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Bei Kultur- und Musikfreunden ist die Vorfreude groß, wenn wieder ein musikalisches Highlight kurz bevor steht. Volks- und Straßenfeste, Umzüge wie der CSD und die Love Parade, aber auch Open Air Konzerte und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel locken zahlreiche Besucher an.
Doch des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Anwohner klagen immer wieder über Lärmbelästigung durch Veranstaltungen. Müssen sie laute Musik und anderen Lärm in Kauf nehmen?
FAQ: Lärmbelästigung durch Veranstaltungen
Von Bedeutung sind unter anderem das Bundes- sowie die jeweiligen
Landesimmissionsschutzgesetze. Aber auch noch weitere Vorschirften können eine Rolle spielen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke.
Eine Lärmbelästigung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn die geltenden Immissionswerte überschritten werden. Welche Werte bei Veranstaltungen nicht überschritten werden sollten, lesen Sie hier.
Der Gesetzgeber sieht für sogenannte seltene Störereignisse, also Veranstaltungen, die maximal 10-mal pro Kalenderjahr stattfinden eine Sonderregelung vor. So müssen Anwohner ggf. die Lärmbelästigung bei Volks- und Gemeindefesten sowie traditionellen Umzügen hinnehmen.
Wie wird die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen gesetzlich geregelt?
Die Rechtslage zu öffentlichen Veranstaltungen und dem damit verbundenen Lärm gestaltet sich nicht ganz so einfach. Einerseits liegt das daran, dass Rechtsfragen hierzu in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Andererseits gelten auch die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer, sodass die Rechtslage zur Belästigung durch Veranstaltungslärm von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Lärmbelästigung durch die Veranstaltung müssen Veranstalter bzw. die verantwortlichen Ausrichter unter anderem folgenden Gesetze und Regelungen einhalten:
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) der Bundesländer, die auf dem BImSchG aufbauen
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Freizeitlärm-Richtlinie
- LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm
Bei Verstößen gegen die immissionsschutzrechtliche Verbote oder gegen eine Genehmigungspflicht einer Veranstaltung droht ein Bußgeldbescheid mit empfindlichen Geldbußen.
Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lärm auf einem Rockkonzert
Aufgrund der unterschiedlichen Länderregelungen ist es sinnvoll, sich auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu richten.
Bereits im Jahre 2003 befasste sich der BGH mit der Frage, welche Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung für Nachbarn noch zumutbar ist (BGH, Urteil v. 26. 09. 2003, Az.: V ZR 41/03).
In dem zu klärenden Fall klagten Betroffene insbesondere gegen Musik auf einem Rockkonzert, welches im Rahmen eines alljährlich ausgerichteten Sommerfests eines Sportvereins stattfand.
Doch der BGH urteilte, dass Anwohner Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen hinnehmen müssen, wenn diese für eine Gemeinde oder Stadt eine besondere Bedeutung hat oder nur einmal jährlich stattfinde. Dies gilt nach dem besagten Urteil auch, wenn der Lärm nach 22:00 Uhr über die Richtwerte der sogenannten LAI-Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm hinausgehe.
Für sogenannte seltene Störereignisse, sprich für Veranstaltungen, die an zehn oder weniger Tagen oder Nächten pro Kalenderjahr abgehalten werden, können nach diesen LAI-Hinweisen höhere Richtwerte für Lärmimmissionen vorgesehen werden. Diese Richtwerte geben den Richtern jedoch nur eine Orientierung und sind keine starre Vorgabe für die Rechtsprechung.
Vor allem Volksfeste, Gemeindefeste, traditionelle Umzüge sowie ähnliche Ereignisse würden zum gemeindlichen und städtischen Leben gehören und seien allgemein akzeptiert. Ihre besondere Bedeutung rühre vor allem daher, dass sie den Zusammenhalt und die Identität der Gemeinschaft stärken würden.
Üblicherweise würden gerade solche Feste in Wohngebieten stattfinden. Aus diesem Grund dürfe von ihnen im Einzelfall auch nachts nach 22:00 Uhr eine richtwertüberschreitende Ruhestörung ausgehen.
