und 2 Ziffern

Wunschkennzeichen reservieren fürs Motorrad: Wie gehen Sie vor?

Was kostet das Wunschkennzeichen für ein Motorrad?
Was kostet das Wunschkennzeichen für ein Motorrad?

Bevor Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, um dort das Wunschkennzeichen für Ihr Motorrad zu beantragen, sollten Sie in Erfahrung bringen, ob dieses überhaupt noch verfügbar ist. Gerade lustige Wortspiele oder auch Liebesbeweise für große Fußballvereine können unter Umständen bereits vergeben sein.

Möchten Sie für Ihr Motorrad das Wunschkennzeichen auf Verfügbarkeit prüfen lassen, ist dies über die Internetseite der Zulassungsstelle möglich. Stellt sich dabei heraus, dass die Kombination bereits vergeben ist, können Sie viele weitere Vorschläge prüfen. Diese Option besteht bei einem Termin in der Behörde häufig nicht, sodass nach zwei bis drei Fehlversuchen in der Regel ein zufälliges Kennzeichen generiert wird.

Ist Ihre gewünschte Kombination noch frei, haben Sie über den Online-Service zudem die Möglichkeit, das Wunschkennzeichen für Ihr Motorrad zu reservieren. Dadurch verhindern Sie, dass bis zu Ihrem Termin bei der Zulassungsstelle, ein andere Ihr Nummernschild zugeteilt bekommt. Wie lange die Reservierung gilt, variiert je nach Landkreis. Allerdings ist es häufig möglich, die Vormerkung zu verlängern.

Wichtig! Wünschen Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr Motorrad, fallen dafür Kosten an. Für die Reservierung des persönlichen Nummernschildes erhebt die Zulassungsstelle eine Gebühr von 2,60 Euro. Zusätzlich dazu schlägt die Zuteilung des Kennzeichens mit Kosten in Höhe von 10,20 Euro zu Buche, sodass Sie insgesamt 12,80 Euro zahlen müssen. Weitere Ausgaben entstehen durch die Herstellung des Nummernschildes.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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