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FAQ: Kindersitz
Der Kindersitz für das Auto sorgt bei einem Unfall für mehr Sicherheit, denn aufgrund der geringeren Körpergröße bietet der Sicherheitsgurt keinen ausreichenden Halt. Daher schreibt der Gesetzgeber bei der Personenbeförderung von Kindern eine spezielle Rückhalteeinrichtung vor.
Ein geeigneter Autositz für Kinder ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder zur Erreichung einer Körpergröße von 150 cm vorgeschrieben. Was bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Kindersitzpflicht droht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bei der Wahl des richtigen Kindersitzes ist nicht auf das Alter ausschlaggebend. Stattdessen werden beim Autokindersitz die Gruppen anhand der Größe oder des Gewichts unterteilt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es ist grundsätzlich zulässig einen Kindersitz vorne zu montieren. Ein Mindestalter oder eine Mindestgröße schreiben die Verkehrsregeln nicht vor. Bei einer Babyschale oder einem Reboarder ist allerdings die Deaktivierung des Airbags erforderlich.
Bußgeldkatalog zum Kindersitz im Auto
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
121600 | Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. | 60 | 1 |
121606 | Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. | 70 | 1 |
335100 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25 |
Video: Wann ist ein Kindersitz Pflicht?
Welche Anforderungen muss der Autositz fürs Kind erfüllen?
Um bei einem Unfall im Straßenverkehr das Verletzungsrisiko zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber bei der Personenbeförderung verschiedene Maßnahmen vor. So besteht insbesondere die Verpflichtung einen Sicherheitsgurt anzulegen. Sind Kinder mit an Bord, muss gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine geeignete Rückhalteeinrichtung – umgangssprachlich auch als Kindersitz bezeichnet – zum Einsatz kommen. Unter § 21 Abs. 1a StVO heißt es dazu:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].
Damit ein für Kinder bestimmter Autositz die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muss dieser einer gültigen Prüfnorm entsprechen und über ein oranges Prüfsiegel verfügen. Aktuell finden die Prüfnormen UN ECE Reg. 44 und UN ECE Reg. 129 – auch bekannt als i-Size) Anwendung. Beide Normen unterteilen die Kindersitze in Gruppen, was Eltern beim Kauf einer passenden Rückhalteeinrichtung helfen soll. Dabei werden allerdings unterschiedliche Werte zugrunde gelegt.
So orientiert sich die Norm UN ECE Reg. 44 am Gewicht der Kinder und sieht dabei eine Unterteilung in folgende Gruppen vor:
- 0: bis 10 kg
- 0+: bis 13 kg
- 1: 9 – 18 kg
- 2: 15 – 25 kg
- 3: 22 – 36 kg
Bei der Norm UN ECE Reg. 129 wird der Kindersitz durch die Größe der Kinder bestimmt. Zudem sieht die Prüfnorm bei Kindersitzen bis zum 15 Monat das rückwärtsgewandte Fahren und standardmäßig eine Befestigung mithilfe von Isofix vor. Dies soll bei Rückhalteeinrichtungen das Risiko eines falschen Einbaus verringern. Die Unterteilung bei i-Size erfolgt in folgende Klassen:
- Q0: bis 60 cm
- Q1: 60 – 75 cm
- Q1,5: 75 – 87 cm
- Q3: 87 – 105 cm
- Q6: 105 – 125 cm
- Q10: bis 125 cm
Babyschale, Reboarder, Sitzerhöhung: Welchen Kindersitz brauche ich?
Die Entscheidung für einen Kinderautositz fällt vielen Eltern schwer, denn abhängig von den Einteilungen der Prüfnormen bietet der Handel auch noch unterschiedlichste Modelle an. In den ersten Lebensmonaten kommen üblicherweise Baby- bzw. Kindersitzschalen zum Einsatz. Die Babys befinden sich darin in einer halb liegenden Position, die vor allem den empfindlichen Nacken schützen soll. Zudem wird im Auto ein solcher Kindersitz entgegen der Fahrrichtung positioniert. Wollen Sie die Babyschale auf dem Beifahrersitz platzieren, schreibt der Gesetzgeber die Deaktivierung des Front-Airbags vor.