Dies gelte jedoch aus Gründen der Rücksichtnahme und des Schutzes der Nachtruhe in der Regel nur bis Mitternacht.
In dem zugrunde liegenden Fall seien die Kläger verpflichtet, bis Mitternacht Lärmimmissionen hinzunehmen, die sonst nur tagsüber zulässig seien. Hier liegt der Beurteilungspegel bei 70 dB (A).
Nach Mitternacht sei von den Veranstaltern jedoch der für seltene Störereignisse geltende Grenzwert von maximal 55 dB (A) einzuhalten.
Lärmbelästigung durch eine Veranstaltung: Wie laut darf es werden?
Wie laut es im Einzelfall werden darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Veranstaltung ab. Als Orientierung dienen folgende Richtwerte:
- tagsüber – außerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 70 Dezibel (Abkürzung: dB (A))
- tagsüber – innerhalb der Ruhezeit: nicht mehr als 65 dB (A)
- nachts: 55 dB (A)
Zum Vergleich: Die Lautstärke eines normalen Gespräch liegt bei 40 – 60 Dezibel
Für die Einhaltung der Grenzwerte und für die Vermeidung einer unzumutbaren Lärmbelästigung durch die Veranstaltung ist in erster Linie der Veranstalter verantwortlich und nicht etwa der Vermieter der Anwohner.
Das Ordnungsamt kann ebenfalls Ansprechpartner sein, wenn es zu unzumutbaren Lärmbelästigungen kommt. Nachts können sich betroffene Anwohner und Mieter auch an die Polizei wenden. Bei andauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Belästigungen kann die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein.
Im Süden Hessens in Rodgau findet alljährlich ein Weinfest, allerdings nicht das einzige im Jahr an einem Platz mitten in einer Wohngegend. Das Weinfest wäre im Grunde genommen sogar durchaus eine schöne Veranstaltung, wenn da tagsüber nicht Rockkonzerte in einer Lautstärke von > 88 dB und weit nach Mitternacht lautstark Betrunkene nicht randalieren würden. Weder der Veranstalter noch das Ordnungsamt scheint’s zu interessieren. Das Ordnungsamt empfehlt bei den sommerlichen Temperaturen beim geschlossenem Fenster zu schlafen ( wäre durchaus zumutbar)
Das Ordnungsamt schlägt uns Bewohnern weiterhin einen rechtlichen Weg einzuschlagen.
Klar, die Stadt kassiert von den Weinanbietern enorm hohe Standgebühren, warum soll man da einschreiten.
Ein neu gewählter Bürgermeister, sagt in aller Öffentlichkeit einem Bewohner wortwörtlich: ziehen sie doch aus, wenn’s ihnen zu laut ist
Nennt aber im gleichen Atemzug die Bürgernähe ist der Stadt sehr wichtig. Ein Schelm der was Böses dabei denkt!
Ganz klar: man wird niemals ALLEN gerecht.
Ebenso klar: kein RAUCHER wird durch Nichtraucher gestört,
kein Krachmacher durch Ruhe.
Wenn man allerdings schon im Alltag STÄNDIG mit Krach konfrontiert wird wie
u.a. ununterbrochen ins Handy brüllende Nachbarn, ständige sehr lauten Renovierungsarbeiten im Wohnblock, JEDE NACHT MÜLLABFUHR (!) bei Firma im Haus, eine Flüchtlingsunterkunft in direkter Nachbarschaft ( laut,laut,laut bis in die Nacht – ,oft Polizeieinsatz..), ständigen Straßenbauarbeiten und Verkehrslärm usw. – dann, ja dann ist es vielleicht nachvollziehbar, dass Rockkonzerte und andere sehr laute Freiluftveranstaltungen oder Volksfeste einem ‚den Rest geben‘.
Es geht nicht um Grabesstille oder ‚man gönnt denen das Feiern nicht ‚, sondern um die Häufung und Intensität des Lärms. – Und auch darum, dass
JEDER IMMER NUR AN SEINE EIGENEN WÜNSCHE UND BEDÜRFNISSE DENKT.
