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Verletzungen am Kiefer bedeuten Beeinträchtigungen
Verkehrsunfälle oder auch tätliche Angriffe können eine Vielzahl an Verletzungen hervorrufen. Brüche sind dabei einige der langwierigsten Wunden. Auch ein Kieferbruch kann aus einem Unfall oder einer Körperverletzung hervorgehen und zu starken Beeinträchtigungen im Alltag führen. Doch haben Sie bei einem Kieferbruch Anspruch auf Schmerzensgeld?
Der Kiefer hat vielfältige Aufgaben im menschlichen Körper zu erfüllen. Neben dem Essen und der Unterstützung der Kommunikation durch die Mimik hat der Kieferknochen auch eine Bedeutung in Bezug auf den Zusammenhalt des Schädels. Ist dieser Knochen nun verletzt oder gebrochen, hat das mitunter enorme Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen.
Ob Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch gezahlt wird und wie diese Ansprüche geltend gemacht werden können, beantwortet der folgende Artikel zum Thema.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch
Ist eine andere Person schuld an Ihrem gebrochenen Kiefer, können Sie in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Diese Aufgabe übernimmt der Schädiger bzw. seine Versicherung. Hilfe sowie Informationen zur genauen Vorgehensweise erhalten Sie von einem Anwalt.
Bei einem Kieferbruch kann das Schmerzensgeld unterschiedlich hoch ausfallen. Beispiele für vergangene Urteile über Schmerzensgeldsummen bei gebrochenen Kiefern finden Sie in dieser Tabelle.
Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch: Wann ist das möglich?
Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Schmerzensgeld bildet der § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach können diejenigen Schmerzensgeld beantragen, denen durch das Verhalten oder die Handlung anderer vorsätzlich oder fahrlässig physisches oder seelisches Leid zugefügt wurde.
Ein solcher sogenannter immaterieller Schaden soll so durch die Zahlung von einer Entschädigung ausgeglichen werden. Die Einschränkungen, die einen Kieferbruch begleiten, durch Schmerzensgeld zu kompensieren, ist also gesetzlich untermauert. Gleichzeitig hat das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion, die den Umstand, dass Schmerzen zugefügt wurden, berücksichtigen soll.
Betroffene können einen solchen zivilrechtlichen Anspruch entweder persönlich direkt beim Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen oder dies über einen Anwalt veranlassen. In der Regel sollte eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Ist dies jedoch nicht möglich oder ist eine Schmerzensgeldzahlung mit einem Strafverfahren gekoppelt, entscheiden die Gerichte über den Anspruch an sich und auch über die Höhe.
Wie hoch fällt bei einem Kieferbruch das Schmerzensgeld aus?
Grundsätzlich ist eine pauschale Aussage über die Höhe eines Schmerzensgeldes nicht möglich, denn die zu zahlenden Summen sind immer vom individuellen Fall abhängig. Die Umstände das Unfalls oder eines Angriffs spielen bei der Berechnung immer eine Rolle, sodass die Höhe für jeden Einzelfall unterschiedlich ausfällt. So hat auch ein eventuelles Mitverschulden eine Bedeutung für den Anspruch sowie die Höhe der Entschädigung.
So kann nicht grundsätzlich gesagt werden, dass ein doppelter Kieferbruch mehr Schmerzensgeld bedeutet als ein einfacher oder dass ein Kieferbruch, der durch einen Angriff entstanden ist, eine höhere Summe garantiert.
Die Schwere der Verletzung spielt bei der Entscheidung jedoch oft eine wichtige Rolle. Auch das Ausmaß der Beeinträchtigung im Alltag sowie ein Verlust an Lebensfreude haben Einfluss auf die gewährte oder vereinbarte Summe.
Um einen Überblick über eventuelle Summen zu erhalten, die bei einem Kieferbruch als Schmerzensgeld zugesprochen wurden, können sowohl Betroffene als auch Anwälte und Richter gängige Schmerzensgeldtabellen nutzen. Diese führen Urteile zu verschiedenen Verletzungsarten auf und geben Hinweise, welche Beträge im individuellen Fall möglich und eventuell angemessen sein können.
Wie viel bei einem Kieferbruch an Schmerzensgeld laut Tabelle möglich sein kann, kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden:
Entschädigung | Summe | Gericht, Aktenzeichen, Jahr |
---|---|---|
Unterkiefer- fraktur, Schürfwunden | etwa 500 € | LG München, Az. 31 S 862/98, 1998 |
schwere Kiefer- fraktur nach einem Faustschlag | etwa 3.000 € | OLG Saarbrücken 3 U 142/89, 16.11.1990 |
Unterkiefer- fraktur, Nervverletzung, Knie- und Fußfraktur, Sprung- gelenkverrenkung | etwa 20.500 € | LG Darmstadt, Az. 10 O 333/88, 1993 |