LKW parken: Wo das erlaubt ist und was Sie beachten müssen

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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FAQ: LKW parken

Welche Fahrzeuge dürfen auf einem Parkplatz parken?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet es in der Regel allen Fahrzeugen, auf einem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt zu werden. Allerdings nur sofern sie keine anderen Fahrzeuge behindern oder andere Verkehrsteilnehmer damit gefährden. 

Wo darf man mit einem LKW parken?

Wollen Sie einen Lastkraftwagen abstellen, gelten die gleichen Vorschriften, an die sich auch PKW-Besitzer halten müssen. Ist also Parken auf einer Fläche generell gestattet und es gibt kein LKW-Parkverbot, darf dort auch ein LKW parken. Wichtig ist, dass Ihr LKW nicht zu groß ist für die Stellplatzmarkierungen.

Wie lange darf ein LKW stehen?

Grundsätzlich sieht die StVO keine zeitliche Begrenzung für das Parken von einem LKW vor, solange dessen Gesamtgewicht unter 7,5 t ist. Eine Maximaldauer kann aber trotzdem ortsabhängig sein (z. B. ob inner- oder außerorts bzw. direkt im Wohngebiet geparkt wird). Liegt ein LKW über dem 7,5 t Richtwert oder möchten Sie einen Anhänger parken, ergeben sich ebenfalls Einschränkungen der gestatteten Abstelldauer in Bereichen, die nicht konkret als LKW-Parkplatz ausgewiesen sind.

Welche Sanktionen können Ihnen drohen?

Sorgt Ihr LKW bspw. für Verkehrsbehinderungen (im schlimmsten Fall von Rettungsfahrzeugen), können Ihnen je nach Verstoß Bußgelder zwischen 10 und 100 Euro drohen. Bei Gefährdung wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig. Welche Sanktionen das jeweils im Detail sind, können Sie mit dem untenstehenden Bußgeldrechner bestimmen.

Bußgeldtabelle: Parkverstöße mit dem LKW

TBNRTat­bestandBuß­geld (€)Punkte in Flens­burg
112262, 112266, 112272Sie haben den LKW ord­nungs­widrig vor/hinter einer Kreu­zung oder Ein­mündung ge­parkt.10 €
112263, 112267, 112273...und dabei andere be­hindert.15 €
112264, 112268, 112274...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €
112265, 112269, 112275...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.30 €
112282Sie haben den LKW ver­bots­widrig geparkt und da­durch ver­hindert, dass andere ge­kenn­zeichnete Park­flächen nutzen konn­ten.10 €
112283...und dabei andere be­hindert.15 €
112284...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €
112285...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.25 €
112292, 112322Sie haben den LKW über Schacht­deckeln oder in Ein- bzw. Aus­fahrten ge­parkt.10 €
112293, 112323...und dabei andere be­hindert.15 €
112294, 112324...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €
112295, 112325...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.30 €
112102, 112112Sie haben den LKW in schar­fen Kurven oder an engen bzw. un­über­sicht­lichen Stellen ge­parkt.35 €
112103, 112113...und dabei andere be­hindert.55 €
112104, 112114...und das län­ger als 1 Stun­de.55 €
112105, 112115...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.55 €
112600, 112606...und dadurch Rettungs­fahrzeuge be­hindert.100 €1
112216Sie haben den LKW vor/in einer Feuer­wehr­zufahrt ge­parkt55 €
112612...und dabei andere oder Rettungs­fahrzeuge be­hindert.100 €1
112396Sie haben den LKW über 7,5 t Gesamt­masse un­erlaubt in einem be­sonderen Gebiet ge­parkt.30 €
112397Sie haben den LKW mit einem An­hänger von über 2 t Gesamt­masse un­erlaubt in einem be­sonderen Gebiet ge­parkt.30 €
112456Sie haben den LKW nicht platz­sparend ge­parkt.10 €
118704Sie haben den LKW un­erlaubt auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahrstraße ge­parkt.70 €1
118705...und dabei andere ge­fährdet.85 €1
118706...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.105 €1
137012Sie haben eine Ampel­anlage ver­deckt, weil Sie den LKW weniger als 10 m ent­fernt ge­parkt haben.15 €
137013...und dabei andere be­hindert.25 €
137014...und das län­ger als 1 Stun­de.25 €
137015...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.35 €
141174, 141794Sie haben den LKW auf Rad- oder Geh­wegen ge­parkt.55 €
141175, 141795...und dabei andere be­hindert.70 €1
141176, 141796...und das län­ger als 1 Stun­de.70 €1
141177, 141797...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.80 €1
141178, 141798...und dabei andere ge­fährdet.80 €1
141179, 141799...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.100 €1
141292, 141302, 141312, 141382, 141392Sie haben den LKW im ab­soluten/ein­geschränkten Halte­verbot, an Taxi­ständen oder vor/hinter/auf Fuß­gänger­über­wegen ge­parkt.25 €
141293, 141303, 141313, 141383, 141393...und dabei andere be­hindert.40 €
141294, 141304, 141314, 141384, 141394...und das län­ger als 1 Stun­de.40 €
141295, 141305, 141315, 141385, 141395...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.50 €
141125, 141402Sie haben den LKW im Halte­stellen­bereich oder auf einem Bus­sonder­fahrstreifen ge­parkt.55 €
141818, 141828...und dabei andere be­hindert.70 €
141819, 141829...und dabei andere ge­fährdet.80 €
141820, 141830...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.100 €
141821, 141831...und das län­ger als 3 Stun­den.70 €
141822, 141823, 141832, 141833...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung oder Ge­fähr­dung an­derer.80 €
141824, 141834...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Ver­ursach­ung eines Un­falls.100 €
142160Sie haben den LKW un­erlaubt in einer Pannen- oder Notfall­bucht ge­parkt.25 €

