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Sind Verkehrsteilnehmer zu jung für einen PKW- bzw. Motorradführerschein oder geben die finanziellen Möglichkeiten den Kauf eines Autos nicht her, kann ein Kleinkraftrad für eine gewisses Maß an Mobilität sorgen. Auch halten sich die Unterhaltskosten im Rahmen, sodass ein solches Fahrzeug eine Alternative zum Auto oder Motorrad darstellen kann. Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen allerdings auch bei einem Kleinkraftrad bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Verkehrsregeln beachtet werden.
Ob für eine Kleinkraftrad ein Führschein notwendig oder eine Prüfbescheinigung ausreicht und ob immer eine Versicherung vorhanden sein muss, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachten wir die Verkehrsregeln sowie die möglichen Sanktionen, die bei Verstößen auf Sie zukommen können.
Bußgelder bei Verstößen auf einem Kleinkraftrad
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|---|
121100 | Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. | 5 | |
121178 | Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 | |
121612 | Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutz | 60 | 1 |
121618 | Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen | 70 | 1 |
102100 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg | 10 | |
102101 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) Andere | 15 | |
102102 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) Andere. | 20 | |
102103 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall | 25 | |
804612 | Sie setzten das Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40 | |
205100 | Sie führten beim Führen eines Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges *) die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit | 10 | |
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz | Geld- oder Freiheitsstrafe | ||
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe |
FAQ: Kleinkraftrad
Kleinkrafträder sind nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zwei- oder dreispurige Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht mehr als 45 km/h schnell sein können. Welche Fahrzeuge meist als solche bezeichnet werden, erfahren Sie hier.
Ob Sie einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigen, ist von der Leistung und der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abhängig. Für die Nutzung im Straßenverkehr benötigen Sie zwar keine Zulassung, jedoch muss für ein Kleinkraftrad eine Versicherung vorliegen.
Ja. Halten Sie sich auf einem Kleinkraftrad nicht an die geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften, drohen Verwarn- und Bußgelder. Die Tabelle zeigt, wann dies der Fall sein kann.
Kleinkraftrad: Welche Fahrzeuge zählen dazu?
Als Kleinkraftfahrzeuge gelten in der Regel Mofas, Mokicks, Moped oder auch bestimmte Motorroller, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Definiert ist das unter anderem in § 2 Nr. 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Neben dieser Höchstgeschwindigkeit bestimmt der benannte Paragraph auch noch weitere Eigenschaften, die ein Fahrzeug in die Kategorie Kleinkraft einordnen.
Für ein zweirädriges Kleinkraftrad gelten daher zusätzlich folgende Bedingungen:
- Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
- Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
Für dreirädrige Kleinkrafträder gibt es ebenfalls zusätzliche Bestimmungen zur Leistung des Fahrzeugs. Sie lauten gemäß FZV wie folgt:
- Fremdzündungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
- Andere Verbrennungsmotoren mit maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- Elektromotor mit maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW
Erfüllen Fahrzeuge diese technischen und bauartbedingten Voraussetzungen, gelten sie als Kleinkraftrad und sind zulassungsfrei. Das bedeutet, Sie müssen sie nicht bei der Zulassungsbehörde anmelden. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist allerdings notwendig. Ohne eine solche, dürfen Sie mit einem Kleinkraftrad nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie ohne die notwendige Versicherung unterwegs sind.
Die Versicherung für ein Kleinkraftrad wird durch das angebrachte Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Ist ein solches nicht vorhanden, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Besteht kein Versicherungsschutz, kann das Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Für die Anmeldung bei der Versicherung sind die Daten des Fahrzeugs nötig. Diese sind in der ABE hinterlegt. Zudem sind auch die Informationen zum Fahrzeughalter bei der Anmeldung anzugeben.
Führerschein oder Prüfbescheinigung: Die Art des Fahrzeugs ist entscheidend
Ein Kleinkraftrad ohne Führerschein zu fahren, obwohl ein solcher vorhanden sein muss, ist keine gute Idee. Denn auch bei einem solchen Fahrzeug bedeutet das Fahren ohne Fahrerlaubnis, dass Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Doch wann ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig und wann reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus?
Grundsätzlich können Sie ein Kleinkraftrad mit einem Autoführerschein fahren. Ist dieser nicht vorhanden oder sind Sie zu jung, um diesen zu erwerben, müssen je nach Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche beispielsweise für eine Mofa-Prüfbescheinigung gelten, legen § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie auch die Anlage 2 zur FeV fest. Die Bescheinigung wird für Fahrzeuge erteilt, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Bescheinigung und dürfen ein entsprechendes Kleinkraftrad ohne diese fahren. Sie müssen bei einer Kontrolle nur ihr Alter belegen.
Anders sieht es da bei Kleinkrafträdern aus, die schneller als 25 km/h und bis zu 45 km/h fahren. In diesem Fall benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu können.
Zusammenfassend gilt also Folgendes:
- Prüfbescheinigung: Mofa bis 25 km/h
- Führerschein Klasse AM: Mokick, Moped, Motorroller bis 45 km/h
Um die Prüfbescheinigung für ein Kleinkraftrad zu erhalten, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein, eine theoretische sowie praktische Fahrausbildung absolvieren und eine theoretische Prüfung bestehen. Bei der Klasse AM kommt dann eine praktische Prüfung hinzu. Hier liegt das Mindestalter ebenfalls bei 15 Jahren.
Verkehrsregeln: Das gilt auf einem Kleinkraftrad
Ein Kleinkraftrad gilt gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) als Fahrzeug, sodass die Nutzung der Fahrbahn vorgeschrieben ist. Sie dürfen also weder auf dem Gehweg noch auf dem Radweg unterwegs sein. Ist das Befahren von Fußgängerzonen oder anderen, sonst nicht zugänglichen Bereichen durch ein Zusatzzeichen erlaubt, müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen. In Fußgängerzonen zum Beispiel, hat der Fußgängerverkehr Vorrang.
Die StVO schreibt zudem eine allgemeine Helmpflicht auch für ein Kleinkraftrad vor. Gemäß § 21a StVO ist ein Helm zu tragen, wenn die Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h möglich ist. Das gilt für Fahrer und Mitfahrer. Die Helmpflicht fällt weg, wenn der Fahrer durch vorhandene Sicherheitsgurte gesichert ist.
Fahrer und Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Für ein Kleinkraftrad ist ein TÜV zwar nicht vorgeschrieben, eine Betriebserlaubnis muss jedoch vorhanden sein. Das gilt auch, wenn Sie an ein Kleinkraftrad einen Anhänger anhängen. Zudem sind hier die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu beachten.