Lkw-Fahrverbote
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu speziellen Fahrverboten für LKW-Fahrer:
Im Dschungel der Lkw-Fahrverbote
Tage, an denen Lkw nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, gibt es in fast allen Ländern. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen darüber, in welchen Zeiten ein Lkw-Fahrverbot herrscht, sehr stark. Und auch welche Fahrzeuge von dem Verbot betroffen sind, ist jeweils ganz verschieden. Für Lkw-Fahrer gilt es deshalb Wochenend-, Feiertags- und Sonntagsfahrverbote zu beachten, die an einem bestimmten Tag oder für eine gewisse Zeit gelten. Daneben kann es aber auch tägliche Fahrverbote geben, wie z. B. das Nachtfahrverbot in Österreich.
Doch welche Fahrverbote gelten in Deutschland und welche im Ausland? Sind alle Straßen von den Lkw-Fahrverboten betroffen? Da es gar nicht so einfach ist, bei der Vielzahl an Vorschriften den Überblick zu behalten, soll der folgende Ratgeber die Orientierung ein wenig erleichtern.
FAQ: Lkw-Fahrverbot
Lkw sind für die Versorgung mit Waren unerlässlich, gleichzeitig sorgen diese Fahrzeuge aber auch für eine nicht unbeachtliche Umwelt- und Lärmbelästigung. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber an verschiedenen Tagen Fahrverbote vor.
Die StVO sieht unter anderem an Sonn- und Feiertagen entsprechende Fahrverbote vor. Darüber hinaus gelten für Lkw auch in den Sommerferien teilweise Beschränkungen.
Welche Regelungen in verschiedenen Staaten gelten, können Sie hier nachlesen.
Im Video: Das Sonntagsfahrverbot für LKW
Inhaltsverzeichnis
Das Lkw-Fahrverbot in Deutschland
Die Regelungen für die Fahrverbote sind in Deutschland recht komplex. Manche Verbote gelten nur für bestimmte Tage, andere nur für gewisse Zeiträume und manche nur auf festgelegten Streckenabschnitten. Auch sind keineswegs alle Lkw vom Fahrverbot betroffen. Welche Fahrverbote es gibt, wie die genauen Vorschriften aussehen und welche Sanktionen Fahrzeugführer bei Zuwiderhandlung zu erwarten haben, können Interessierte hier nachlesen.
Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in Deutschland
In Deutschland wurde bereits am 1. Mai 1956 ein generelles Sonntagsfahrverbot für Lkw eingeführt, um die Sonntagsruhe einzuhalten, die Nerven der Anwohner und die Umwelt zu schonen. Von dem Lkw-Fahrverbot sind sonntags alle deutschen Straßen von 0 bis 22 Uhr betroffen. Dieselbe Regelung greift seit Ende der 60er Jahre auch an den gesetzlichen Feiertagen. Lastwagenfahrer sollten ihre Fahrzeuge in dieser Zeit besser stehenlassen, da es andernfalls teuer werden kann. Vom Fahrverbot sind grundsätzlich alle Lkw betroffen, die über 7,5 Tonnen wiegen oder mit einem Anhänger unterwegs sind.
Liste der gesetzlichen Feiertage in Deutschland | |
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Neujahr | 01.01. |
Karfreitag | |
Ostermontag | |
Tag der Arbeit | 01.05. |
Christi Himmelfahrt | |
Pfingstmontag | |
Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) | |
Tag der deutschen Einheit | 03.10. |
Reformationstag (nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Ahnalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) | 30.10. |
Allerheiligen (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) | 01.11. |
1. Weihnachtsfeiertag | 25.12. |
2. Weihnachtsfeiertag | 26.12. |
Gibt es ein Wochenendfahrverbot in Deutschland?
Ein Wochenendfahrverbot gibt es in Deutschland nicht. Nur zu bestimmten Zeiten, in denen mit einem großen Verkehrsaufkommen gerechnet werden kann, ist auch der Samstag größtenteils vom Lkw-Fahrverbot betroffen. Es gibt eine spezielle Verordnung, die den Verkehr zu den Stoßzeiten in der Urlaubszeit regulieren soll.