Bußgeldrechner: LKW

Parkverbot: Wo ist das Parken eines LKW nicht gestattet?

Einen geeigneten Parkplatz für einen LKW zu finden, ist aufgrund seiner Gesamtmasse deutlich schwieriger.
Einen geeigneten Parkplatz für einen LKW zu finden, ist aufgrund seiner Gesamtmasse deutlich schwieriger.

Die StVO differenziert sehr genau zwischen einem haltenden und einem parkenden Fahrzeug. In der Regel gilt gemäß § 12 Abs. 2 jedes Abstellen über eine Dauer von mehr als 3 Minuten, als Parken. Gleiches trifft zu, wenn Sie Ihr abgestelltes Fahrzeug verlassen.

Eine der grundlegenden Richtlinien für das Parken von LKWs ist daher die Auswahl von für sie geeigneten Parkplätzen, um Sanktionen zu vermeiden. 

Ein LKW benötigt aufgrund seiner Größe und Länge Parkbereiche, die ausreichend dimensioniert sind. Hierbei spielt nicht nur die Fläche eine Rolle, sondern auch die Zugänglichkeit des Stellplatzes. Laut StVO dürfen Sie demnach ihr Fahrzeug in folgenden Bereichen nicht abstellen:

  • auf Bahnübergängen
  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • oder wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

Ist Parken in anderen Bereichen generell erlaubt, können Sie Ihren LKW auch problemlos unter Einhaltung aller StVO-Vorschriften dort abstellen, ohne einen Bußgeldbescheid befürchten zu müssen. Sie sollten nur stets berücksichtigen, dass sonst kein Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird.

Einen LKW abstellen: Welche Regelungen Sie kennen sollten

Gesamtmasse: Einen LKW bis zu 7,5 Tonnen (t) zu parken, ist im Wohngebiet grundsätzlich möglich.
Gesamtmasse: Einen LKW bis zu 7,5 Tonnen (t) zu parken, ist im Wohngebiet grundsätzlich möglich.

Darf ein LKW auch auf einem PKW-Parkplatz parken? Wie viel Gewicht ist für einen abgestellten LKW laut StVO grundsätzlich zulässig? Und dürfen Sie Ihren LKW im Wohngebiet parken?

Diese und weitere Fragen bezüglich geltender LKW-Abstellregelungen in Deutschland sind für Sie nachfolgend einmal genauer erläutert.

Je nachdem, wie viel Gewicht Ihr Fahrzeug mitbringt, greifen z.B. andere gesetzliche Vorschriften.

Einen LKW unter/mit 3,5 Tonnen (t) zu parken, ist im Wohngebiet in der Regel uneingeschränkt möglich. Das gilt für alle Parkplätze (inklusive der für PKWs), solange Sie die Stellplatzmarkierungen einhalten.

Auch bei unter 7,5 t müssen Sie nicht mit Einschränkungen rechnen. Sonderregelungen greifen erst, sobald der LKW beim Parken diese Marke überschreitet. Es gibt dahingehend jedoch auch Unterschiede, was den Abstellort angeht.

