Mazedonischen Führerschein umschreiben: Sind Prüfungen notwendig?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Nach sechs Monaten erlischt die Gültigkeit

Sowohl der alte mazedonische als auch die neuen nordmazedonischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt. Das heißt, Sie können auch in Deutschland die Fahrzeuge führen, die in ihrer Fahrerlaubnis enthalten sind. Die Gültigkeit der Führerschein ist jedoch zeitlich begrenzt, sodass Sie nach einer gewissen Frist Ihren mazedonischen Führerschein umschreiben lassen müssen. Was dafür notwendig ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

FAQ: Mazedonischen Führerschein umschreiben

Wann muss ich meinen mazedonischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?

Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, wenn Sie länger als sechs Monate in Deutschland sind oder Ihren Wohnsitz hierher verlegen. Bei kurzen Aufenthalten ist es also nicht notwendig, Ihren mazedonischen Führerschein umschreiben zu lassen. Gleiches gilt für Führerscheine aus Nordmazedonien.

Was brauche ich für eine Umschreibung vom Führerschein aus Mazedonien bzw. Nordmazedonien?

Neben dem Originaldokument und einer Übersetzung müssen Sie eine Meldebescheinigung und eine gültiges Ausweisdokument vorweisen. Was darüber hinaus für die Umschreibung wichtig ist, erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich einen Führerschein aus Mazedonien nicht umschreiben lasse?

Verpassen Sie die Frist zur Umschreibung, verliert der Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Sie dürfen dann nicht mehr fahren. Machen Sie es dennoch, liegt der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor. Dieser wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet

Mazedonien: Der Führerschein und dessen Anerkennung

Ohne Umschreibung verliert ein mazedonischer Führerschein seine Gültigkeit in Deutschland.
Ohne Umschreibung verliert ein mazedonischer Führerschein seine Gültigkeit in Deutschland.

Haben Sie einen alten Führerschein aus Mazedonien oder einen neuen aus Nordmazedonien, dürfen Sie in Deutschland damit fahren. Sie benötigen lediglich zusätzlich eine Übersetzung des Dokuments oder einen internationalen Führerschein. Wichtig ist, dass Sie auch in Deutschland nur die Fahrzeuge führen, die in der Fahrerlaubnis enthalten sind. Halten Sie sich nicht länger als sechs Monate im Land auf, müssen Sie den mazedonischen Führerschein nicht umschreiben lassen.

Möchten Sie über die sechs Monate hinaus in Deutschland fahren bzw. verlegen Sie Ihren Wohnsitz hierher, müssen Sie Ihren mazedonischen Führerschein umschreiben lassen. Da Mazedonien und nun auch Nordmazedonien in die Staatenlisten der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgenommen ist, müssen Sie für die Umschreibung keine Prüfung ablegen.

Mazedonische Führerschein: Was zum Umschreiben notwendig ist

Wollen Sie den mazedonischen Führerschein umschreiben lassen, müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort wenden. Neben einem gültigen Pass oder Ausweis ist eine Meldebescheinigung sowie der Originalführerschein sowie eine Übersetzung vorzuzeigen. Darüber hinaus müssen Sie auch ein aktuelles biometrisches Passbild einreichen.

Für das Umschreiben fallen Kosten an, die sich in folgende Punkte unterteilen lassen:

  • Ausstellung des neuen EU-Führerscheins (35 bis 45 Euro)
  • Kosten für notwendige Übersetzungen und Kopien
  • Kosten für Passbilder

Verpassen Sie die Frist und lassen den mazedonischen Führerschein nicht rechtzeitig umschreiben, verliert dieser in Deutschland seine Gültigkeit. Sie dürfen dann keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Missachten Sie diese Vorschriften und fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar. Ihnen droht dann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.

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