Kleinkraftrad: Voraussetzungen und Regelung für die Nutzung im Straßenverkehr

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Kleinkraftrad: Mehr als 45 km/h sind nicht erlaubt.
Kleinkraftrad: Mehr als 45 km/h sind nicht erlaubt.

Sind Verkehrsteilnehmer zu jung für einen PKW- bzw. Motorradführerschein oder geben die finanziellen Möglichkeiten den Kauf eines Autos nicht her, kann ein Kleinkraftrad für eine gewisses Maß an Mobilität sorgen. Auch halten sich die Unterhaltskosten im Rahmen, sodass ein solches Fahrzeug eine Alternative zum Auto oder Motorrad darstellen kann. Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen allerdings auch bei einem Kleinkraftrad bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Verkehrsregeln beachtet werden.

Ob für eine Kleinkraftrad ein Führschein notwendig oder eine Prüfbescheinigung ausreicht und ob immer eine Versicherung vorhanden sein muss, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachten wir die Verkehrsregeln sowie die möglichen Sanktionen, die bei Verstößen auf Sie zukommen können.

Bußgelder bei Verstößen auf einem Kleinkraftrad

TBNRTat­be­standBuß­geld (€)Punk­te
121100Sie be­förder­ten auf dem Kraft­rad ohne be­son­deren Sitz eine Person.5
121178Sie trugen wäh­rend der Fahrt kei­nen ge­eigneten Schutz­helm.15
121612Sie be­förderten auf ein­em Kraft­rad ein Kind, ob­wohl es kei­nen Schutz601
121618Sie be­förderten auf ei­nem Kraft­rad meh­rere Kin­der, ob­wohl sie kei­nen
Schutz­helm tru­gen
701
102100Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg10
102101Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg und be­hinder­ten +)
An­dere
15
102102Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg und ge­fährd­eten +)
An­dere.
20
102103Sie be­nutz­ten vor­schrifts­widrig den Geh­weg. Es kam zum Un­fall25
804612Sie setz­ten das Fahr­zeug ohne gül­tiges Ver­sicherungs­kenn­zeichen
auf einer öff­ent­lichen Straße in Be­trieb.
40
205100Sie führ­ten beim Füh­ren eines Mofas/ge­schwindigkeits­be­schränkten
Kraft­fahr­zeuges *) die Prüf­be­scheini­gung oder den Füh­rer­schein nicht
mit
10
Ver­stoß ge­gen das Pflicht­ver­sicher­ungs­gesetzGeld- oder Frei­heits­strafe
Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nisGeld- oder Frei­heits­strafe

FAQ: Kleinkraftrad

Wann handelt es sich um ein Kleinkraftrad?

Kleinkrafträder sind nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zwei- oder dreispurige Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mehr als 45 km/h schnell sein können. Welche Fahrzeuge meist als solche bezeichnet werden, erfahren Sie hier.

Ist ein Führerschein für ein Kleinkraftrad vorgeschrieben?

Ob Sie einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigen, ist von der Leistung und der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abhängig. Für die Nutzung im Straßenverkehr benötigen Sie zwar keine Zulassung, jedoch muss für ein Kleinkraftrad eine Versicherung vorliegen.

Sind Sanktionen bei Verstößen möglich?

Ja. Halten Sie sich auf einem Kleinkraftrad nicht an die geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften, drohen Verwarn- und Bußgelder. Die Tabelle zeigt, wann dies der Fall sein kann.

Kleinkraftrad: Welche Fahrzeuge zählen dazu?

Eine Zulassung benötigt ein Kleinkraftrad nicht.
Eine Zulassung benötigt ein Kleinkraftrad nicht.

Als Kleinkraftfahrzeuge gelten in der Regel Mofas, Mokicks, Moped oder auch bestimmte Motorroller, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.

Definiert ist das unter anderem in § 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Neben dieser Höchstgeschwindigkeit bestimmt der benannte Paragraph auch noch weitere Eigenschaften, die ein Fahrzeug in die Kategorie Kleinkraft einordnen.

