Bußgeldrechner: Lenk- oder Ruhezeiten nicht eingehalten
Bußgeldkatalog: Lenk- und Ruhezeiten
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld für das Unternehmen |
---|---|---|
Ruhezeit bis zu eine Stunde unterschritten | 30 Euro | |
Ruhezeit bis zu drei Stunden unterschritten | 30 Euro | 90 Euro |
Ruhezeit über drei Stunden unterschritten | 60 Euro | 180 Euro |
Lenkzeit um 15 Minuten verkürzt | 30 Euro | 90 Euro |
Lenkzeit mehr als 15 Minuten verkürzt | 60 Euro | 180 Euro |
Tageslenkzeit bis zu einer Stunde überschritten | 30 Euro | |
Tageslenkzeit bis zu zwei Stunden überschritten | 30 Euro | 90 Euro |
Tageslenkzeit über zwei Stunden überschritten | 60 Euro | 180 Euro |
Fahrerkarte nicht mitgeführt und Kontrolle nicht ermöglicht / erschwert | 250 Euro / 75 Euro |
FAQ: Lenk- und Ruhezeiten
Hierbei handelt es sich um Vorschriften für den gewerblichen Güterverkehr, die die Fahrzeiten einschränken und feste Pausen für Lkw-Fahrer definieren.
Die tägliche Lenkzeit beträgt üblicherweise 9 Stunden, allerdings ist zweimal pro Woche eine Verlängerung auf 10 Stunden möglich. Sind Lkw-Fahrer länger unterwegs, liegt eine Lenkzeitüberschreitung vor.
Welche Sanktionen der Gesetzgeber in diesem Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Lenk- und Ruhezeiten: Die Definition
LKW-Lenkzeiten definieren sich durch die Zeit, die der Fahrer hinter dem Steuer seines LKW sitzt. Dazu zählen also sowohl die LKW-Fahrzeiten, die er aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, als auch die Zeit, die er im Stau oder an Ampeln stehend verbringt.
Die Fahrpersonalverordnung regelt die Lenk- und Ruhezeiten, welche auf einer Fahrerkarte, einem EG-Kontrollgerät oder Unternehmenskarte – auch digitaler Fahrtenschreiber oder Tachograph genannt – registriert werden. Die Zeiten sollten nicht überschritten werden, um LKW-Unfälle durch Unaufmerksamkeit zu vermeiden.
Wird eine Straße jedoch voll gesperrt und der LKW-Fahrer hat die Möglichkeit das Fahrzeug zu verlassen, gehören Pausen von weniger als 15 Minuten zur Lenkzeitunterbrechung dazu.
Ruhezeiten definieren umgangssprachlich den „Feierabend“ der Berufskraftfahrer. Eine Ruhezeit liegt vor, wenn frei über die Zeit verfügt werden kann. Dazu zählt auch die Zeit, die im stehenden Fahrzeug in einer Schlafkabine verbracht werden kann. Im folgenden Text bieten wir Ihnen einen Lenk- und Ruhezeiten Übersicht.
Inhaltsverzeichnis
Tageslenkzeit und Fahrtunterbrechung
Die Tageslenkzeit im Straßenverkehr darf bei einem Berufsfahrer eines LKW neun Stunden nicht überschreiten. Es ist allerdings geregelt, dass an zwei Tagen in der Woche diese neun auf zehn Stunden ausgedehnt werden dürfen.
Nach spätestens 4,5 Std. muss der Lastwagenfahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten machen. Zur Fahrunterbrechung zählt die Zeit, die der Fahrer zur Erholung nutzen kann und nicht hinter dem Steuer sitzt.
Eine Aufteilung der Pause in 15 Minuten und 30 Minuten ist möglich. Allerdings nur, wenn nach spätestens 4,5 Std. Lenkzeit die restlichen 30 Min. Fahrtunterbrechung genommen wird.
Wochenlenkzeit
Eine Woche beschreibt bei Lenk- und Ruhezeiten den Zweitraum zwischen Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr. In einer Kalenderwoche dürfen höchstens 56 Std. Lenkzeit absolviert werden. Das liegt daran, dass die wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz streng geregelt ist.
LKW-Ruhezeiten – täglich
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 h innerhalb eines 24-Stunden Zeitraums. Dieser Zeitraum bezieht sich nicht auf einen Kalendertag sondern kann mit der täglichen Lenkzeit starten.
Drei Mal in der Woche kann der Fahrer seine tägliche Ruhezeit auf jeweils neun Stunden verkürzen ohne die Zeit nachholen zu müssen.
Die 11 h Ruhezeit können auch aufgeteilt werden. Der erste Teil muss dann mindestens drei Stunden und der zweite Teil mindestens neun Stunden ununterbrochen betragen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kraftfahrer zu Hause oder in seinem LKW übernachtet.
Muss ein LKW zwischenzeitlich mit einer Fähre oder einem Zug befördert werden, gilt die Bedingung, dass 11 h Ruhezeit eingehalten werden müssen. Diese dürfen nur zum Wechsel von See auf Land so kurzfristig wie möglich unterbrochen werden.
Wichtig: Fahrtunterbrechungen gelten nicht als tägliche Ruhezeiten und dürfen daher auch nicht darauf angerechnet werden.
LKW-Ruhezeit – wöchentlich
45 Std. regelmäßige Wochenendruhezeit eines LKW muss am Stück von einem Fahrer genommen werden. Diese muss nach sechs Arbeitstagen a 24 h beansprucht werden.
Auch bei der wöchentlichen Ruhezeit ist eine Aufteilung möglich, allerdings nur, wenn die fehlenden Zeiten nachgeholt werden und an die tägliche Ruhezeit spätestens in der dritten Woche angrenzen. Ruhezeiten sind wichtig, damit durch Müdigkeit keine Fehler wie ein zu geringer Sicherheitsabstand passieren.
Lenkzeiten für Busfahrer
Eine Fahrtunterbrechung im Linienverkehr kann in einmal 30 Minuten, zweimal 20 Minuten und dreimal 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese müssen dann am Stück genommen werden, um als Pause zu gelten. Wendezeiten zählen als Fahrtunterbrechung, wenn sie ⅙ der reinen Lenkzeit betragen und mindestens 10 Minuten dauern. Oftmals ist es möglich im Vertrag eine Vereinbarung zu treffen, die diese Zeitspanne auf 8 Minuten verringert. Ansonsten gibt es hier keinen Unterschied zu den Lenkzeiten der LKW-Fahrer.