Übrigens, weil es immer heißt, die JUNGEN LEUTE seien so laut:
eine Horde betrunkener Rentner kann ganz schön Krach machen……
Ich hatte eigentlich nie Probleme mit lärmenden Veranstaltungen – solange eine Kapelle spielt. Das ist zwar laut aber trotzdem noch erträglich.
Womit ich echte Probs habe, ist das infernalische Gewunmer dieser Ballermann „musik“.
Es geht nicht einmal um die Lautstärke, sondern es geht um diese „110 bumps per minute“ die alle in den Wahnsinn treiben.
Unser Ruhepuls liegt bei ca. 50 bis 79 Schlägen in der Minute. Nur wenn wir laufen oder aufgeregt sind, erhöht er sich auf diese 110 Schläge. Daher ist die Ballermannmusik so konzipiert, dass Menschen einen erhöhten Pulsschlag haben und damit gut die Nacht durchtanzen können.
Für ruhebedürftige Unbeteiligte ist das allerdings gesundheitsschädlich.
Daher sollte diese Art Musik nur in gesunder Entfernung von Wohngebäuden oder aber in schallgeschützten Räumen stattfinden.
Guten Morgen,
In 3 Stunden muss ich arbeiten. Noch kein Auge zu getan.Wohne in einer Ortschaft(reines Wohngebiet)und mein direkter Nachbar neben mir veranstaltet jeden Freitag und Samstag Hochzeiten und Geburtstage mit DJ und vielen Gästen.Wir wohnen in einer engen Straße, der Beat spring quer durch die Gasse nachts.Definitiv mehr als 55 dz.Das ganze geht von März bis September 2x die Woche,der Hof ist immer ausgebucht.
Ich bin schon im Schlafanzug rüber,aber man winkt frech ab.Ich hab hier gekauft und alles Geld in die Wohnung gesteckt,ich kann nicht weg.Meine Arbeit werde ich so nicht halten beim Bäcker,es ist 3h nachts…nachher bin ich am A…aber interessiert ja nicht..und wenn die Veranstaltung dann irgendwann fertig ist,lässt man nochmal schön die Autotüren knallen mit lautem Rumgegröle..Ich gönne jedem seinen schönsten Tag,aber hier zu wohnen, jedes Wochenende(Fr.&Sa.)ist ein Alptraum. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, aber eine Lösung muss her…Ich wusste das nicht,der Makler hatte es wohl besser nicht erwähnt…
wenn Sonntag s nachts um 3 Uhr noch Laute music gehört wir Beispiel schützenfest . poleize rufen und den sagen das man durch Besucher bedroht wird dann müssen sie kommen und wenn sie da sind einfach dumm tuhen Mann weiss nicht genau währe der Täter wahr da es so viele sind die auf so ein festsind . aber das was das wichtigste ist dabei das die Polizei da ist und die Lärm Belästigung mit bekommt Grad Sonntag nachts wenn andere Montag morgens arbeiten müssen . und was ist eigendlich wenn ich da durch Montag nicht Arbeits fähig bin Weill ich nicht schlafen konnte kann meine Firma da nicht auch ein Veranstalter auf Schadens Ersatz verklagen das wäre mal ne Frage die mich interessieren würde ?
1:09 Uhr.. lebe in einem 540 SeelenOrt . Die Musik läuft hier schon mal bis morgens um 7 Uhr . damit meine ich Rumms–Bumms-Knall— letzte Woche hats dann 2 Gläser in meiner Vitrine Zerdeppert. weil NACH meiner Beschwerde die Boxen direkt uns gegenüber gedreht wurden. Die jungen Leute sind besoffen. Polizei rufen bringt nix, die kommen nicht raus ,die kennen die Leutchen . Wir überlegen derzeit Haus zu verkaufen und weg zu gehen. Ein Schwerer Weg, aber da (bis auf 2 Nachbarn) der Meinung sind das es schon wieder besser werde wenns draussen kühler wird, hilft uns das auch nicht
wie ist denn die Regelung am 1.Mai? Unser Junggesellenverein feiert immer in den ersten Mai rein natürlich mit sehr lauter Musik und sehr viel Bass. Leider direkt gegenüber von meinem Haus. Ich muss am 1.Mai arbeiten und um fünf Uhr aufstehen. Gilt Ruhestörung auch dann ab 22.00 Uhr ? Ich kann so nicht einschlafen und vom ersten auf den zweiten Mai geht’s natürlich weiter.
