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FAQ zum Thema „Laserpointer verboten“
Laserpointer können Verletzungen am Auge verursachen, die im schlimmsten Fall zur Erblindung führen. Daher sollten diese in Beruf und Freizeit nur mit Bedacht zum Einsatz kommen. In den Händen von Kindern und Jugendlichen haben Laserpointer hingegen nichts zu suchen.
Ob ein Laserpointer verboten ist in Deutschland nicht abhängig von der Farbe, sondern von der Intensität des Gerätes. So sind nur Modelle mit einer Ausgangsleistung von 1 mW zulässig. Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben erfahren Sie hier.
Ja, blenden Sie Personen mit einem Laserstrahl, kann dies eine Straftat darstellen. Ein solches Verhalten erfüllt etwa den Tatbestand der Körperverletzung. Konsequenzen drohen zudem, wenn Sie Piloten oder sonstige Fahrzeugführer dem Strahl der Laserpointer aussetzen. Welche Strafe dafür drohen kann, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Mögliche Sanktionen für die Verwendung von Laserpointern
Straftatbestand | Strafe |
---|---|
Körperverletzung (§ 223 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Welche Laserpointer sind in Deutschland verboten?
Laserpointer können im Alltag vielfältig zum Einsatz kommen, etwa als optisches Zeigegerät bei einem Vortrag oder als Spielzeug für Katzen. Dabei können die kleinen Geräte, die einen verstärkten und gebündelten Lichtstrahl aussenden, durchaus gefährlich sein und Haut sowie Augen schädigen. Verbrennungen und Erblindung können die Folge sein.
Wie schädlich ein Laserpointer ist, hängt dabei unter anderem von der Intensität des Laserstrahls (angegeben in Milliwatt (mW)) ab. Daher müssen in Deutschland für Verkauf von beweglichen Lasereinrichtung entsprechende Grenzwerte eingehalten werden. Gemäß der Norm DIN EN 60825-1 lassen sich Laserpointer abhängig von ihrer Gefährlichkeit der in folgende Klassen unterteilen:
Klasse | Leistung |
---|---|
1 | unter 25 µW |
1M | unter 25 µW |
2 | unter / gleich 1 mW |
2M | unter / gleich 1 mW |
3R | 1 bis 5 mW |
3B | 5 bis 500 mW |
4 | über 500 mW |
Legale Laserpointer dürfen in Deutschland eine Ausgangsleistung von 1 mW nicht überschreiten, was den Klassen 1, 1M, 2 oder 2M entspricht.
Laserpointer sind mittlerweile in den unterschiedlichsten Farben erhältlich. Diese hängen von der Wellenlänge, die in Nanometern (nm) angegeben wird, ab. Ein grüner Lichtstrahl wird vom menschlichen Auge dabei als besonders hell wahrgenommen, weshalb dies als gefährlicher gelten. Dennoch sind die Laserpointer in grün nicht generell verboten.
Aus dem Handel genommen werden nicht nur Laserpointer, die zu stark sind. Verboten sind ebenso Modelle, nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnet sind. So verlangt der Gesetzgeber unter anderem folgendes:
- Gebrauchsanweisung auf Deutsch
- Name und Adresse des Herstellers bzw. Importeurs auf der Verpackung
- Eindeutige Identifikationsmerkmale des Laserpointers (z.B. Serien- oder Artikelnummer)
- Angabe der Laserleistung in mW
- Angabe der Wellenlänge in nm
- Laserwarnsymbol
Wichtig! Mitunter sind zahlreiche starke Laserpointer, die in Deutschland verboten sind, auf Trödelmärkten sowie in Kiosken und bei anderen Händlern erhältlich. Grund dafür ist nicht selten eine falsche Klassifizierung auf Importwaren, denn überprüfen lässt sich die Leistung nur mit speziellen Messgeräten. Daher sollten Sie auch mit vermeintlich legalen und ungefährlichen Laserpointern besonders vorsichtig umgehen.
Wann ist der Einsatz von einem Laserpointer verboten?
In Deutschland sin sowohl der Erwerb als auch die private Nutzung der Laserpointer nicht verboten. Allerdings gilt es bei der Verwendung einige Regeln zu befolgen. So sollten Sie den Laser niemals direkt auf Personen – insbesondere deren Gesichter – richten. Denn es besteht die Gefahr, dass Sie dadurch (versehentlich) mit dem Lichtstrahl ein Auge treffen und dieses verletzen.
In einem solchen Fall droht eine Anzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB), die eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann. Alternativ dazu kann aber abhängig von den Umständen der Tat auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) bzw. der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) Anwendung finden, für die der Gesetzgeber härtere Sanktionen vorsieht.
Ebenso ist es mit dem Laserpointer verboten, auf Flugzeige, Züge, Autos oder sonstige Fahrzeuge zu zielen, da dies die Piloten und Fahrzeugführer blenden kann. Schwere Unfälle können die Folge solch leichtsinniger Handlungen sein. Der Gesetzgeber bewertet eine solche Tat daher als gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) bzw. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Bei einer Verurteilung drohen dafür bis zu 10 bzw. 5 Jahre Haft.
Wichtig! Auch wenn Laserpointer nicht verboten sind, handelt es sich dabei nicht um ein Spielzeug. Daher sollten Sie diese unbedingt von Kindern fernhalten.
Zitat: „Wichtig! Auch wenn Laserpointer nicht verboten sind, handelt es sich dabei nicht um ein Spielzeug. (…)“ – Dahingehend ist es eigentlich eine Schande,daß man die Geräte inzwischen explizit als „Spielzeug“ für Katzen im Drogeriemarkt erhält. Diese verfügen über deutlich höhere Sehkraft, und haben sicherlich nicht weniger als wir Menschen „empfindliche Augen“. Alles was daraufhin auf Ausreden hinausläuft, wie: „Die sind halt doof“, ist entmündigender Sadismus.