Für ein zweirädriges Kleinkraftrad gelten daher zusätzlich folgende Bedingungen:

  • Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW

Für dreirädrige Kleinkrafträder gibt es ebenfalls zusätzliche Bestimmungen zur Leistung des Fahrzeugs. Sie lauten gemäß FZV wie folgt:

  • Fremdzündungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Andere Verbrennungsmotoren mit maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
  • Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW

Erfüllen Fahrzeuge diese technischen und bauartbedingten Voraussetzungen, gelten sie als Kleinkraftrad und sind zulassungsfrei. Das bedeutet, Sie müssen sie nicht bei der Zulassungsbehörde anmelden. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist allerdings notwendig. Ohne eine solche, dürfen Sie mit einem Kleinkraftrad nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie ohne die notwendige Versicherung unterwegs sind.

Die Versicherung für ein Kleinkraftrad wird durch das angebrachte Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Ist ein solches nicht vorhanden, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Besteht kein Versicherungsschutz, kann das Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Für die Anmeldung bei der Versicherung sind die Daten des Fahrzeugs nötig. Diese sind in der ABE hinterlegt. Zudem sind auch die Informationen zum Fahrzeughalter bei der Anmeldung anzugeben.

Führerschein oder Prüfbescheinigung: Die Art des Fahrzeugs ist entscheidend

Ein Kleinkraftrad ohne Führerschein zu fahren, obwohl ein solcher vorhanden sein muss, ist keine gute Idee. Denn auch bei einem solchen Fahrzeug bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis, dass Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Doch wann ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig und wann reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus?

Mit Führerschein und Prüfbescheinigung: Auf dem Kleinkraftrad gilt Helmpflicht.
Mit Führerschein und Prüfbescheinigung: Auf dem Kleinkraftrad gilt Helmpflicht.

Grundsätzlich können Sie ein Kleinkraftrad mit einem Autoführerschein fahren. Ist dieser nicht vorhanden oder sind Sie zu jung, um diesen zu erwerben, müssen je nach Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche beispielsweise für eine Mofa-Prüfbescheinigung gelten, legen § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie auch die Anlage 2 zur FeV fest. Die Bescheinigung wird für Fahrzeuge erteilt, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Bescheinigung und dürfen ein entsprechendes Kleinkraftrad ohne diese fahren. Sie müssen bei einer Kontrolle nur ihr Alter belegen.

Anders sieht es da bei Kleinkrafträdern aus, die schneller als 25 km/h und bis zu 45 km/h fahren. In diesem Fall benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu können.

Zusammenfassend gilt also Folgendes:

  • Prüfbescheinigung: Mofa bis 25 km/h
  • Führerschein Klasse AM: Mokick, Moped, Motorroller bis 45 km/h

Um die Prüfbescheinigung für ein Kleinkraftrad zu erhalten, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische sowie praktische Fahrausbildung absolvieren und eine theoretische Prüfung bestehen. Bei der Klasse AM kommt dann eine praktische Prüfung hinzu. Hier liegt das Mindestalter ebenfalls bei 15 Jahren.

Verkehrsregeln: Das gilt auf einem Kleinkraftrad

Ein Kleinkraftrad darf nur auf der Straße gefahren werden, sofern Zusatzzeichen nichts anderes erlauben.
Ein Kleinkraftrad darf nur auf der Straße gefahren werden, sofern Zusatzzeichen nichts anderes erlauben.

Ein Kleinkraftrad gilt gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) als Fahrzeug, sodass die Nutzung der Fahrbahn vorgeschrieben ist. Sie dürfen also weder auf dem Gehweg noch auf dem Radweg unterwegs sein. Ist das Befahren von Fußgängerzonen oder anderen, sonst nicht zugänglichen Bereichen durch ein Zusatzzeichen erlaubt, müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. In Fußgängerzonen zum Beispiel, hat der Fußgängerverkehr Vorrang.

Die StVO schreibt zudem eine allgemeine Helmpflicht auch für ein Kleinkraftrad vor. Gemäß § 21a StVO ist ein Helm zu tragen, wenn die Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h möglich ist. Das gilt für Fahrer und Mitfahrer. Die Helmpflicht fällt weg, wenn der Fahrer durch vorhandene Sicherheitsgurte gesichert ist.

Fahrer und Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Für ein Kleinkraftrad ist ein TÜV zwar nicht vorgeschrieben, eine Betriebserlaubnis muss jedoch vorhanden sein. Das gilt auch, wenn Sie an ein Kleinkraftrad einen Anhänger anhängen. Zudem sind hier die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beachten.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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