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Wenn es bei der Anmeldung des Fahrzeugs zu Verzögerungen kommt
Sie haben sich die perfekte Kombination für Ihr Nummernschild überlegt, aber mit dem passenden Fahrzeug hapert es noch? Damit Ihnen in der Zwischenzeit niemand das gewünschte Kennzeichen vor der Nase wegschnappt, können Sie sich für dieses für einen begrenzten Zeitraum vormerken lassen. Reicht diese Frist nicht aus, kann es notwendig sein, die für Wunschkennzeichen getätigte Reservierung zu verlängern.
Doch ist es überhaupt möglich, das individuelle Nummernschild weiterhin für andere Fahrzeughalter zu blockieren? Für welchen Zeitraum lässt sich bei einem Wunschkennzeichen die Reservierung verlängern? Müssen dafür Unterlagen eingereicht werden? Und fallen dadurch zusätzliche Kosten an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Beim Wunschkennzeichen die Reservierung verlängern
In vielen Städten und Gemeinden besteht diese Möglichkeit beim Wunschkennzeichen. Allerdings existiert dazu in Deutschland keine einheitliche Regelung, weshalb es auch Behörden gibt, die eine Verlängerung ablehnen.
Durch die Reservierung eines Wunschkennzeichens können Sie sicherstellen, dass kein anderer Fahrzeughalter eine bestimmte Kombination aus Buchstaben und Zahlen verwendet, bis Sie Ihr Fahrzeug zulassen können.
In manche Zulassungsstellen entstehen fürs Wunschkennzeichen zusätzliche Kosten, wenn die Reservierung verlängert wird. Wie hoch diese ausfallen und für welchen Zeitraum diese erhoben werden, lässt sich pauschal nicht angeben.
Video: Wunschkennzeichen beantragen und Kennzeichen ummelden
Persönliche Kennzeichen reservieren und verlängern: Wo ist dies möglich?
Wünschen sich Fahrzeugbesitzer für ihr Auto oder Motorrad ein besonderes Kennzeichen, müssen sie sich mit diesem Anliegen an zuständige Kfz-Zulassungsstelle des Landrates bzw. der Stadt wenden. Denn diese Behörde ist grundsätzlich für die Vergabe von Nummernschildern zuständig. Die Reservierung von Wunschkennzeichen ist dabei in der Regel sowohl bei einem Termin vor Ort als auch über das Internet möglich.
Für welchen Zeitraum Sie Ihr individuelles Nummernschild reservieren können, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Abhängig von der zuständigen Zulassungsstelle kann die Frist, bis zu der das Fahrzeug angemeldet werden muss, 10 bis 90 Tage betragen. Bei Verzögerungen ist es in der Regel aber auch möglich, die fürs Wunschkennzeichen getätigte Reservierung zu verlängern.
Für wie lange und wie oft eine solche Verlängerung möglich ist, unterscheidet sich ebenfalls je nach Behörde. Erkundigen Sie sich daher am besten direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Auf welche Art und Weise Sie die Fristverlängerung beantragen können, kann auch variieren. Zu den üblichen Optionen zählen folgende Kontaktmöglichkeiten:
- Persönlicher Termin vor Ort
- Schriftlich per Brief, Fax oder Mail
- Anruf in der Behörde
- Online über die Website der Behörde
Um bei einem Kfz-Kennzeichen die Reservierung zu verlängern, sind in der Regel keine besonderen Unterlagen notwendig. Ggf. ist bei der Behörde der gültige Personalausweis zur Identifikation vorzulegen. Alternativ dazu kann auch ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung verwendet werden. Haben Sie eine schriftliche Bestätigung der Reservierung des Wunschkennzeichens, können Sie diese sicherheitshalber ebenfalls zum Termin mitnehmen.
Entstehen zusätzliche Kosten, wenn Sie beim Wunschkennzeichen die Reservierung verlängern?
Die regulären Kosten für ein Wunschkennzeichen belaufen sich auf 12,80 Euro und setzen sich aus einer Gebühr für die Reservierung (2,60 Euro) sowie für die Zuteilung (10,20 Euro) zusammen. Erhoben wird diese Summe bei der Zulassung des Fahrzeugs. Ob weitere Kosten anfallen, wenn Sie für Ihr Wunschkennzeichen die Reservierung verlängern lassen, hängt in Deutschland von der zuständigen Behörde ab.
So besteht in Hamburg die Vormerkung nur für 14 Tage und muss danach kostenpflichtig erneuert werden. Für 90 Tage fallen dabei 10 Euro an. In Mainz hingegen ist eine Verlängerung grundsätzlich nicht möglich, sodass die Reservierung dort ggf. nach 60 Tagen verfällt. In manchen Gemeinden lässt sich die Frist aber auch ohne zusätzliche Ausgaben verschieben. Eine individuelle Auskunft können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten.