Inhaltsverzeichnis
Prellung der Lendenwirbelsäule: Oft schmerzhafte Folge eines Unfalls
Die Lendenwirbelsäule (auch LWS) ist für die Stabilisierung des Körpers sowie dessen Bewegungsfähigkeit von großer Bedeutung. Verletzungen, wie eine Prellung, dieser durch Unfälle oder Tätlichkeiten können daher zu wesentlichen Behinderungen im Alltag führen. Wird dann bei einer LWS-Prellung ein Schmerzensgeld gezahlt? Das ist von vielen Faktoren abhängig.
Hatten Sie einen Unfall oder haben durch jemand anderen Verletzungen der LWS erlitten, kann Sie das eventuell über Wochen, Monate oder sogar Jahre in Ihrer Bewegungsfreiheit und der Lebensqualität einschränken. Ob Ihnen in einem solchen Fall Schmerzensgeld zusteht, wie Sie einen solchen Anspruch geltend machen können und welche rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang gelten, betrachtet der folgenden Ratgeber näher.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung
Haben Sie durch das Fremdeinwirken einer dritten Person eine LWS-Prellung erlitten, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung in etwa bewegt. Bedenken Sie, dass es sich dabei lediglich um Orientierungswerte handelt.
In diesem Fall müssen Sie den Schädiger bzw. seine Versicherung kontaktieren. Es ist ratsam, vorher einen Anwalt zu konsultieren.
Schmerzensgeld: Ist eine LWS-Prellung ein ausreichender Grund?
Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer LWS-Prellung ist in erster Linie wichtig, dass der zugrundeliegende Schaden durch Dritte verursacht wurde und Geschädigte unverschuldet in diese Situation geraten sind.
Rechtlich ist hier § 253 in Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von Bedeutung. Dieser legt fest, dass ein immaterieller Schaden, der durch fahrlässig bzw. auch vorsätzlich verursacht wurde, eine Entschädigung in Form von Geld begründen kann.
Ein solcher Schaden ist gemäß der gesetzlichen Definition grundsätzlich immer dann vorhanden, wenn es sich um eine „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ handelt. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich des Schadens durch Schmerzensgeld bestimmt.
Bei einer LWS-Prellung, die durch einen Unfall, einen tätlichen Angriff oder eine anderweitig gelagerte fahrlässige Handlung entstanden ist, können Sie demnach Schmerzensgeld geltend machen. Diese Entschädigung ist in der Regel beim Verursacher oder dessen Versicherung anzumelden. Sie können bei einer LWS-Prellung ein Schmerzensgeld durchaus außergerichtlich mit dem Schädiger verhandeln.
Wie hoch ist bei einer LWS-Prellung das Schmerzensgeld?
Eine pauschale Aussage über die Höhe eines Schmerzensgeldes ist nie möglich, da es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Die Art der Verletzung beeinflusst in der Regel die Summe, die gezahlt wird. Daher unterscheiden sich die Beträge in den jeweiligen Fällen manchmal erheblich.
Auch eventuelle Folgeschäden, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und welche Behandlungen wie lange notwendig waren oder noch sind, um eine LWS-Prellung zu behandeln, bestimmen letzten Endes wie viel Entschädigung die Verletzten erhalten.
Im Folgenden finden Sie eine solche Tabelle mit Urteilen, die für eine LWS-Prellung Schmerzensgeld festgesetzt haben:
Verletzungen | Betrag | Urteil |
---|---|---|
Prellungen LWS, Knie, Becken und Schädel, | ~ 500 Euro | LG Gießen, Az. 4 O 345/00, 2001 |
Prellung LWS und Brustkorb | ~ 1.300 Euro | LG Frankenthal, Az. 4 S 208/90, 1990 |
Prellungen an LWS, Becken und Knie | ~ 1.500 Euro | AG Tauberbischofsheim, Az. C 514/88, 1989 |
Prellung LWS mit HWS-Syndrom | ~ 3.000 Euro | OLG Saarbrücken, Az. 4 U 587/1), 2003 |