Warum gibt es ein Samstagsfahrverbot für Lkw?
In Deutschland gibt es mehrere Fahrverbote, die die Lkw-Fahrer beachten müssen, wenn sie ein Bußgeld umgehen wollen. Das Lkw-Fahrverbot am Samstag geht in Deutschland bereits auf eine Verordnung aus dem Jahr 1985 zurück. Anders als das Sonn- und Feiertagsverbot, das vornehmlich dem Lärm- und Umweltschutz oder auch der Einhaltung der Sonntagsruhe dient, wurde das Samstagsfahrverbot für Lkw erlassen, um die Straßen während der Ferienzeit zu entlasten.
Da in dieser Zeit traditionell mit einem großen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, soll verhindert werden, dass Lkw-Kolonnen zusätzlich den Verkehrsfluss behindern und Staus verursachen. Weil es je nach Bundesland den größten Teil der Sommerferien abdeckt, wird das Fahrverbot für Lkw am Samstag mitunter auch als Ferienfahrverbot bezeichnet.
Doch an welchem Samstag gilt das Fahrverbot für Lkw und wen betrifft es? Dürfen in Deutschland manche Lkw am Samstag trotzdem fahren und wenn ja, welche? Wie lange dürfen die Lkw am Samstag fahren? Im folgenden Ratgeber sollen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Lkw-Fahrverbot am Samstag beantwortet werden.
FAQ: Lkw-Fahrverbot am Samstag
Ein generelles Samstagsfahrverbot für Lkw gibt es in Deutschland nicht, allerdings sieht die Ferienreiseverordnung während der Hauptreisezeit entsprechende Einschränkungen vor.
Das Lkw-Fahrverbot besteht an allen Samstagen zwischen dem 01.07. und 31.08. von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Allerdings findet dieses nur auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen Anwendung.
Eine Übersicht der betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen liefert diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Sind alle Lkw vom Fahrverbot am Samstag betroffen?
Nein. Laut der Ferienreiseverordnung §1 (FerReiseV) gilt das Lkw-Samstagsfahrverbot, wie das Sonntagsfahrverbot, für jene Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht die Marke von 7,5 Tonnen überschreitet oder die unabhängig ihres Gewichts einen Anhänger ziehen. Es sind die Fahrer dieser Wagen, die mit einem hohen Bußgeld rechnen müssen, wenn sie trotz Verbot an einem Samstag auf den gesperrten Straßen unterwegs sind.
Aber auch in der Gruppe der Lkw, die vom Fahrverbot am Samstag betroffen sind, sieht die Regelung Ausnahmen vor. Dies sind für gewöhnlich Lieferungen oder Wageninsassen, die aus bestimmten Gründen schnellstmöglich zum Zielort gebracht werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass der Fahrer die entsprechenden Bescheinigungen für den Transport mitführen muss, damit er sie der Polizei bei einer Kontrolle vorlegen kann. Andernfalls macht er sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.
In § 2 und 3 der Fernreiseverordnung (FerReiseV) ist definiert, welche Lkw vom Samstagsfahrverbot ausgenommen sind:
- Fahrzeuge, die leicht verderbliche Waren transportieren (z.B. Obst, Fleisch- oder Milchprodukte)
- Fahrzeuge, die lebende Tiere transportieren
- Transporte, die zum kombinierten Güterverkehr Straße-Schiene gehören (max. Entfernung 200km)
- Transporte, die zum kombinierten Güterverkehr Straße-Hafen gehören (max. Entfernung 150km)
- Fahrzeuge der Unfall- oder Pannenhilfe
- Fahrzeuge des Rettungsdienstes, Einsatzwagen der Feuerwehr, des Militärs oder der Polizei
- Müllfahrzeuge, Straßenbaumaschinen etc.
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit dem Transport leicht verderblicher Ware, lebender Tiere oder der Pannenhilfe dienen
Zu welchen Zeiten dürfen Lkw am Samstag nicht fahren?
Das Lkw-Fahrverbot gilt jeden Samstag während der Ferien, genauer gesagt vom 1. Juli bis zum 31. August auf allen Hauptreisestrecken, auf denen in der Urlaubszeit mit einem hohen Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Das Lkw-Fahrverbot für den Samstag gilt jedoch nicht den gesamten Tag, sondern nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Bis 7 Uhr morgens und auch im Zeitraum von 20 bis 24 Uhr können die Lkw die Straßen wieder uneingeschränkt für den Warentransport nutzen. Ab 0 Uhr bleibt den Fahrern dann wieder nichts anderes übrig als ihre Wagen auf dem Rastplatz abzustellen, um nicht gegen das sonntägliche Fahrverbot zu verstoßen.
Neben dem Verbot zum LKW-Fahren am Samstag gibt es auch ein Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot. Dieses bezieht sich hierzulande auf folgende gesetzliche Feiertage:
Liste der gesetzlichen Feiertage in Deutschland | |
---|---|
Neujahr | 01.01. |
Karfreitag | |
Ostermontag | |
Tag der Arbeit | 01.05. |
Christi Himmelfahrt | |
Pfingstmontag | |
Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) | |
Tag der deutschen Einheit | 03.10. |
Reformationstag (nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Ahnalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) | 30.10. |
Allerheiligen (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland) | 01.11. |
1. Weihnachtsfeiertag | 25.12. |
2. Weihnachtsfeiertag | 26.12. |
Wo gilt am Samstag das Fahrverbot für Lkw?
