Lenk- und Ruhezeiten beim Bus: Welche Vorgaben müssen Fahrer beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Bußgeldkatalog zu Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten beim Bus

Ver­kehrs­ver­stoßBuß­geld für Bus­fahrerBußg­eld für Un­ter­neh­mer
Nicht­mit­füh­ren der Fahrer­kar­te bzw. Nicht­aus­hän­di­gung zur Prü­fung …
… bei Er­schwe­rung der Kon­trol­le75 Euro
… bei Ver­hin­de­rung der Kon­trol­le250 Euro
Ver­kür­zung der Lenk­zeit­un­ter­brech­ung
… bis 15 Mi­nu­ten30 Euro90 Euro
… län­ger als 15 Mi­nu­ten (je an­ge­fan­ge­ne 15 Mi­nu­ten)60 Euro
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ru­he­zeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis drei Stun­den (je an­ge­fan­ge­ne Stun­de)60 Euro180 Euro
… län­ger als drei Stun­den (je an­ge­fan­ge­ne Stunde)60 Euro180 Euro
Über­schrei­tung der zu­läs­si­gen Tages­lenk­zeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis zwei Stun­den (je angefangene hal­be Stun­de)60 Euro90 Euro
… mehr als zwei Stun­den (je an­ge­fan­ge­ne hal­be Stun­de)60 Euro180 Euro

FAQ: Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Wie lange darf ein Busfahrer in der Woche fahren?

Die maximale wöchentliche Lenkzeit für Busfahrer beträgt 56 Stunden, wobei sie in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden hinter dem Steuer des Busses sitzen dürfen.

Wie lange muss ein Busfahrer Pause machen?

Der Gesetzgeber schreibt für Busfahrer nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine sogenannte Lenkzeitunterbrechung vor. Gesetzliche Pausen für Busfahrer müssen in diesem Fall mindestens 45 Minuten betragen, wobei eine Aufsplittung möglich ist. Darüber hinaus gilt eine besondere Pausenregelung für Busfahrer im Linienverkehr. Was es mit dieser auf sich hat, erfahren Sie hier.

Was droht, wenn mit dem Bus die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten werden?

Missachten Busfahrer die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, müssen diese mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus können auch die verantwortlichen Unternehmer für Verstöße belangt werden. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten beim Bus?

Vorgaben zu den Lenkzeiten: Busfahrer im Reisebus dürfen maximal 9 Stunden hinter dem Steuer sitzen.
Vorgaben zu den Lenkzeiten: Busfahrer im Reisebus dürfen maximal 9 Stunden hinter dem Steuer sitzen.

Um sicherzustellen, dass Busfahrer nicht vollkommen übermüdet hinter dem Steuer sitzen, begrenzt der Gesetzgeber beim Bus die Lenkzeiten. Dieser definiert dabei pro Tag und Woche eine maximale Stundenzahl. Dabei gilt es folgende Vorgaben zu beachten:

  • tägliche Lenkzeit: maximal 9 Stunden (2x pro Woche sind 10 Stunden zulässig)
  • wöchentliche Lenkzeit: maximal 56 Stunden
  • Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen: maximal 90 Stunden

Allerdings ist es nicht gestattet, die Tageslenkzeit am Stück zu absolvieren, denn gesetzliche Vorgaben regeln auch die Pausenzeiten für Busfahrer. So müssen diese spätestens nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Die Pausenregelung für Busfahrer sieht grundsätzlich aber auch die Möglichkeit vor, die Auszeit aufzuteilen. Vorgesehen ist dabei ein erster Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem 30-minütigen Abschnitt. Offiziell werden diese Ruhepausen für Busfahrer übrigens als Lenkzeitunterbrechungen bezeichnet und sind von den Ruhezeiten zu unterscheiden. Denn letztere dienen ausschließlich zur Erholung und können frei gestaltet werden.

Dabei definieren die gesetzlichen Vorgaben für Busfahrer bei den Ruhezeiten sowohl eine tägliche als auch eine wöchentliche Stundenanzahl, die üblicherweise am Stück zu absolvieren ist. So muss die tägliche Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen, wobei zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auch dreimal eine Verkürzung auf 9 Stunden möglich ist. Die Wochenruhezeit beim Bus ist regulär auf mindestens 45 Stunden festgelegt, aber auch dabei kann eine Verkürzung erfolgen.

Um sicherzustellen, dass Busfahrer Pausen und Fahrzeiten einhalten, sind diese zur Dokumentation ihrer Tätigkeiten verpflichtet. Zu diesem Zweck kommen unter anderem digitale Tachographen samt Fahrerkarten zum Einsatz. Bei einer Verkehrskontrolle sind die Fahrunterlagen vorzuzeigen. Werden erlaubte Fahrzeiten überschritten, müssen Busfahrer mit Sanktionen rechnen. Zusätzlich dazu ziehen entsprechende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten beim Bus auch für die verantwortlichen Unternehmer ein Bußgeld nach sich.

Lenkzeiten für Busfahrer im Linienverkehr: Welche Besonderheiten gelten?

Im Linienverkehr gelten besondere Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten beim Bus.
Im Linienverkehr gelten besondere Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten beim Bus.

Werden Busse im Linienverkehr eingesetzt, fahren diese Verkehrsverbindungen regelmäßige ab. Dabei ist die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs eine durchaus komplexe Angelegenheit, schließlich müssen die verschiedenen Routen und Dienste aufeinander abgestimmt werden. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber beim Linienverkehr bis 50 km Länge für Busfahrer flexiblere Pausenzeiten vor. 

Zwar sehen die Lenk- und Ruhezeiten beim Bus auch in diesen Fall eine Höchstlenkzeit von 4,5 Stunden vor, allerdings muss die Fahrtunterbrechung in diesem Fall „nur“ mindestens 30 Minuten betragen. Zudem ist eine Aufteilung der Pausen möglich. Busfahrer können dadurch zwei Teilunterbrechungen von mindestens 20 Minuten oder drei Teilunterbrechungen von mindestens 15 Minuten einlegen. Wichtig ist dabei, dass die letzte Teilunterbrechung nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgt. Ansonsten können die Pausen frei gelegt werden.

Was ist die 1/6-Regelung?

Bei der 1/6-Regelung handelt es sich um eine weitere Ausnahme bei den Lenk- und Ruhezeiten, die beim Bus im Linienverkehr Anwendung finden kann. Dafür muss der durchschnittliche Abstand zwischen den Haltestellen allerdings weniger als 3 Kilometer betragen. Ist dies der Fall, können planmäßige Standzeiten – etwa Wendezeiten an Endstationen – die mindestens 10 Minuten dauern, als Pausen gelten. Damit dies zulässig ist, muss die Gesamtdauer dieser Pausen allerdings mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Lenkzeit entsprechen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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