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Ein lautstarker Streit zwischen Geschwistern, das weinende Baby in der Nacht, Indianergeheul im Garten oder das Getrampel auf dem Parkettboden. Kinder sind meistens alles andere als leise.
Doch welche Lärmbelästigung durch Kinderlärm beim Nachbarn muss toleriert werden? Und ab wann gilt dies als Ruhestörung durch Kinder. Und was sagt das Mietrecht hierzu? Diese und andere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.
FAQ: Lärmbelästigung durch Kinder
Gemäß zahlreichen Urteilen ist „normaler“ Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung zu bewerten. Nachbarn oder Vermieter müssen daher die mitunter lauten Geräusche der Kinder üblicherweise hinnehmen.
Ja, Eltern müssen ihre Kinder dazu anhalten, sich an die durch Gesetze oder Verordnungen festgelegten Ruhezeiten zu halten.
Handelt es sich nicht um „normalen“ Kinderlärm sondern um rücksichtslosen und eigentlich vermeidbaren Krach, kann dies ggf. eine Mietminderung rechtfertigen. Bevor Sie entsprechende Maßnahmen sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden. Über weiter Optionen informieren wir Sie hier.
Zu tolerierender Kinderlärm – Ein Urteil von 1982
Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang. Dies ist Teil einer gesunden Entwicklung und daher zu tolerieren. Hierzu gehört vor allem der beim Spielen übliche Kinderkrach, aber auch das Lachen und Weinen und das Schreien des Babys, wenn es nachts wach wird. All diese Geräusche müssen Nachbarn grundsätzlich akzeptieren. Nach einem Gerichtsurteil ist dieser Kinderlärm keine Ruhestörung:
So entschied bereits das Amtsgericht Bergisch-Gladbach im Jahre 1982 (AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, 26 C 14/82).
Seitdem nimmt die Toleranz gegenüber Kinderlärm immer mehr zu, auch in der Rechtsprechung.
Für Nachbarn von Familien wird es dadurch schwieriger, eine Ruhestörung durch Kinder gerichtlich unterbinden zu lassen.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass nach den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer Kinderlärm immer mehr als „Ausdruck kindlicher Entfaltung“ betrachtet wird. Und dieser ist sozialadäquat und damit zulässig.
Krach auf dem Spielplatz – Kindergeschrei ist keine Lärmbelästigung
Auch in der Nähe von Spielplätzen entfacht immer wieder ein Nachbarstreit wegen Kinderlärm. Anwohner fordern wegen ihres Ruhebedürfnisses mehr Rücksichtnahme. Die Richter vertreten hierzu jedoch gewöhnlich eine andere Auffassung. Auf Spielplätzen sollen sich Kinder frei entfalten können.
In einem Gerichtsurteil über Kinderlärm aus dem Jahr 2008 wird ausgeführt, dass ein Spielplatz bzw. sein Bau nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Vielmehr müssen die Anwohner den Lärm der tobenden Kinder hinnehmen.
Diese Ansicht vertreten sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz (VerwG Koblenz, Urteil vom 06.11.2012, 1 K 642/12.KO) als auch das Verwaltungsgericht Trier (VerwG Trier, Urteil vom 23.01.2008, 5 K 505/07.TR).
Die ortsüblichen Ruhezeiten sind jedoch auch von Kindern einzuhalten. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr gilt die Nachtruhe, und zwar auch für Kinder.
Was gilt im Mietrecht zum Kinderlärm wie Trampeln und Schreien in der Wohnung? Das Landgericht Wuppertal urteilte zu Lärm durch Kinder in der Mietwohnung, dass dieser Lärm keine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08).
Dies gilt übrigens unabhängig davon, ab die Kinder an erlaubten Orten oder verbotenen Stellen wie dem Garagenhof Krach machen.
Übrigens gilt auch die Lärmbelästigung durch den Kindergarten gewöhnlich als sozialadäquat und ist damit zu dulden.
Lärm durch Kinder – Ruhestörungen durch rücksichtsloses Verhalten
Trotz dieser hohen Toleranz gegenüber müssen sich Anwohner und Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Nur den üblichen Kinderlärm müssen sie hinnehmen und sich dementsprechend den kindlichen Interessen unterordnen. Rücksichtsloser und unnötiger Krach fällt jedoch nicht hierunter.
Wenn der Radau über die Geräuschkulisse hinausgeht, die für Kinder üblich ist, dürfen Mieter ihre Mietzahlungen mindern. Zuvor müssen sie jedoch den Vermieter über die Ruhestörung durch Kinderlärm in der Mietwohnung informieren und diesen dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden.
Wie hoch die jeweilige Mietminderung ausfällt, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.
Mindern Sie die Miete zu stark, laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter Ihnen wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigt. Um hier sicherzugehen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten.
Streit mit dem Nachbarn wegen Kinderlärm – Lieber das Gespräch suchen
Gerade weil die heutige Rechtslage sehr viel Toleranz gegenüber den Kleinen verlangt, sollten Sie bei einer Lärmbelästigung durch Kinder mit Ihrem Nachbarn sprechen. Wenn z. B. beim Nachbarn der Kinderlärm durch Trampeln zu stark wird, erklären Sie den Eltern freundlich und in aller Ruhe Ihr Anliegen und bieten ihm Kompromissvorschläge an.
Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringen, können Sie sich an den Vermieter oder Ihre Hausverwaltung wenden. Möglicherweise ist der Lärm auf bauliche Gegebenheiten zurückzuführen.
Sollte alles nichts helfen, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, welche Chancen ein gerichtliches Vorgehen gegen die Lärmbelästigung durch Kinderlärm hat.
Guten tag, ich wohne in einer Etagenwohnung. Über mir im Dachgeschoss lebt eine alleinerziehende Mutter mit zwei Schulpflichtigen Kindern. Ich habe jedes Wochenende eine Art Partylärm, bei dem ich dann versuche irgendwie zu Arbeiten oder abends mal auf dem Sofa einen Film in Ruhe zu schauen. Leider komme ich überhaupt nicht mehr zur Ruhe, da lautes Gekreische und Getrampel bis nachts Ruhe unmöglich machen. Mehrmalige wirklich freundliche Aufforderungen an die Mutter (unter anderem Nachts um 23 Uhr) haben leider kaum bis überhaupt keine Verbesserung gebracht. ich frage mich, warum Kinder im Alter von 12 Jahren stundenlang bis spät Abends durch die Wohnung rennen, springen und kreischen…. und warum keine Rücksicht genommen wird, zumindest einmal abends. Es ist wirklich nervenaufreibend immer mit so einer Geräuschkulisse zu leben, die sich durch beinahe ständige dumpfe Trampelgeräusche und Kreischenden Geräuschen zusammensetzt. Ich habe mittlerweile Noice-Cancellig-Kopfhörer, es ist jedoch nicht schön, diese stundenlang zu tragen. ich werde weiterhin an die Vernunft appellieren und zumindest weiterhin am späten Abend um Ruhe bitten. ich schaue mich allerdings ebenfalls nach einer anderen Wohnung um, da die Kinder auch teilweise ganze Nachmittage immer wieder hoch und runter durch das Treppenhaus poltern. Leider kann man da ja nicht viel machen außer um Rücksicht bitte, aber oft bringt dies nur wenig Erfolg.
Wir haben ein Haus mit schönem Garten , sind inzwischen Rentner und würden gern mal ein wenig Ruhe haben. Als wir vor 30 Jahren das Haus bauten, gab es schon die Grundschule des Dorfes auf dem gegenüberliegenden Grundstück. Und es gab auch schon 2 Fußballplätze in 100 m Entfernung zu uns. Auf dem Fußballplatz wird auch das Schützenfest gefeiert. In die Schule wurde vor einigen Jahren auch der Hort integriert. Der Spielplatz auf dem Schulhof kann inzwischen als Bolzplatz genutzt werden – und das meistens von Erwachsenen. Ab ca. 22.00 Uhr treffen sich die Jugendlichen dort und machen Party bis spät in die Nacht. Ruft man nach 1.00 Uhr nachts die Polizei wegen des Lärms, heißt es: Es ist doch Wochenende, oder „Es sind Ferien“ , oder „Die wollen doch nur spielen“. In den ersten 20 Jahren war die Schule selbst kein Problem. In den letzten Jahren scheinen die Kinder in den Pausen „Schreiunterricht“ zu bekommen. Die Lehrer selbst würden den Lärm nicht so wahrnehmen und kümmern sich auch nicht darum. Als mein Enkel die Schule besuchte, erzählte er allerdings, dass manche Kinder auch mal während des Unterrichtes in die Sporthalle gehen müssen, da sonst kein Unterricht möglich ist.
Während der Pausen schliessen wir inzwischen die Fenster und gehen nicht raus.
Früher war um 13.30 Uhr Schulschluss, jetzt haben wir den Hort dazubekommen bzw. bald die Ganztagsschule /Ende erst gegen 16.00 Uhr. Wir haben nichts gegen Kinderlärm, „normale“ Nachbarskinder sind ja auch noch in allen Jahrgangsstufen da. Aber 170 Kinder in der Schule, dazu Kinder und Erwachsene die sich auf dem Fußballplatz, Spiel- und Bolzplatz austoben, am Wochenende Turniere in Sporthalle und auf dem Fußballplatz- einige Parkplätze dafür gibt es auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine Wertstoffinsel mit Glas- und Altpapiercontainern bekamen wir auch noch vors Haus gesetzt. Niemand in der Verwaltung kümmert sich um Ruhezeiten!
Warum manche Bewohner des Ortes sich schon beklagen dürfen, nur weil ein Spieplatz in der Nähe ist, wir aber den gesamten sozialadäquaten Lärm hinnehmen müssen, kann uns kein Politiker plausibel machen. Lärm bleibt Lärm. Und auch Grundschulkinder oder Sportler müssen nicht herumschreien, das man es noch 2 Straßen weiter entfernt hören kann. Verständnis hat niemand für uns, es kann auch kaum jemand nachvollziehen was hier so los ist. Inzwischen würden wir am liebsten das Haus verkaufen.
Über mir lebt eine 5 köpfige Familie. Es ist mittlerweile unerträglich geworden. Die machen den ganzen Tag so einen Lärm die beiden jüngeren Kinder. Das geht morgens schon relativ früh los. Hab auch schon 2 Briefe denen zukommen lassen. Interessiert die leider kein bißchen. Auch kommen die Kids so gut wie nie nach draußen. Ständig fällt was um, das geht manchmal bis in die Nacht. Man hört von den Eltern fast nichts, als wären die Kids alleine. Es ist manchmal nicht mehr auszuhalten.