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Mit Besen und Rechen gegen das Herbstlaub
Es ist jedes Jahr ein beeindruckendes Naturschauspiel, wenn sich im Herbst die Blätter an den Bäumen langsam von Grün zu Rot und Gelb verfärben. Mit dem Farbwechsel kündigt sich aber auch die Zeit des regelmäßigen Laubkehrens an, denn rutschige Blätter können auf den Gehwegen ein hohes Unfallpotenzial bergen.
Doch welche Vorschriften gilt es zu beachten, wenn Sie Laub kehren? Besteht eine Pflicht dazu oder ist eigentlich die Gemeinde für sichere Bürgersteige zuständig? Gibt es Vorgaben, womit die Verantwortlichen das Laub fegen müssen? Wie oft müssen die Blätter eingesammelt werden? Und drohen Sanktionen, wenn Sie das Laub nicht entfernen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldkatalog zum Verstoß gegen die Kehrpflicht für Laub
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Bis 500 Euro |
Bayern | Geldbuße möglich |
Berlin | Bis 10.000 Euro |
Brandenburg | Bis 2.500 Euro |
Bremen | Geldbuße möglich |
Hamburg | Bis 50.000 Euro |
Hessen | Geldbuße möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis 1.300 Euro |
Niedersachsen | Bis 5.000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | Geldbuße möglich |
Rheinland-Pfalz | Bis 500 Euro |
Saarland | Bis 500 Euro |
Sachsen | Bis 500 Euro |
Sachsen-Anhalt | Bis 5.000 Euro |
Schleswig-Holstein | Bis 511 Euro |
Thüringen | Bis 5.000 Euro |
FAQ: Laub entfernen
Die meisten Städte und Gemeinden haben die Räumpflicht für Laub und Schnee auf die Hausbesitzer übertragen. Diese sind daher für die Verkehrssicherheit verantwortlich und müssen die Gehwege entlang ihrer Häuser vom Laub befreien.
In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche die Gemeinden mit einem Bußgeld ahnden können. Wie hoch diese ausfallen, variiert dabei je nach Bundesland. Eine Übersicht dazu liefert diese Tabelle.
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Laub auf die Straße zu fegen. Die Blätter vom Bürgersteig oder dem eigenen Grundstück müssen stattdessen aufgesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
Laub fegen: Ist dies Pflicht?
Die Räumpflicht für Straßen und Gehwege obliegt eigentlich den Städten und Gemeinden. Vielerorts wurde diese Aufgabe allerdings an die Hausbesitzer übertragen, sodass diese nun dafür verantwortlich sind, den Bürgersteig entlang ihrer Häuser freizuräumen. Diese Verpflichtung bezieht sich zum einen auf Schnee, zum anderen müssen sie aber auch herabfallendes Laub entfernen. Ein einheitliches Gesetz, welches die Häufigkeit der Reinigung definiert, gibt es in Deutschland allerdings nicht. Stattdessen gilt es die Gesetze der Bundesländer sowie die Verordnungen der Gemeinden zu beachten.
Üblicherweise heißt es darin, dass Sie regelmäßig Laub fegen müssen. Meist reicht es daher aus, wenn Sie sich alle paar Tage mit dem Rechen an die Arbeit machen. Hierbei gilt es aber auch die örtlichen Besonderheiten sowie die Wetterbedingung zu berücksichtigen.
Beim Einsatz eines Laubbläsers sind zudem die Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung zu beachten, um eine unerlaubte Lärmbelästigung zu vermeiden. So dürfen die lauten Gerätschaften werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr genutzt werden, um auf Gehwege oder in Gärten Laub zusammen zu tragen.
Kehren Hausbesitzer den Gehweg nicht wie vorgeschrieben, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Zudem besteht unter Umständen die Gefahr, dass Passanten ausrutschen und sich durch Verletzungen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ergeben. Allein deshalb ist es also sinnvoll, wenn Sie Laub regelmäßig entfernen.
Laub richtig entsorgen: Worauf ist zu achten?
Um Laub zu beseitigen, können Sie die Biotonne oder den eigenen Komposthaufen nutzen. Zusätzlich dazu ist die Abgabe bei Recyclinghöfen möglich und viele Gemeinden bieten zudem spezielle Behälter oder Säcken zum Laubsammeln an. Darüber hinaus können die Blätter im Garten genutzt werden, um Pflanzen vor Frost zu schützen und auch Igel freuen sich, wenn Sie das Laub nicht vollständig entfernen. Das Verbrennen von Herbstlaub oder die Entsorgung in Wäldern ist hingegen schlecht für die Umwelt und daher fast überall in Deutschland verboten.