ich weiß nicht was ihr alle habt.
Ich bin kein partytyp aber ich mag trotzdem das ich weiß das ab und zu leben in der welt da ist!
fasching z.b. gar nicht meins, aber trotzdem finde ich es toll das krawall gemacht wird.
da zieht man sich vom ständigen Alltag und seiner spießigkeit zurück um eben auszubrechen.
ständig will einen jemand seiner eigenen komfortzone wegen einbremsen.
mal umgedreht betrachtet!
es wirft uns ja auch keiner vor das wir zu leise sind und das nicht akzeptiert werden kann!
Vielleicht stören sich daran ja auch leute
und bitte keine ausreden das man ein kleines kind daheim hat etc. denn das schreit auch ohne laute musik ohne festen intervall
so viele spießbürger die einem nichts gönnen.
die meisten stören sich doch schon dran wenn sie es nur wissen, ohne was davon zu hören
Wir leiden wie manche hier. Der Betreiber des neuen Vereinsheims nutzt jede Gelegenheit. Kein Problem. Aber um 2 Uhr früh 81 dB direkt vor unserer Haustür! Gesamtschall.
Allen egal. Gemeinde macht nichts sagt die grenzwerte sind so genehmigt. Die letzte Veranstaltung hatte zwei Nächte hintereinander 77 dB Bass in unserem Haus. Man kann sich nicht entziehen. Aber da der Wert bei 55 Gesamtschulen lag interessiert die Gemeinde es nicht. Versuche den Veranstalter nett anzusprechen gipfelten darin dass ich beschimpft werde wenn ich so viele Fenster baue ist es eben Pech. Wir würden nur den Verein hassen. Eine Unterschriftensammlung wurde seitens des Ordnungsamtes ignoriert. Wir haben nur gebeten nur den Bass zu reduzieren.
Wir haben keine Chance liegen im mischgebiet (Industrie und wohnen) Außenbereich. Das Ordnungsamt tröstete uns mit der Begründung es seien ja nur 10 Veranstaltungen höchstens mit Ausnahmegenehmigung.
Wir wurden nicht gefragt, als direkte Anwohner, ob wir den Festplatz gegenüber haben wollen oder nicht. Beschallung durch Bässe bis 2.00 Uhr Morgens, von den Abwandernden Teilnehmern ganz zu schweigen. Der Lärm beim Auf- und Abbau des Zeltes wird meistens nicht erwähnt. Der Müll und weitere Ärgernisse sind für die Veranstalter eine Nebensächlichkeit.
Hallo
Ich habe unter mir einen Tempel der jeden Sonntag kocht und seine Veranstaltungen durch führt.Mein Schlafzimmer befindet über der Küche und höre jedesmal das Geschirr meine Frage ist es verboten am Sonntag den ich arbeite im Schichten. Es wäre sehr nett wenn Sie mir eine positive Antwort zukommen könnten. Vielen Dank Frau Püpke
Während ich das hier schreibe, haben wir hier in Oberhausen auch so eine tolle Veranstaltung mit viel Lärm. Wir haben knapp 23 Uhr und kann die Musik, das Gequatsche der Sänger und den Bass immer noch deutlich durch das geschlossene Fenster hören, trotz einiger Entfernung vom Veranstaltungsort. Die Anwohner in unmittelbarer Nähe tun mir leid.
