Inhaltsverzeichnis
Das Nummernschild als gefragtes Unikat
Damit nach einem Verkehrsverstoß wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Besitzer des Tatfahrzeugs und somit in der Regel auch der verantwortliche Verkehrssünder ermittelt werden können, verfügen Kfz über ein Kennzeichen. Um eine Identifizierung zu ermöglichen, darf dabei jede Kombination aus Buchstaben und Zahlen aber nur ein einziges Mal vorkommen. Dies führt unter Umständen allerdings auch dazu, dass das angestrebte Wunschkennzeichen nicht mehr zur Auswahl steht.
Doch wie lässt sich herausfinden, ob das gewünschte Nummernschild noch verfügbar ist? Besteht die Möglichkeit, das Wunschkennzeichen online zu prüfen? Oder müssen Sie dafür die Zulassungsstelle aufsuchen? Und welche Kriterien werden vor der Zulassung von den Behörden kontrolliert? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Wunschkennzeichen prüfen
Ob ein Kennzeichen bereits vergeben ist, prüfen Sie am einfachsten auf der Internetseite der zuständigen Zulassungsstelle. Dort finden Sie eine Suchmaske, mit der Sie Ihre Kombination direkt mit der Datenbank der bereits vorhandenen Kennzeichen abgleichen können. In manchen Behörden ist die Abfrage und Reservierung zudem telefonisch möglich.
Nein, in der Regel erfolgt die Prüfung kostenlos. Erst bei einer Reservierung von Wunschnummernschildern fallen Gebühren an.
Besteht die Gefahr, dass eine Konstellation aus Buchstaben und/oder Zahlen gegen die guten Sitten verstößt, kann der Gesetzgeber die Verwendung beim Wunschkennzeichen verbieten. Dies ist zum Beispiel bei Abkürzungen der Fall, die für Organisationen aus der Zeit des Nationalsozialismus stehen. In diesem Fall haben auch Personen, deren Initialen einer solchen Abkürzung gleichen, das Nachsehen.
Video: Wunschkennzeichen beantragen und Kennzeichen ummelden
Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei? – So prüfen Sie die Verfügbarkeit
Sie haben Sie sich für Ihr Kennzeichen ein lustiges Wortspiel überlegt oder wollen vielleicht die Daten von einem besonderen Ereignis verwenden? Um herauszufinden, ob diese Kombination aus Buchstaben und Zahlen noch verfügbar ist, sollten Sie Ihr Wunschkennzeichen prüfen lassen. Für dieses Unterfangen haben Sie grundsätzlich verschiedene Optionen:
- Termin bei der Zulassungsstelle
- Online-Abfrage
Haben Sie für die Anmeldung eines Fahrzeugs einen Termin auf der Zulassungsstelle vereinbart, fragt der Sachbearbeiter in der Regel, ob Sie beim Kennzeichen bestimmte Vorlieben haben. Im Zuge dessen können ein bis zwei Vorschläge abgefragt werden. Allerdings können die Mitarbeiter aufgrund der hohen Arbeitsauslastung bei der Zulassungsstelle nicht alle Wunschkennzeichen bzw. Kombinationen prüfen, sodass Ihnen ggf. irgendein verfügbares Nummernschild zugeteilt wird.
Sie können aber auch im Vorfeld herausfinden, ob das gewünschte Kennzeichen noch verfügbar ist. Zum Prüfen stellen die Zulassungsbehörden auf ihren Internetseiten eine entsprechende Suchmaske zur Verfügung. Dort können Sie die Art des Nummernschildes auswählen und sich für eines der in Ihrem Landkreis möglichen Kürzel entscheiden. Danach können Sie in aller Ruhe verschiedenste Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen für das Wunschkennzeichen prüfen. Online haben Sie anschließend auch die Möglichkeit, eine verfügbare Zusammenstellung zu reservieren.
Wunschkennzeichen prüfen: Welche Anforderungen müssen Nummernschilder erfüllen?
Für die Vergabe von individuellen Nummernschildern ist es allerdings nicht nur ausschlaggebend, ob das Wunschkennzeichen noch verfügbar ist. So prüfen die Behörden auch die verwendeten Zahlen und Buchstaben, denn nicht alle sind auch erlaubt. In § 8 Abs. 1 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Wie der Auszug aus der FZV zeigt, kommen bestimmte Konstellationen beim Kfz-Kennzeichen nicht infrage. Hierbei handelt es sich insbesondere um Abkürzungen, die in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen. Dazu gehören insbesondere HJ, KZ, NS, SA und SS. Darüber hinaus können je nach Bundesland noch weitere Vorgaben bzw. Verbote gelten, weshalb es sinnvoll sein kann, im Vorfeld die geltenden Richtlinien für Wunschkennzeichen zu prüfen.