Die Ferienreiseverordnung (FerReiseV) regelt, dass vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen von 7 bis 20 Uhr ein Fahrverbot für Lkw herrscht, um die Situation auf den Straßen zu entlasten und Staus vorzubeugen. In der Zeit zwischen 20 und 24 Uhr dürfen sie hingegen fahren. An Samstagen gilt das Lkw-Fahrverbot im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen nur auf bestimmten Strecken, welche in § 1 der FerReiseV nachgelesen werden können.
Nachtfahrverbot
Im Gegensatz zum generellen Fahrverbot für Sonn- und Feiertage gibt es kein einheitliches Nachtfahrverbot in Deutschland. Hier regeln die Bundesländer, welche Straßen nachts von Lkws genutzt werden dürfen. Meist beziehen sich die lokalen Verbote auf Bundesstraßen, die dicht an Wohngebieten vorbeiführen und die Anwohner um den Schlaf bringen würden, wenn die Fahrt der Lastwagen nicht eingeschränkt würde. Als Lastwagenfahrer empfiehlt es sich, sich im Vorfeld mit den jeweiligen Begebenheiten auseinanderzusetzen und eventuell eine Alternativroute aufzustellen.
Lkw-Fahrverbot in Deutschland: Ausnahmen
Bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde kann auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um das Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu umgehen. Hier hat sich allerdings noch keine einheitliche Regelung durchgesetzt. Um eine Sondergenehmigung von den Behörden zu erhalten, muss der Transport besonders dringlich sein. Rein wirtschaftliche Gründe reichen normalerweise für die Bewilligung der Ausnahmegenehmigung nicht aus. Einige Zugmaschinen (z. B. solche, die andere Fahrzeuge ziehen), Bergungs- und Abschleppfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, deren beförderte Gegenstände zum Inventar des Fahrzeugs gehören (Ausstellungs- und Filmfahrzeuge) benötigen hingegen keine Sondererlaubnis.
Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot in Deutschland:
- Fahrzeuge, die leicht verderbliche Lebensmittel transportieren (z. B. Obst, Milchprodukte und Fleisch)
- Lkw, die zum kombinierten Güterverkehr gehören (Weitertransport über Schienen oder Häfen)
- Einsatzwagen der Feuerwehr oder Polizei
- Fahrzeuge der Pannenhilfe, Bergungs- oder Abschleppwagen
- Leerfahrten, die mit dem Transport von Frischeerzeugnissen zu tun haben
Sanktionen für das Ignorieren des Lkw-Fahrverbots
Fahrer, die das Fahrverbot für ihre Lkw ignorieren, müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Auf den Fahrzeugführer kommt in diesem Fall eine Geldbuße von 120 Euro zu. Wurde das gesetzeswidrige Fahren vom Fahrzeughalter angeordnet oder zugelassen, muss dieser ein Bußgeld in Höhe von 570 Euro zahlen. Davon abgesehen, gibt es allerdings keine weiteren Sanktionen, wie etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Lkw-Fahrverbot im Ausland
Österreich
In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland ein generelles Wochenendfahrverbot. Von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr dürfen Fahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Fahrverbot betrifft dementsprechend Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge, aber auch Lkws mit Anhänger, wenn die Zugmaschine oder der Anhänger die 3,5 Tonnen überschreitet.
Auch hier gibt es beim Fahrverbot für Lkw Ausnahmen, wenn es sich z. B. um lärmarme Fahrzeuge handelt oder solche, die für den Kombitransport auf Schienen- oder Wasserwegen unerlässlich sind.
Schweiz
In der Schweiz gibt es nicht über das gesamte Wochenende ein Fahrverbot für Lkw, sondern nur an Sonn- und Feiertagen. Alle Lkw über 3,5 Tonnen und Lkw-Sattelzüge über 5 Tonnen müssen an diesen Tagen zwischen 0 und 24 Uhr auf dem Parkplatz bleiben. Lkw-Fahrer sollten sich vorab darüber informieren, in welchem Kanton welche Feiertage gelten, da es in der Schweiz nur wenige nationale Feiertage gibt. Der Transitverkehr auf den nationalen Autobahnen ist in diesem Falle allerdings erlaubt.
