Sicherheitsprüfung für LKW – Wann steht sie an?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist die Sicherheitsprüfung?

Wozu dient eine Sicherheitsprüfung?

Damit LKW und Busse jederzeit verkehrstauglich und -sicher sind, muss in regelmäßigen Abständen die sogenannte Sicherheitsprüfung (SP) gemacht werden. Diese ist vor allem notwendig, damit Verschleißteile früh genug ausgetauscht und somit Verkehrsunfälle vermieden werden können. Aber was ist die KFZ-Sicherheitsprüfung? Was wird dabei untersucht? Und in welchen Abständen muss eine LKW-Sicherheitsprüfung durchgeführt werden? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem folgenden Ratgeber.

Bussgeldkatalog: Sicherheitsprüfung

VerstoßBußgeldPunkte in Flens­burg
Frist zur Sicherheitsprüfung um bis zu 2 Monate überzogen15 Euro
Frist zur Sicherheitsprüfung zwischen 2 und 4 Monaten überzogen25 Euro
Frist zur Sicherheitsprüfung zwischen 4 und 8 Monaten überzogen60 Euro1
Frist zur Sicherheitsprüfung mehr als 8 Monate überzogen75 Euro1
LKW oder Bus bzw. Anhänger trotz mangelhafter Verkehrssicherheit in Betrieb genommen180 Euro1

Sicherheitsprüfung

Wer muss zur Sicherheitsprüfung?

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfung zur Hauptuntersuchung, die laut StVZO für Nutzfahrzeuge – also Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen, LKW ab 7,5 t und Anhänger mit über 10 t Gesamtgewicht – vorgeschrieben ist.

Wie muss die Sicherheitsprüfung erfolgen?

In welchen Abständen die SP-Prüfung erfolgen muss, variiert je nach Fahrzeugtyp. Über die geltenden Fristen informieren wir hier.

Was droht, wenn die Sicherheitsprüfung nicht fristgerecht absolviert wurde?

Das Verwarngeld startet bei 15 Euro. Wie hoch die Geldsanktionen im Einzelnen ausfällen und ob auch ein Punkt in Flensburg droht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Sicherheitsprüfung nach Anlage VIII StVZO

Alle LKW müssen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung.
Alle LKW müssen regelmäßig zur Sicherheitsprüfung.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Anlage VIII und VIIIa alle wichtigen Punkte, auf die es bei der Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV, Dekra oder sonstigen Prüforganisationen sowie bei der Sicherheitsprüfung für KFZ zu achten gilt.

Werden für Fahrzeuge, z. B. für LKW oder Busse, Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben, dann findet die HU nicht in vollem Umfang statt. Die Punkte, die bei der SP kontrolliert werden, werden bei der Hauptuntersuchung des Lastkraftwagens nicht berücksichtigt.

Übrigens! Die Sicherheitsprüfung ist seit 1999 Pflicht. Davor waren eine Zwischenuntersuchungen (ZU) und eine Bremsen-Sonder-Untersuchungen (BSU) für Lkw vorgeschrieben.

Was wird bei der SP-Prüfung kontrolliert?

Verschiedene Bauteile der Nutzfahrzeuge (LKW und Omnibusse) müssen alle Tests bei der Sicherheitsprüfung bestehen. Getestet werden dabei:

  • Lenkung
  • Reifen
  • Bremsen
  • Fahrgestell
  • Schließkräfte
Werden Mängel festgestellt wird dies wie bei der Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV bei der SP ebenfalls schriftlich festgehalten. Der Fahrzeughalter muss dann innerhalb eines Monats die Mängel aus dem Prüfprotokoll von einer Werkstatt beheben lassen. Tut er dies nicht, dann könnte zeitnah ein Bußgeldbescheid bei ihm einflattern.

Fristen für Fahrzeuge mit vorgesehener Sicherheitsprüfung

Abhängig von der Fahrzeugklasse wird die SP (Sicherheitsprüfung) zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt. Bei den Fahrzeugen gelten allerdings unterschiedliche Fristen für die Prüfungen.

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 12 t:

  • Erste SP: 42 Monate nach Erstzulassung
  • anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU

LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t:

  • Erste SP: 30 Monate nach Erstzulassung
  • anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU

Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen:

  • Erste SP: sechs Monate nach der ersten HU
  • Zweite SP: sechs Monate nach der zweiten HU
  • anschließend wird die SP alle drei Monate durchgeführt

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t:

  • Erste SP: 30 Monate nach Erstzulassung
  • anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU

Prüfmarke bei bestandener Sicherheitsprüfung

Sicherheitsprüfung: Auch der Bus muss vorgeführt werden.
Sicherheitsprüfung: Auch der Bus muss vorgeführt werden.

Wenn das Fahrzeug bei der Sicherheitsprüfung keine Mängel aufweist oder alle im Prüfprotokoll stehenden Mängel vom Fahrzeughalter behoben worden sind, bekommt das Fahrzeug eine Prüfmarke.

Die Prüfmarke hat immer die gleiche Farbe wie die Plaketten, die bei der HU und AU (Abgasuntersuchung) ausgeteilt werden. Die SP-Prüfmarke wird am linken Fahrzeugheck angebracht.

Darauf ist vermerkt, wann das Fahrzeug wieder vorgeführt werden muss. Zudem sind die letzten sieben Ziffern der Fahrzeugidentifikationsnummer auf der Marke eingetragen. Wichtig ist die Prüfung, damit es im Straßenverkehr nicht zu LKW-Unfällen kommt.

Interessant: Den Termin zur SP können Sie um einen Monat verschieben, wenn die Werkstatt keine zeitnahen Termine frei hat. Dieser muss allerdings in dem Monat festgelegt werden, in dem die Sicherheitsprüfung für Ihr Fahrzeug vorgesehen ist.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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