Reicht der Platz in der Babyschale nicht mehr aus, benötigt das Kleinkind einen neuen Autositz. Dabei kann ein Kindersitz das Kleinkind auf verschiedenen Weisen sichern. Eine Option ist der Einsatz eines sogenannten Fangkörpers. Der Autositz besteht dabei aus einer Sitzschale und eine Art Tischchen – offiziell als Fangkörper bezeichnet. Dieser Tisch wird durch den regulären Sicherheitsgurt fixiert und hält beim Unfall das Kind im Sitz. Darüber hinaus werden ein Großteil der Kräfte, die bei einer Notbremsung oder einer Kollision wirken, durch den Fangkörper abgeleitet.
Autositze für Kleinkinder können alternativ dazu auch über Hosenträger- oder Fünfpunktgurte verfügen. Entsprechende Gurtsysteme kommen auch beim Motorsport zum Einsatz und sorgen in der Sitzschale für einen sicheren Halt sowie eine optimale Kraftverteilung.
Immer beliebter werden die sogenannten Reboarder. Dabei sichert die Kinder im Auto ein rückwärtsgewandter Sitz. Dieser nimmt allerdings verhältnismäßig viel Platz ein und nicht alle Kinder vertragen das Fahren entgegen der Fahrrichtung. Allerdings gelten Reboarder als besonders sicher.
Als letzten Autositz nutzen Kinder üblicherweise die Sitzerhöhung im Auto. Die Kindersitzerhöhung dient vor allem dazu, den Größenunterschied zu erwachsenen Mitfahrern auszugleichen, damit der normale Sicherheitsgurt optimal über der Brust verläuft. Aus diesem Grund kommt eine Autokindersitzerhöhung in der Regel erst ab einer Körpergröße von 125 cm zum Einsatz.
Worauf müssen Sie bei Autokindersitzen achten?
Vor der Anschaffung eines Kindersitzes studieren Eltern nicht selten die verschiedensten Testberichte, schließlich geht es um die Verkehrssicherheit des eigenen Nachwuchses. Welche Rückhalterichtung am besten ist, lässt sich allerdings nur schwer beurteilen und nachvollziehen.
Daher kann es durch aus sinnvoll sein, einen Fachmarkt aufzusuchen und sich die verschiedenen Modelle genauer anzusehen. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, diese beim Händler probeweise ins eigene Auto einzubauen. Denn nicht jeder Kindersitz ist auch mit jedem Fahrzeug kompatibel. Schwierigkeiten kann es zudem geben, wenn Sie mehrere Kindersitze in einem Auto unterbringen müssen. Auch in diesem Fall ist vor dem Kauf ein Test sinnvoll.
Nicht zu unterschätzen sind auch die anfallenden Kosten für die verschiedenen Rückhalteeinrichtungen. So ist eine fürs Auto bestimmte, einfache Kindersitzerhöhung zwar bereits ab 20 Euro zu erhalten, für einen Kindersitz mit richtiger Sitzschale können aber schnell mehrere hundert Euro anfallen. Da Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag bzw. einer Körpergröße von 150 cm mehrere Autositze benötigen, können mitwachsende Kindersitze ggf. eine etwas günstigere Option sein. Allerdings ist es bei diesen Modellen immer wieder Umbauten und Anpassungen notwendig. Gerade durch diese kann ein mitwachsender Kindersitz ein gewissen Fehlerpotenzial bergen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt über die richtige Handhabung informieren.
Übrigens! Gerne wird ein Kindersitz im Familien- oder Freundeskreis weitergegeben. Grundsätzlich eine gute Idee, um Kosten zu sparen. Allerdings haben Autositze nur eine begrenzte Haltbarkeit. So empfehlen Experten den Einsatz maximal für einen Zeitraum von 5 Jahren.