Beim Punkt mit dem „Zusammenhalt“ und der „Wichtigkeit“ musste ich trotzdem schmunzeln. Damit können nur die Krankenhäuser gemeint sein, die hier wegen der „wichtigen“ Veranstaltung Überstunden schieben dürfen. Ich kann gar nicht mehr zählen wie viele Krankenwagen ich heute schon gehört habe.
Wenn Gemeinde und Ordnungsamt nichts machen können oder wollen, Unterlassungsklagen einreichen. Vom RA diesbezüglich sich beraten lassen.
Uns geht es wie Michael. In Nürtingen-Neckarhausen wurde ein Naherholungsgebiet mit Minigoilf zur Eventlocation ausgebaut. Ein DJ legt regelmäßig House-Musik auf. Stundenlang wummern die Bässe freitags und samstags deutlich hörbar den Hang hinauf in das Wohngebiet. Unten im Tal hört man es zum Teil weniger, aber oben hört man es sogar im Haus. Ich habe keine Ahnung, ob die Lautstärke die genannten Schallgrenzen überschreiten, aber die ständig wahrnehmbaren Bässe machen einen ganz kirre. Können gewerbliche Betreiber wirklich regelmäßig Diskos im Freien veranstalten?
Hier steht einmal im Jahr bei einer Wallfahrt nachts um 4 Uhr eine Blaskapelle direkt vor inserem Haus und Schlafzimmerfenstern. Und spielt! Und Gebete werden mit Megaphon vorgebetet.
Da fährt man mit gefühlter Herzattacke aus dem Schlaf auf.
Ich verstehe nicht, weshalb man zu nachtschlafener Stunde nicht mit dem Musik spielen warten kann, bis man am Dorfausgang angelangt ist, und die Gebete bis dorthin ebenfalls ohne Mehaphon stattfinden.
Die Zeiten, in denen die gesamte Dordgemeinschaft „mitwallte“, sind lange vorbei, und so ists bei allem Brauchtum auch einmal im Jahr einfach nur unnötig und rücksichtslos von den Veranstaltern den Anwohnern gegenüber.
Moin,
kann mir jemand sagen, in welchem Bereich um den VA-Ort nachts 55dbA gelten?
Bei uns: Trance Festival mit Musik bis 7 Uhr, also ganze Nacht, und dies von Do.-So.
Gruß
Hier im Dorf von Viöl läuft es gerade umgekehrt.Bis 23.00 Uhr erträglich und dann werenbis morgens um 3.00 Uhr die Bässe bis zum Anschlag aufgedreht beim Schützenfest und zwar monotonste rumms bumms Musik .Soviel zu Rücksichtnahme.Das geht sogar in Berlin nur tagsüber bei der Love Parade, maximal bis 22.00 Uhr.Ich schließe mich da Mona vom 23.5. an
seit einigen Jahren findet bei uns ein Festival ohne Bands statt. Bisher war es einigermaßen erträglich, dieses Jahr wurde der Bogen allerdings überspannt. 4 Nächte in Folge Lärm bis 03:30 Uhr und zwar in einer Lautstärke dass auch bei geschlossenen Fenstern die Musik noch deutlich zu hören war. Veranstalter ist eine Einzelperson also kann man von einer Veranstaltung von Bedeutung fürs Volk wohl kaum sprechen. Kennt jemand die Rechtslage ? Wo gelten die max. Dezibelwerte am Rand des Geländes in 1 km Entfernung oder in welcher Entfernung ?
Oh, wie wahr. Es kommen hierzu noch die tage- und nächtelangen Lärmbelästigungen vor und nach den eigentlichen Festlichkeiten. Mich beschallt zu nachtschlafender Zeit vor dem Start der Kirchweih das Geräusch der Kühlwägen mit 45-50db.
