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Vorgaben zur Lenkzeit sorgen für mehr Verkehrssicherheit
Um zu verhindern, dass Bus- und Lkw-Fahrer vollkommen übermüdet hinter dem Steuer sitzen und aufgrund des beruflichen Zeitdrucks Pausen verkürzen oder sogar vollkommen ausfallen lassen, hat der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten definiert. Wer diese nicht einhält, begeht eine Lenkzeitüberschreitung und muss, wenn dies im Zuge einer Verkehrskontrolle auffällt, mit Sanktionen rechnen.
Doch ab wann ist von einer Lenkzeitüberschreitung die Rede? Gibt es Notfälle, in denen von den gesetzlichen Pausenzeiten abgewichen werden kann? Ist eine Lenkzeitüberschreitung wegen Stau zulässig? Und müssen nur die Lkw-Fahrer, wenn die Lenkzeit überschritten wurde, ein Bußgeld zahlen oder werden auch die Unternehmen zur Kasse gebeten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldkatalog zur Lenkzeitüberschreitung
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld fürs Unternehmen |
---|---|---|
Die zulässige tägliche Lenkzeit wurde überschritten | ||
… bis zu 1 Stunde | 30 Euro | |
… mehr als 1 und bis zu 2 Stunden | 30 Euro je angefangene halbe Stunde | |
… bis zu 2 Stunden | 90 Euro je angefangene halbe Stunde | |
… mehr als 2 Stunden | 60 Euro je angefangene halbe Stunde | 180 Euro je angefangene halbe Stunde |
Die zulässige wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden wurde überschritten | ||
… bis zu 2 Stunden | 30 Euro | |
… mehr als 2 und bis zu 9 Stunden | 30 Euro je angefangene Stunde | |
… bis zu 9 Stunden | 90 Euro je angefangene Stunde | |
… mehr als 9 Stunden | 60 Euro je angefangene Stunde | 180 Euro je angefangene Stunde |
Bußgeldrechner zu den Lenk- und Ruhezeiten
FAQ: Lenkzeitüberschreitung
Halten Kraftfahrer von gewerblichen Gütertransporten die gesetzlichen Vorgaben der Lenkzeit nicht ein, liegt in der Regel eine Lenkzeitüberschreitung vor. Die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten kann Sanktionen nach sich ziehen.
Wie hoch bei einer Lenkzeitüberschreitung das Bußgeld ausfällt, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Führten außergewöhnliche Umstände zur Lenkzeitüberschreitung, kann ggf. auf Sanktionen verzichtet werden. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen, lesen Sie hier.
Gesetzliche Vorgaben zur Lenkzeit
Als Lenkzeit wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Dauer der Lenktätigkeit bezeichnet, die ein Kraftfahrer beim gewerblichen Gütertransport mithilfe von Kontrollgeräten aufzeichnen muss. Der Gesetzgeber definiert im Zuge des Gesetzestextes zudem, wie viel Zeit die Fahrer an einem Tag sowie in einer Woche maximal hinter dem Steuer verbringen darf.
So beträgt die tägliche Lenkzeit üblicherweise 9 Stunden, wobei zweimal pro Woche eine Verlängerung auf 10 Stunden möglich ist. Allerdings dürfen diese nicht an einem Stück absolviert werden, denn nach spätestens 4,5 Stunden muss eine mindestens 45-minütige Lenkzeitunterbrechung erfolgen. Die Wochenlenkzeit ist zudem auf 56 Stunden begrenzt.
Halten Fahrer die gesetzlichen Vorgaben nicht ein und steuern ihren Lkw länger als erlaubt, liegt eine Lenkzeitüberschreitung vor. Allerdings muss diese nicht in jedem Fall Sanktionen nach sich ziehen. So heißt es in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unter Artikel 12:
Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten.
Aufgrund von ungewöhnlichen Umständen oder in bestimmten Notsituationen ist somit eine Lenkzeitüberschreitung zulässig, solange es dadurch zu keiner Gefährdung der Verkehrssicherheit kommt. Denkbar wäre die Anwendung diese Ausnahmeregelung zum Beispiel bei Straßensperrungen infolge von Unfällen und daraus resultierenden Staus. Darüber hinaus kann der Mangel an geeigneten Parkplätzen dazu führen, dass die Ruhezeiten nicht planmäßig eingelegt werden können.
Wichtig! Erfolgte aufgrund besonderer Umstände eine Lenkzeitüberschreitung, ist der Fahrer dazu verpflichtet, die Art und den Grund der Abweichung schriftlich auf dem Schaublatt bzw. einem Ausdruck des Kontrollgeräts zu dokumentieren.
Wann müssen Berufskraftfahrer wegen einer Lenkzeitüberschreitung mit einer Strafe rechnen?
Da die unzulässige Überschreitung der Lenkzeit sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken kann, sieht der Gesetzgeber für entsprechende Verstöße Sanktionen vor. Wie hoch das Bußgeld für eine Lenkzeitüberschreitung ausfällt, hängt dabei davon ab, wie lange die Abweichung war. Genaueres können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers entnehmen.
Zudem müssen sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen mit einem Bußgeld rechnen, denn die Firmen sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sicherzustellen. Dieses Vorgehen soll darüber hinaus verhindern, dass Unternehmer ihre angestellten Fahrer dazu drängen, absichtlich gegen die Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen.
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