Marokkanischen Führerschein umschreiben: Wann ist das notwendig?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Länger Aufenthalt bedeutet Umschreibung des Führerscheins

Mit einem gültigen marokkanischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen. Wichtig ist, dass Sie nur die Fahrzeuge fahren, die in der Fahrerlaubnis enthalten sind. Allerdings gilt diese Anerkennung nicht unbegrenzt lang, sodass Sie nach einer gewissen Frist Ihren marokkanischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen müssen. Was Sie dafür tun müssen und ob Prüfungen erforderlich sind, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

FAQ: Marokkanischen Führerschein umschreiben lassen

Müssen Sie Ihren marokkanischen Führerschein umschreiben lassen?

Ob Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen, hängt davon ab, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten. Sind Sie maximal für sechs Monate im Land, ist ein Umschreiben nicht notwendig. Dauert der Aufenthalt länger oder verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland, müssen Sie Ihren marokkanischen Führerschein umschreiben lassen.

Sind Prüfungen für eine Umschreibung notwendig?

Ja. Marokko ist nicht Teil der Staatenlist der Anlage 11 zur FeV. Das bedeutet, dass für eine Umschreibung sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erfolgreich zu absolvieren sind. Welche weiteren Voraussetzungen fürs Umschreiben erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Welche Folgen hat es, wenn Sie den marokkanischen Führerschein nicht umschreiben lassen?

Nach der Frist von sechs Monaten verliert der marokkanische Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Fahren Sie dann weiterhin mit diesem, ohne ihn umzutauschen, machen Sie sich gemäß § 21 StVG strafbar. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe.

Führerschein aus Marokko umschreiben lassen: Das ist wichtig

Marokkanische Führerschein: Das Umschreiben ist nach 6 Monaten Pflicht.
Marokkanische Führerschein: Das Umschreiben ist nach 6 Monaten Pflicht.

Bei kurzen Urlaubsaufenthalten oder Besuchen, die nicht länger als sechs Monate dauern, müssen Sie Ihren marokkanischen Führerschein nicht umschreiben lassen. Der Führerschein wird, sofern er gültig ist, in Deutschland anerkannt, sodass Sie mit diesem auch hier fahren dürfen. Allerdings müssen Sie gemeinsam mit dem Originaldokument eine Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mitführen.

Bleiben Sie länger als sechs Monate im Land oder verlegen Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist eine Umschreibung Pflicht. Da es zwischen Deutschland und Marokko kein Abkommen zur Anerkennung der jeweiligen Fahrerlaubnisse gibt, müssen Sie, wenn Sie den marokkanischen Führerschein umschreiben lassen, folgende Prüfungen ablegen:

Eine Fahrschulausbildung an sich ist nicht vorgeschrieben, allerdings sind Fahrstunden vor den Prüfungen empfehlenswert. Darüber hinaus muss bei der praktischen Prüfung ein Fahrlehrer anwesend sein.

Was ist für eine Umschreibung noch notwendig?

Führerschein aus Marokko: Fürs Umschreiben sind Prüfungen vorgeschrieben.
Führerschein aus Marokko: Fürs Umschreiben sind Prüfungen vorgeschrieben.

Um den marokkanischen Führerschein umschreiben zu lassen, müssen Sie mit dem Originaldokument sowie einer Kopie und einer Kopie der Übersetzung bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohn- bzw. Aufenthaltsort vorstellig werden. Darüber hinaus müssen Sie einen gültigen Ausweis oder Pass inklusive einer aktuellen Meldebescheinigung vorweisen.

Auch die Nachweise für die bestandenen Prüfungen sowie ein aktuelles biometrisches Passbild, ein Sehtest (oder augenärztliche Bescheinigung), der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und beim LKW- bzw. Busführerschein ärztliche Bescheinigungen sind ebenfalls bei der Behörde vorzulegen.

Lassen Sie Ihren marokkanischen Führerschein umschreiben, kommen Gebühren auf Sie zu. Sowohl für das Ausstellen des neuen Führerscheins (zwischen 35 und 45 Euro) als auch die Anmeldung zu den Prüfungen ist mit Kosten verbunden. Hinzukommen die Ausgaben für die notwendigen Dokumente und Nachweise. Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen 100 und 200 Euro rechnen.

Versäumen Sie die Frist und lassen Sie Ihren marokkanischen Führerschein nicht um, dürfen Sie in Deutschland nicht mehr fahren. Tun Sie dies dennoch, machen Sie sich strafbar. In diesem Fall drohen entweder eine Geld- oder ein Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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