In erster Linie sind Autobahnen vom Lkw-Fahrverbot in Deutschland betroffen. Jeden Samstag während der Ferienzeit werden sie in viel stärkerem Maße als sonst von Autofahrern frequentiert, die in den Urlaub fahren möchten. Dadurch bilden sich in dieser Zeit häufig Staus und der Verkehr kommt zum Erliegen. Deshalb sollen die Straßen durch das Lkw-Fahrverbot am Samstag möglichst für den Ferienreiseverkehr freigehalten werden.
Am Samstag gilt für Lkw ein Fahrverbot auf folgenden Strecken (§1, Absatz 2 FerReiseV):
Autobahn | Streckenabschnitt von | bis |
---|---|---|
A 1 | Autobahnkreuz Köln-West | Lohne/Dinklage |
A 2 | Autobahnkreuz Oberhausen | Autobahnkreuz Bad Oeynhausen |
A 3 | Autobahnkreuz Oberhausen | Autobahnkreuz Köln-Ost |
A 3 | Mönchhof Dreieck | Autobahnkreuz Nürnberg |
A 4 | Kirchheimer Dreieck | Herleshausen |
A 5 | Hattenbacher Dreieck | Bad Homburger Kreuz |
A 5 | Darmstädter Kreuz | Anschlussstelle Karlsruhe-Süd |
A 5 | Anschlussstelle Offenburg | Autobahndreieck Neuenburg |
A 6 | Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim | Autobahnkreuz Nürnberg-Süd |
A 7 | Anschlussstelle Schleswig/Jagel | Autobahndreieck Bordesholm |
A 7 | Anschlussstelle Soltau-Süd | Anschlussstelle Göttingen-Nord |
A 7 | Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck | Autobahnende Bundesgrenze Füssen |
A 8 | Autobahndreieck Karlsruhe | Anschlussstelle München-Obermenzing |
A 8 | Anschlussstelle München-Ramersdorf | Anschlussstelle Bad Reichenhall |
A 9/ E 51 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) | Anschlussstelle München-Schwabing |
A 10 | Berliner Ring (von Autobahndreieck Werder über Anschlussstelle Potsdam-Nord bis Anschlussstelle Berlin-Spandau) | |
A 45 | Anschlussstelle Dortmund-Süd | Seligenstädter Dreieck |
A 61 | Autobahnkreuz Meckenheim | Autobahndreieck Hockenheim |
A 67 | Darmstädter Kreuz | Viernheimer Dreieck |
A 81 | Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen | Anschlussstelle Gärtringen |
A 92 | Autobahndreieck München-Feldmoching | Anschlussstelle Oberschleißheim |
A 92 | Autobahnkreuz Neufahrn | Anschlussstelle Erding |
A 93 | Autobahndreieck Inntal | Anschlussstelle Reischenhart |
A 99 | Autobahndreieck München Süd-West | Autobahndreieck München/Eschenried |
A 831 | Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen | Autobahnkreuz Stuttgart |
A 980 | Autobahnkreuz Allgäu | Anschlussstelle Waltenhofen |
A 995 | Anschlussstelle Sauerlach | Autobahnkreuz München-Süd |
B 31 | Anschlussstelle Stockach-Ost auf der A 98 | Anschlussstelle Sigmarszell auf der A 96 |
B 96/ E251 | Landesgrenze Berlin | B 104 in Neubrandenburg |
Gibt es auch in anderen Ländern ein Samstagsfahrverbot für Lkw?
Auch in anderen Ländern innerhalb Europas wird die Fahrt der Lkw am Samstag teilweise eingeschränkt. In Österreich beispielsweise dürfen die Lastkraftwagen ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen oder mehr als 3,5 Tonnen, wenn sie mit Anhänger fahren, samstags generell ab 15 Uhr nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Verbot gilt im Gegensatz zum Lkw-Fahrverbot in Deutschland an jedem Samstag und für alle Straßen unabhängig davon, ob Ferienzeit ist oder nicht. In der Zeit vom 1. Juli bis zum 26. August gilt allerdings auch hier ein erweitertes Samstagsfahrverbot infolge der Ferien, sodass jeden Samstag bereits ab 10 Uhr die Straßennutzung für Lkw verboten ist.
- B 178
- B 320
- B 177
- B 179
- B 181
In der Schweiz gibt es hingegen kein generelles Samstagsfahrverbot. Hier müssen die Lastkraftwagenfahrer lediglich die Sonn- und Feiertagsregelung beachten. Darüber hinaus besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ein nächtliches Fahrverbot.
In Frankreich beginnt das Sonntagsfahrverbot bereits am Samstag ab 22 Uhr und gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Ansonsten wird zur Ferienzeit ein Lkw-Fahrverbot ausgesprochen. 2017 blieben die Straßen am Samstag, den 16 Juli bis zum 6. August von 7 bis 19 Uhr größtenteils lastwagenfrei. In Ungarn gibt es von Juli bis August ein Lkw-Fahrverbot für den Samstag. Dies betrifft alle Fahrzeuge ab 7, 5 Tonnen von 15 bis 24 Uhr.