Wie schon in Österreich gibt es auch in der Schweiz nachts von 22 bis 5 Uhr ein generelles Lkw-Fahrverbot. Eine Sondererlaubnis wird erteilt, wenn eine Fahrt in der Nacht oder am Sonntag unvermeidlich ist und weder durch organisatorische noch durch die Wahl eines anderen Transportmittels zu verhindern ist.
Frankreich
In Frankreich gibt es kein generelles Wochenendfahrverbot, auch wenn bereits am Samstag ab 22 Uhr keine Lkws, die schwerer als 7,5 Tonnen sind, auf der Straße unterwegs sein dürfen. Die Sperrfrist endet schließlich am Sonntag um 22 Uhr. Dasselbe Prinzip gilt auch für Feiertage. Das Fahrverbot für Lkw setzt um 22 Uhr des Vorfeiertags an und endet um 22 Uhr am entsprechenden Feiertag.
Während der Ferienzeit beginnend am 22. Juli bis zum 19. August wurde auch hier ein Ferienfahrverbot für die betreffenden fünf Samstage von 7 bis 19 Uhr eingeführt. Betroffen sind wiederum alle Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet.
Auch hier kann eine Sonderregelung greifen, wenn es sich um lebende oder leicht verderbliche Ware handelt.
Italien
In Italien gibt es sonn- und feiertags ebenfalls ein Fahrverbot für Lkw. Ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen dürfen Lastkraftwagen von Juni bis September zwischen 7 bis 24 Uhr nicht auf die Straße. Von Oktober bis Mai gilt dies in der Zeitspanne von 9 bis 22 Uhr. Zudem hat das italienische Verkehrsministerium die Fahrzeiten für Sams- und teilweise Freitage während der Ferienzeit eingeschränkt. Auch hier empfiehlt es sich, sich vorzeitig über die genauen Zeiten und Tage für die das Lkw-Fahrverbot gilt, zu informieren, wenn die Route Sie nach Italien führt.
Spanien
In Spanien gibt es kein generelles Fahrverbot für Lkw. Lediglich der Transport von Gefahrgut ist an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 24 Uhr nicht gestattet. Das Fahrverbot setzt bereits am Vorfeiertag ab 15 Uhr ein, solange er nicht auf einen Samstag fällt. An bestimmten Tagen, wenn ein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, können allerdings lokale Fahrverbote für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen oder Fahrzeuggespanne unabhängig des Gewichts verhängt werden. Informationen darüber, ob und welche Strecken gesperrt sind, können die Fahrzeugführer der spanischen Presse entnehmen.
Osteuropa
Viele osteuropäische Länder haben keine einheitlich geltenden Fahrverbote. In Polen gilt das Fahrverbot für Lkw über 12 Tonnen an den gesetzlichen Feiertagen von 7 bis 22 Uhr. Am Vortag beginnt es ab 18 Uhr und endet 22 Uhr.
In Tschechien gilt ein Sonn- und Feiertagsverbot für Lkw, die über 7,5 Tonnen wiegen und Fahrzeugkombinationen ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge müssen in der Zeit von 13 bis 22 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt werden. Daneben gibt es auf Autobahnen, internationalen und Nationalstraßen auch noch bestimmte Fahrverbote für die Lkw in der Ferienzeit, also vom 1. Juli bis 31. August.
In Ungarn besteht eine Regelung, die ganz ähnlich zur deutschen ist. Hier gibt es zum einen in der Zeit von Juli bis August samstags von 15 bis 24 Uhr ein Lkw-Fahrverbot, um das Verkehrsaufkommen geringer zu halten. Davon abgesehen dürfen die 7,5-Tonner zwischen 0 und 22 Uhr nicht bewegt werden.
Neben den Feiertagsfahrverboten (6 bis 22 Uhr) ist in Rumänien das gesamte Wochenende die Fahrt mit dem Lkw verboten, jedoch nur auf bestimmten Streckenabschnitten.
Ich wohne in einen Wohngebiet wo am Wochenenden und Feiertagen mehrere LKW Sattelschlepper Dau
erparken , alle hier wohnenden Einwohner fühlen sich dadurch belästigt !
18109 Rostock Groß Klein