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Eine leichte Körperverletzung ist die „schwächste“ Form der Körperverletzung. Alle anderen Arten der Körperverletzung fügen dem Opfer größere Schäden zu und werden entsprechend schwerer bestraft. In diesem Ratgeber soll es erst einmal um die leichte Körperverletzung gehen.
Erfahren Sie, was auf leichte Körperverletzung für eine Strafe steht, ob es für eine leichte Körperverletzung Schmerzensgeld für das Opfer gibt und was bei einer Anzeige wegen leichter Körperverletzung zu beachten ist.
FAQ: Leichte Körperverletzung
Leicht Körperverletzung ist nicht als eigenen Straftatbestand definiert. Es handelt sich dabei um Körperverletzung.
Körperverletzung kann durch eine Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden.
Wurden Sie Opfer einer Körperverletzung, haben Sie in aller Regel einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Was ist leichte Körperverletzung?
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich bei der leichten Körperverletzung um eine einfache Körperverletzung. Somit wird nur das Grunddelikt der Körperverletzung erfüllt. Leichte Körperverletzung begeht laut StGB „wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Allein der Versuch ist schon strafbar.
Eine leichte Körperverletzung ist meist äußerlich erkennbar. Allerdings deuten auch Schmerzen des Opfers auf eine körperliche Misshandlung hin. Beispiele, an denen man eine leichte Körperverletzung laut Definition erkennt:
- Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens: Festzustellen, wenn das Opfer unter Schlaf- und Konzentrationsstörungen leidet. Mobbing kann als Beispiel angeführt werden.
- Das Verursachen von Unwohlsein: Zum Beispiel durch Schrecken oder Ekel
- Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit: Durch das Beibringen einer Wunde am Körper des Opfers. Auch das Abschneiden der Haare zählt in diese Kategorie. Darüber hinaus kann auch eine Prellung eine leichte Körperverletzung anzeigen.
Keine leichte Körperverletzung liegt vor, bei
- Anspucken,
- Anstoßen,
- Zufallbringen und
- einem leichten Tritt
gegen eine andere Person. In diesen Fällen ist der Tatbestand einer Beleidigung zu prüfen bzw. diese Bagatellfälle werden rechtlich in der Regel nicht verfolgt.
Strafe bei leichter Körperverletzung
Die Strafe für leichte Körperverletzung ist entweder eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für eine leichte Körperverletzung ist das Strafmaß nicht höher als fünf Jahre Freiheitsentzug.
Eine leichte Körperverletzung bringt Folgen für das Opfer. Diese können sich in Form von Wunden oder Prellungen und Blutergüssen äußern. Bei dem Verfahren gegen den Täter wird immer berücksichtigt, wie schwerwiegend die Folgen für das Opfer sind.
Außerdem wird bewertet, mit welchem Maß an Brutalität und Aggressivität der Täter vorgegangen ist. Strafmildernd wirkt sich aus, wenn der Täter aus eigenem Antrieb die Tat beendet hat und nicht von anderen zurückgehalten werden musste.
Schmerzensgeld für leichte Körperverletzung?
Ein Schmerzensgeld kann in einem strafrechtlichen Prozess nicht eingefordert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit eine zivilrechtliche Klage gegen den Täter einzureichen. Neben dem Schmerzensgeld besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser soll den Verlust materieller Dinge ausgleichen.
Die Höhe der Entschädigungszahlung wird in einem zivilrechtlichen Prozess von einem Richter unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt:
- Die Intensität der Verletzungen des Opfers,
- die Dauer der medizinischen Behandlung, die durch die Körperverletzung notwendig wurde,
- und unter Berücksichtigung des subjektiven Schmerzempfindens des Opfers.
Um die Summe zu definieren, kann auch eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle zu Rate gezogen werden. Hier werden frühere Urteile verglichen und daraus eine Entschädigungssumme abgeleitet.
Vorsätzliche leichte Körperverletzung
Eine Körperverletzung findet, mit Ausnahme der fahrlässigen Körperverletzung, immer unter Vorsatz statt. Das heißt, der Täter weiß um die Konsequenzen seiner Tat und hat den klaren Willen diese Tat umzusetzen. Man spricht auch von einem Körperverletzungsvorsatz.
Vorsätzliche leichte Körperverletzung hat dasselbe Strafmaß wie leichte Körperverletzung, da es sich um denselben Tatbestand handelt. Allerdings kann für vorsätzliche leichte Körperverletzung keine Strafe für einen minder schweren Fall ausgesprochen werden. Die Tat ist in diesen Fällen im Vorfeld genau geplant und nicht im Affekt vollzogen worden.
Andere Arten der Körperverletzun
Eine Körperverletzung ist ein sogenanntes Qualifikationsdelikt, welches sich in verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Strafmaßen unterteilen lässt. Das Strafmaß für leichte Körperverletzung ist am geringsten. Neben der leichten Körperverletzung gibt es:
- Fahrlässige Körperverletzung: Wie der Name schon sagt, muss dieser Art der Körperverletzung eine Fahrlässigkeit vorausgegangen sein. Fahrlässig handelt, wer eine Pflichtverletzung begeht und infolge dessen einen Unfall verursacht.Wenn zum Beispiel ein Autofahrer (A) eine rote Ampel überfährt und dabei ein anderes Auto rammt und sich der Fahrer (B) dieses Autos verletzt, begeht A dem B gegenüber eine fahrlässige Körperverletzung. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.
- Gefährliche Körperverletzung: Für eine gefährliche Körperverletzung ist entscheidend, wie die Körperverletzung begangen wird. Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn
- dem Opfer Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe verabreicht wurden,
- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug für die Tat genutzt wurde,
- ein hinterlistiger Überfall der Körperverletzung vorausging,
- mehrere Personen beteiligt waren und somit die Chancen zur Abwehr für das Opfer minimiert wurden,
- eine das Leben gefährdende Behandlung durchgeführt wurde.
Das Strafmaß liegt bei sechs Monaten bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
- Schwere Körperverletzung: Bei einer schweren Körperverletzung hat das Opfer stets Folgeschäden davongetragen. Diese Schäden können sein:
- Der Verlust von Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen oder Fortpflanzungsfähigkeit.
- Der Verlust eines wichtigen Körperteils bzw. der Verlust dessen Funktion.
- Dauerhafte Entstellung, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung.
Das Strafmaß liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
- Körperverletzung mit Todesfolge: Durch die Körperverletzung wird der Tod des Opfers herbeigeführt. Dabei ist es egal, um welche Art der Körperverletzung es sich handelt. Wichtig ist, dass der Tod nachweisbar ein Resultat der Körperverletzung ist. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.