Brauchtum hin oder her. Zumindest Nachts kann man „Brauchtum“ auch tatsächlich leiser und rücksichtsvoller gestalten. Zudem im sogenannten Brauchtum immer die Rede davon ist die „Gemeinschaft“ zu stärken. Doch hier spaltet sich die dörfliche Gemeinschaft, statt gestärkt zu werden. Rücksichtslosigkeit braucht keiner.
wohne seit einigen Jahren in Hagen in einem Haus, das neben einer s.g. Sportwiese mit 2 Vereinsheimen steht; das vordere ist von einem so genannten bosnischer Fußballverein, die keine Gelegenheit auslassen, zu feiern; leider fangen die im Frühjahr oftmals schon tagsüber an, blockieren gegen alle Verkehrsregeln unsere kleine Strasse, grillen Lamm o.ä., dass die ganze Straße stinkt und der Gestank in die offenen Fenster der Anwohner zieht; die Polizei ist seit Jahren vor allem an den Wo.enden Dauergast, Ordnungsamt wurde mehrfach angeschrieben und war auch schon ein paar Mal da; freundliche Bitten, den Lärm zu reduzieren….Fehlanzeige; die werden frech oder drehen einfach mal lauter; aus kleinen Fussballvereinsfeiern mit viellt. 10 Leuten werden seit einiger Zeit Familienfeiern mit gefühlt 40 oder mehr Personen aus ganz NRW; es ist zum Heulen; das andere Vereinsheim wird ab Frühjahr meist jedes Wo.enden vermietet Hochzeiten, Parties o.ä.; 22 Uhr Ruhe Fehlanzeige; auch hier ist die Polizei Dauergast; dürfen Vereinsheime eigentlich in Wohngebieten (unbegrenzt) Lärm machen ???? Warum gestattet die Stadt Hagen überhaupt das Betreiben von Vereinsheimen in einem Wohngebiet ???
Wir wohnen Luftlinie ca. 150 Meter vom „Naherholungsgebiet“ Oberssee in Bielefeld. Die dort ansässige Gastronomie betreibt einen Außenbereich mit Beach, Fun und Party.
Bei schönem Wetter legt ein DJ 15:00 – 23:00 Uhr auf. Musik ist nicht zu hören nur der Bass ist permanent und penetrant auf unserer Terrasse, das ein dortiges verweilen nicht möglich ist. Der Gastronomiebesitzer ist angesprochen worden und auch schon auf unserer Terrasse gewesen, geändert hat sich nichts. Versuche es jetzt mal beim Ordnungsamt und aktiviere die Nachbarn, da ich weiß, die ärgern sich genauso.
unser Bürgerforum hat in unserer Stadt vor Jahren die Freizeitlärmrichtlinie „LAI“ eingeführt, gegen welche vor allem an Wochenenden mit zu langen Veranstaltungen immer wieder verstoßen wird. Gibt es hierfür Strafen – wie sehen diese aus ?
…Lasst doch die jungen Leute, umgeben von diesem Lärm, feiern…..
…wenn sie so weiter machen, werden sie im fortgeschrittenen Alter nicht´s mehr hören können und verlieren aufgrund ihres sehr eingeschränkten oder fehlenden Gehörs ihre Arbeitsstelle. Dann sind viele Arbeitsstellen nicht besetzt und der Staat geht zugrunde…vielleicht wachen dann die Verantwortlichen auf…
…Hörgeräte für solche Leute müssen natürlich wegen Eigenverschulden verboten werden…
Den Weihnachtsmarkt für 7 Wochen ( ein Wochenende Kirmes wäre ja auszuhalten) direkt vor der Tür, mit rumpelnder Eisenbahn und einer Schlittschuhbahn, die von einem “Sportreporter” lautstark angekündigt wird, dass man es in der Parallelstrasse noch versteht. (Trotz geschlossener Fenstern kann man den Sprecher im eigenen Fernsehen nicht verstehen.) Dazu stundenlange Musikbeschallung, übrigens von der “Sporthilfe” iniziiert und durchgeführt. – Auf meine Bitten bereits im vergangenen Jahr wurde gar nicht reagiert – hat man ja nicht nötig.
– noch ein Satz zu dem Argument, man sei freiwillig in die Stadt gezogen: ich bin hier geboren und wohne schon über 65 Jahre hier.
Die Rücksichtslosigkeit gibt es erst seit ein paar Jahren!