Den LKW parken: Innerorts im Wohngebiet, Industriegebiet oder Mischgebiet

Wie lange darf ein LKW im Wohngebiet parken? Sollten Sie einen LKW über 7,5 t z.B. innerhalb eines Wohngebiets abstellen wollen, müssen Sie die Vorschriften beachten, die für diese Gewichtsklasse greifen. In der StVO gilt in dem Fall laut § 12 Abs. 3a:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Ausgenommen von dieser Regelung sind entsprechend ausgewiesene LKW-Parkplätze, die sich zum Teil auch in Städten finden lassen. Dauerhaftes Parken von einem LKW wird im Wohngebiet grundsätzlich allerdings trotzdem nicht geduldet, da LKWs dort den Verkehr oder Anwohner behindern können.

Wer seinen LKW abstellen möchte, muss im Wohngebiet besonders auf die entsprechenden Gesetzgebungen achten.
Wer seinen LKW abstellen möchte, muss im Wohngebiet besonders auf die entsprechenden Gesetzgebungen achten.

Möchten Sie hingegen innerorts in Industriegebieten parken, gibt es dafür gesetzlich keine konkreten Verbote. Mischgebiete mit einer ausgeglichenen Verteilung von Wohn- und Gewerberaum verbieten geparkte LKWs ebenso wenig. In beiden Fällen darf ein LKW also bedenkenlos auch über längere Zeit stehen, ohne dass Sie mit Bußgeld belangt werden können.

Einen Sonderfall stellen Supermarktparkplätze dar. Weil diese in der Regel privat geführtes Gelände (d.h. ein Privatparkplatz) sind, müssen Sie sich an die Vorschriften des Eigentümers halten. Dieser kann Ihnen wiederum auch eine Genehmigung erteilen, dass ein LKW auf dem Parkplatz abgestellt werden darf. Für alle anderen Privatgrundstücke ist eine solche Erlaubnis auch erforderlich, um konsequenzlos parken zu dürfen.

Wollen Sie einen LKW auf Ihrem eigenen Grundstück abstellen, ist das an keine gesetzlichen Einschränkungen gebunden – vorausgesetzt, das Grundstück ist ohne die Verletzung geltender StVO-Vorschriften erreichbar.

Vorgaben für LKW: Wo ist Parken außerorts erlaubt?

LKW parken: Auf einem PKW-Parkplatz kann dieser inner- oder außerorts nur stehen, wenn die Begrenzungen eingehalten werden.
LKW parken: Auf einem PKW-Parkplatz kann dieser inner- oder außerorts nur stehen, wenn die Begrenzungen eingehalten werden.

Außerhalb von geschlossenen Ortschaften und Ballungsräumen ist das Parken eines LKW deutlich schwieriger ordnungsgemäß zu bewerkstelligen, weil es grundsätzlich nur auf Stellplätzen mit ausreichend großer Parkfläche oder auf unmissverständlich gekennzeichneten LKW-Parkplätzen (z.B. an Raststätten) gestattet ist. 

Gemeinden können sich unter anderem das Recht vorbehalten, in Gebieten ihres Zuständigkeitsbereiches ein Parkverbot für den LKW festzulegen. Solche Verbote können auf Fahrbahn- und Straßenrändern von Landstraßen genauso wie auf Autobahnen bestehen, wo Halten und Parken (inklusive der Seitenstreifen) ausdrücklich untersagt sind.

Gibt es also keine LKW-Parkplätze an der Autobahn, müssen Sie sich an diese Bestimmungen halten. Andernfalls kann das ein Bußgeld für Sie bedeuten. 

Auch beim Abstellen Ihres LKW auf Raststättenparkplätzen müssen Sie darauf achten, dass diese entweder für LKWs bestimmt sind oder Ihr Fahrzeug die Markierungen der PKW-Stellplätze einhält. Der LKW darf auch hier keine Fahrzeuge oder die Nutzung der anderen Parkplätze behindern. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht in einem der dafür vorgesehenen Bereiche ab, drohen Ihnen auch hier Sanktionen. Parken mit Behinderung anderer kann z.B. 55 Euro Bußgeld bedeuten.

Wo kann ein LKW-Anhänger abgestellt werden?

Auch ein LKW-Anhänger ist beim Parken an etwaige Vorschriften gebunden.
Auch ein LKW-Anhänger ist beim Parken an etwaige Vorschriften gebunden.

Für Anhänger greifen ähnliche Parkvorschriften wie für den LKW selbst. Hat dieser ein Gewicht von unter 2 t, bestehen keine Einschränkungen.

Ist ein Anhänger schwerer als 2 t, greift eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Abstelldauer von 2 Wochen.

Diese Frist tritt auch unabhängig vom Ort in Kraft, an dem Sie diesen abstellen. Ausgenommen hiervon sind jedoch ausgewiesene LKW-Parkplätze, auf denen ein Anhänger zeitlich unbegrenzt geparkt werden darf.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.

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